IFRS 1 Praxisratgeber - IAS Plus
IFRS 1 Praxisratgeber - IAS Plus
IFRS 1 Praxisratgeber - IAS Plus
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
<strong>IFRS</strong> 1 – <strong>Praxisratgeber</strong><br />
Wenn ein Unternehmen einen separaten Abschluss nach <strong>IFRS</strong> aufstellt, sind die <strong>IFRS</strong> sowohl<br />
auf den Konzernabschluss als auch auf den separaten Abschluss des Mutterunternehmens<br />
anzuwenden. Daher hat ein Unternehmen in seinem Einzelabschluss alle im Berichtszeitpunkt<br />
geltenden <strong>IFRS</strong> einschließlich <strong>IFRS</strong> 1 anzuwenden.<br />
<strong>IAS</strong> 27 regelt die Bilanzierung von Beteiligungen an Tochterunternehmen, gemeinschaftlich<br />
geführten Unternehmen und assoziierten Unternehmen im separaten Abschluss<br />
eines Unternehmens. Diese Beteiligungen sind entweder<br />
a) zu Anschaffungskosten oder<br />
b) gemäß <strong>IAS</strong> 39 (d.h. zum beizulegenden Zeitwert)<br />
zu bewerten.<br />
Grundsätzlich hat ein Unternehmen unter <strong>IFRS</strong> 1 die Bestimmungen des <strong>IAS</strong> 27 retrospektiv<br />
anzuwenden, d.h. es existieren für die o.g. Beteiligungen keine Erleichterungswahlrechte<br />
bzw. Anwendungsverbote.<br />
Ein Erstanwender hat das Wahlrecht, sich für einen der beiden genannten Bewertungsmaßstäbe<br />
als Bilanzierungs- und Bewertungsmethode nach <strong>IFRS</strong> zu entscheiden. Die Bilanzierung<br />
zu Anschaffungskosten kann wesentliche Auswirkungen auf das Eigenkapital<br />
des Unternehmens haben, wenn das Unternehmen zuvor unter den vorherigen Rechnungslegungsgrundsätzen<br />
Beteiligungen an Tochter- oder assoziierten Unternehmen<br />
nach der Equity-Methode bilanziert hat, da der dem Unternehmen zuzurechnende Anteil<br />
an den Gewinnrücklagen seit dem Erwerb des Tochterunternehmens, des gemeinschaftlich<br />
geführten Unternehmens oder des assoziierten Unternehmens im Zeitpunkt des<br />
Übergangs aufzulösen ist.<br />
Von einigen speziellen Anforderungen des <strong>IAS</strong> 27 hinsichtlich der Bilanzierung von Beteiligungen<br />
an Tochterunternehmen, gemeinschaftlich geführten Unternehmen und assoziierten<br />
Unternehmen im separaten Abschluss abgesehen, bestehen keine Unterschiede<br />
zwischen der Anwendung der <strong>IFRS</strong> im Konzernabschluss und der Anwendung der <strong>IFRS</strong><br />
im separaten Abschluss des Mutterunternehmens mit Ausnahme von Konsolidierungsanpassungen.<br />
Nicht im separaten Abschluss des Mutterunternehmens zu erfassende Konsolidierungsanpassungen<br />
beinhalten in den Vermögenswerten enthaltene, für Konzernzwecke<br />
zu eliminierende (Zwischen-)Gewinne und Verluste aus konzerninternen Transaktionen,<br />
zum Beispiel bei Vorräten und Sachanlagen, die Auswirkungen aus konzerninternem<br />
Hedge Accounting für Fremdwährungsgeschäfte und Anpassungen der Buchwerte<br />
erworbener Vermögenswerte und Schulden an deren beizulegende Zeitwerte. Wenn ein<br />
Mutterunternehmen in seinem separaten Abschluss früher oder später als in seinem Kon-<br />
54