17.01.2014 Aufrufe

IFRS 1 Praxisratgeber - IAS Plus

IFRS 1 Praxisratgeber - IAS Plus

IFRS 1 Praxisratgeber - IAS Plus

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

<strong>IFRS</strong> 1 – <strong>Praxisratgeber</strong><br />

Beispiel H – Nicht <strong>IFRS</strong>-konforme Abschreibung von Software<br />

Mutterunternehmen H hat Tochterunternehmen B zum 1. Januar 2001 erworben.<br />

Mutterunternehmen H wendet <strong>IFRS</strong> erstmalig in 2005 an, Zeitpunkt des Übergangs<br />

auf <strong>IFRS</strong> ist somit der 1. Januar 2004. Am 31. Dezember 1999 hat Tochterunternehmen<br />

B Software in Höhe von 30 € erworben. Die Nutzungsdauer der Software beträgt<br />

sechs Jahre. Unter vorherigen Rechnungslegungsgrundsätzen wurde die Software<br />

linear über einen maximalen Zeitraum von drei Jahren abgeschrieben. Am 31. Dezember<br />

2002 war der Vermögenswert vollständig abgeschrieben und wurde entsprechend<br />

ausgebucht. Der beizulegende Zeitwert zum 1. Januar 2001 wurde auf 25 €<br />

geschätzt. Dieser Betrag entspricht dem Buchwert zum selben Zeitpunkt, wenn Tochterunternehmen<br />

B immer <strong>IFRS</strong> angewendet hätte. Die Nutzungsdauer hat sich zum Erwerbszeitpunkt<br />

nicht verändert, so dass die verbleibende Nutzungsdauer zu diesem<br />

Zeitpunkt fünf Jahre beträgt. Mutterunternehmen H macht vom Erleichterungswahlrecht<br />

des <strong>IFRS</strong> 1 für Unternehmenszusammenschlüsse Gebrauch.<br />

Vorherige<br />

Rechnungslegungsgrundsätze<br />

separater Abschluss, wenn<br />

Tochterunternehmen B<br />

schon immer<br />

<strong>IFRS</strong> angewendet hätte<br />

Euro<br />

Euro<br />

31. Dezember 1999 30 30<br />

31. Dezember 2000 20 25<br />

Erwerbszeitpunkt = 1. Januar 2001 20 25<br />

31. Dezember 2001 10 20<br />

31. Dezember 2002 0 15<br />

31. Dezember 2003 0 10<br />

Zeitpunkt des Übergangs auf <strong>IFRS</strong> = 1. Januar 2004 0 10<br />

31. Dezember 2004 0 5<br />

31. Dezember 2005 0 0<br />

Zum Zeitpunkt des Übergangs auf <strong>IFRS</strong> ist folgende Buchung vorzunehmen:<br />

Per Erworbene Software 20<br />

an Kumulierte Abschreibungen [20 x 3/5] 12<br />

an Gewinnrücklagen [20 - 12] 8<br />

Der Buchwert der Software unter vorherigen Rechnungslegungsgrundsätzen unmittelbar<br />

nach dem Unternehmenszusammenschluss entspricht dem Ersatz für die Anschaffungs-<br />

oder Herstellungskosten in Höhe von 20 €. Da Software zu Anschaffungskos-<br />

43

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!