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IFRS 1 Praxisratgeber - IAS Plus

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<strong>IFRS</strong> 1 – <strong>Praxisratgeber</strong><br />

Wenn ein Unternehmen einen separaten Abschluss nach <strong>IFRS</strong> aufstellt, sind die <strong>IFRS</strong> sowohl<br />

auf den Konzernabschluss als auch auf den separaten Abschluss des Mutterunternehmens<br />

anzuwenden. Daher hat ein Unternehmen in seinem Einzelabschluss alle im Berichtszeitpunkt<br />

geltenden <strong>IFRS</strong> einschließlich <strong>IFRS</strong> 1 anzuwenden.<br />

<strong>IAS</strong> 27 regelt die Bilanzierung von Beteiligungen an Tochterunternehmen, gemeinschaftlich<br />

geführten Unternehmen und assoziierten Unternehmen im separaten Abschluss<br />

eines Unternehmens. Diese Beteiligungen sind entweder<br />

a) zu Anschaffungskosten oder<br />

b) gemäß <strong>IAS</strong> 39 (d.h. zum beizulegenden Zeitwert)<br />

zu bewerten.<br />

Grundsätzlich hat ein Unternehmen unter <strong>IFRS</strong> 1 die Bestimmungen des <strong>IAS</strong> 27 retrospektiv<br />

anzuwenden, d.h. es existieren für die o.g. Beteiligungen keine Erleichterungswahlrechte<br />

bzw. Anwendungsverbote.<br />

Ein Erstanwender hat das Wahlrecht, sich für einen der beiden genannten Bewertungsmaßstäbe<br />

als Bilanzierungs- und Bewertungsmethode nach <strong>IFRS</strong> zu entscheiden. Die Bilanzierung<br />

zu Anschaffungskosten kann wesentliche Auswirkungen auf das Eigenkapital<br />

des Unternehmens haben, wenn das Unternehmen zuvor unter den vorherigen Rechnungslegungsgrundsätzen<br />

Beteiligungen an Tochter- oder assoziierten Unternehmen<br />

nach der Equity-Methode bilanziert hat, da der dem Unternehmen zuzurechnende Anteil<br />

an den Gewinnrücklagen seit dem Erwerb des Tochterunternehmens, des gemeinschaftlich<br />

geführten Unternehmens oder des assoziierten Unternehmens im Zeitpunkt des<br />

Übergangs aufzulösen ist.<br />

Von einigen speziellen Anforderungen des <strong>IAS</strong> 27 hinsichtlich der Bilanzierung von Beteiligungen<br />

an Tochterunternehmen, gemeinschaftlich geführten Unternehmen und assoziierten<br />

Unternehmen im separaten Abschluss abgesehen, bestehen keine Unterschiede<br />

zwischen der Anwendung der <strong>IFRS</strong> im Konzernabschluss und der Anwendung der <strong>IFRS</strong><br />

im separaten Abschluss des Mutterunternehmens mit Ausnahme von Konsolidierungsanpassungen.<br />

Nicht im separaten Abschluss des Mutterunternehmens zu erfassende Konsolidierungsanpassungen<br />

beinhalten in den Vermögenswerten enthaltene, für Konzernzwecke<br />

zu eliminierende (Zwischen-)Gewinne und Verluste aus konzerninternen Transaktionen,<br />

zum Beispiel bei Vorräten und Sachanlagen, die Auswirkungen aus konzerninternem<br />

Hedge Accounting für Fremdwährungsgeschäfte und Anpassungen der Buchwerte<br />

erworbener Vermögenswerte und Schulden an deren beizulegende Zeitwerte. Wenn ein<br />

Mutterunternehmen in seinem separaten Abschluss früher oder später als in seinem Kon-<br />

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