IFRS 1 Praxisratgeber - IAS Plus
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<strong>IFRS</strong> 1 – <strong>Praxisratgeber</strong><br />
a) zum beizulegenden Zeitwert im Zeitpunkt des Übergangs;<br />
b) zum Neubewertungsbetrag nach vorherigen Rechnungslegungsgrundsätzen; oder<br />
c) <strong>IAS</strong> 16 retrospektiv anzuwenden.<br />
Die folgenden Buchungen sind jeweils vorzunehmen:<br />
a) Beizulegender Zeitwert zum 1. Januar 2004:<br />
Per Fabrikgebäude (415 - 380) 35<br />
an Gewinnrücklagen 35<br />
Anpassung des Buchwertes an den beizulegenden Zeitwert<br />
als Ersatz für die Anschaffungs- oder Herstellungskosten<br />
Per Neubewertungsrücklage (390 - 351) 39<br />
an Gewinnrücklagen 39<br />
Auflösung des ursprünglichen Neubewertungsbetrags zum 01.01.2003<br />
b) Keine Buchung notwendig, da die Abschreibung nach vorherigen Rechnungslegungsgrundsätzen<br />
gemäß <strong>IAS</strong> 16 angemessen ist.<br />
c) Retrospektive Anwendung von <strong>IAS</strong> 16:<br />
Per Neubewertungsrücklage (390 - 351) 39<br />
an Fabrikgebäude (390 - 360) 30<br />
an Kumulierte Abschreibung 9<br />
Auflösung des ursprünglichen Neubewertungsbetrags zum 1. Januar 2003<br />
Per Kumulierte Abschreibung ((390 x 1/39) - (360 x 1/40)) 1<br />
an Gewinnrücklagen 1<br />
Auflösung der zusätzlichen Abschreibung bei der Neubewertung am<br />
1. Januar 2004<br />
Einige Positionen können möglicherweise aufgrund einer Privatisierung oder eines Börsengangs<br />
vor dem Zeitpunkt des Übergangs zum beizulegenden Zeitwert bewertet worden<br />
sein. In diesen Fällen hat ein Erstanwender das Wahlrecht zur Bilanzierung zum<br />
dabei ermittelten beizulegenden Zeitwert als Ersatz für die Anschaffungs- oder Herstellungskosten<br />
in diesem Zeitpunkt. Der Erstanwender hat, analog der Vorgehensweise bei<br />
der Neubewertung, die entsprechenden Abschreibungsbeträge gemäß den <strong>IFRS</strong> zu ermitteln<br />
und eine korrespondierende Anpassung vorzunehmen.<br />
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