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IFRS 1 Praxisratgeber - IAS Plus

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<strong>IFRS</strong> 1 – <strong>Praxisratgeber</strong><br />

a) zum beizulegenden Zeitwert im Zeitpunkt des Übergangs;<br />

b) zum Neubewertungsbetrag nach vorherigen Rechnungslegungsgrundsätzen; oder<br />

c) <strong>IAS</strong> 16 retrospektiv anzuwenden.<br />

Die folgenden Buchungen sind jeweils vorzunehmen:<br />

a) Beizulegender Zeitwert zum 1. Januar 2004:<br />

Per Fabrikgebäude (415 - 380) 35<br />

an Gewinnrücklagen 35<br />

Anpassung des Buchwertes an den beizulegenden Zeitwert<br />

als Ersatz für die Anschaffungs- oder Herstellungskosten<br />

Per Neubewertungsrücklage (390 - 351) 39<br />

an Gewinnrücklagen 39<br />

Auflösung des ursprünglichen Neubewertungsbetrags zum 01.01.2003<br />

b) Keine Buchung notwendig, da die Abschreibung nach vorherigen Rechnungslegungsgrundsätzen<br />

gemäß <strong>IAS</strong> 16 angemessen ist.<br />

c) Retrospektive Anwendung von <strong>IAS</strong> 16:<br />

Per Neubewertungsrücklage (390 - 351) 39<br />

an Fabrikgebäude (390 - 360) 30<br />

an Kumulierte Abschreibung 9<br />

Auflösung des ursprünglichen Neubewertungsbetrags zum 1. Januar 2003<br />

Per Kumulierte Abschreibung ((390 x 1/39) - (360 x 1/40)) 1<br />

an Gewinnrücklagen 1<br />

Auflösung der zusätzlichen Abschreibung bei der Neubewertung am<br />

1. Januar 2004<br />

Einige Positionen können möglicherweise aufgrund einer Privatisierung oder eines Börsengangs<br />

vor dem Zeitpunkt des Übergangs zum beizulegenden Zeitwert bewertet worden<br />

sein. In diesen Fällen hat ein Erstanwender das Wahlrecht zur Bilanzierung zum<br />

dabei ermittelten beizulegenden Zeitwert als Ersatz für die Anschaffungs- oder Herstellungskosten<br />

in diesem Zeitpunkt. Der Erstanwender hat, analog der Vorgehensweise bei<br />

der Neubewertung, die entsprechenden Abschreibungsbeträge gemäß den <strong>IFRS</strong> zu ermitteln<br />

und eine korrespondierende Anpassung vorzunehmen.<br />

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