17.01.2014 Aufrufe

IFRS 1 Praxisratgeber - IAS Plus

IFRS 1 Praxisratgeber - IAS Plus

IFRS 1 Praxisratgeber - IAS Plus

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

<strong>IFRS</strong> 1 – <strong>Praxisratgeber</strong><br />

Hat ein Mutterunternehmen in seinem nach vorherigen Rechnungslegungsgrundsätzen<br />

aufgestellten Konzernabschluss Tochterunternehmen mit hochinflationärer funktionaler<br />

Währung nicht nach mit <strong>IAS</strong> 29 vergleichbaren Bestimmungen bewertet, so ist im Zeitpunkt<br />

des Übergangs auf <strong>IFRS</strong> eine entsprechende Korrektur der Vermögenswerte und<br />

Schulden des Tochterunternehmens vorzunehmen.<br />

Unternehmen haben jedoch ein Wahlrecht, Sachanlagen, als Finanzinvestition gehaltene<br />

Immobilien oder an einem aktiven Markt gehandelte immaterielle Vermögenswerte im<br />

Zeitpunkt des Übergangs auf <strong>IFRS</strong> zu deren beizulegenden Zeitwerten als Ersatz für die<br />

Anschaffungs- oder Herstellungskosten in diesem Zeitpunkt anzusetzen. Übt ein Unternehmen<br />

dieses Wahlrecht aus, so ist für Perioden nach dem Zeitpunkt der Ermittlung der<br />

Neubewertungsbeträge oder der beizulegenden Zeitwerte <strong>IAS</strong> 29 anzuwenden.<br />

Separate Abschlüsse des Tochterunternehmens<br />

Stellt ein Tochterunternehmen später als das Mutterunternehmen im Konzernabschluss<br />

auf <strong>IFRS</strong> um, kann das Tochterunternehmen in seiner <strong>IFRS</strong>-Eröffnungsbilanz weiterhin die<br />

gleichen Buchwerte verwenden, die vom Mutterunternehmen für Konsolidierungszwecke<br />

genutzt werden, jedoch vor Konsolidierungsanpassungen. Alternativ kann sich das Tochterunternehmen<br />

für die Anwendung von <strong>IFRS</strong> 1 im Zeitpunkt seines Übergangs auf <strong>IFRS</strong> entscheiden.<br />

D. Separater Abschluss des Mutterunternehmens<br />

Relevanter <strong>IFRS</strong>:<br />

<strong>IAS</strong> 27 Konzern- und separate Abschlüsse nach <strong>IFRS</strong><br />

Unter <strong>IFRS</strong> ist die Erstellung eines separaten Abschlusses durch das Mutterunternehmen<br />

nicht zwingend vorgeschrieben. Die Pflicht zur Aufstellung eines separaten Abschlusses<br />

und die anzuwendenden Rechnungslegungsvorschriften ergeben sich daher in der Regel<br />

aus den gesetzlichen Vorschriften des Landes, in dem das Mutterunternehmen seinen<br />

Sitz hat.<br />

Daher kann ein Unternehmen, selbst wenn es einen Konzernabschlusses nach <strong>IFRS</strong> freiwillig<br />

aufstellt oder zu dessen Aufstellung rechtlich verpflichtet ist, daneben zur Aufstellung<br />

eines separaten Abschlusses nach lokalen Rechnungslegungsvorschriften und -gesetzen<br />

verpflichtet sein. So sind beispielsweise in der EU börsennotierte Unternehmen einerseits<br />

dazu verpflichtet, ab 2005 ihre Konzernabschlüsse gemäß <strong>IFRS</strong> aufzustellen, andererseits<br />

erlauben oder verlangen einige Länder von diesen Unternehmen die Aufstellung<br />

separater Abschlüsse nach lokalen Rechnungslegungsvorschriften. Dies kann in einigen<br />

Fällen dazu führen, dass im selben Geschäftsbericht zwei unterschiedliche Bilanzierungs-<br />

und Bewertungsmethodenkataloge zu veröffentlichen sind.<br />

53

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!