IFRS 1 Praxisratgeber - IAS Plus
IFRS 1 Praxisratgeber - IAS Plus
IFRS 1 Praxisratgeber - IAS Plus
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
<strong>IFRS</strong> 1 – <strong>Praxisratgeber</strong><br />
Geschäfts- oder Firmenwert<br />
Gemäß dem Erleichterungswahlrecht für Unternehmenszusammenschlüsse ist der Geschäfts-<br />
oder Firmenwert ausschließlich für die folgenden Posten anzupassen:<br />
Posten<br />
Immaterielle Vermögenswerte, die<br />
unter vorherigen Rechnungslegungsgrundsätzen<br />
angesetzt wurden, jedoch<br />
nicht die Ansatzkriterien nach <strong>IFRS</strong><br />
erfüllen<br />
Immaterielle Vermögenswerte, die nach<br />
vorherigen Rechnungslegungsvorschriften<br />
nicht angesetzt wurden, jedoch<br />
nach <strong>IFRS</strong> die Ansatzkriterien erfüllen<br />
Bedingte nachträgliche Kaufpreisanpassungen<br />
Wertminderungen des Geschäfts- oder<br />
Firmenwerts<br />
Anpassungen des Geschäfts- oder<br />
Firmenwerts<br />
Buchwert des immateriellen Vermögenswerts<br />
zum Zeitpunkt des Übergangs<br />
auf <strong>IFRS</strong> ist dem Geschäfts- oder<br />
Firmenwert hinzuzurechnen (abzüglich<br />
latenter Steuern und Minderheitsanteilen)<br />
Betrag, zu dem ein immaterieller Vermögenswert<br />
im separaten <strong>IFRS</strong>-Abschluss<br />
des To chterunternehmens zum Zeitpunkt<br />
des Übergangs auf <strong>IFRS</strong> (abzüglich<br />
latenter Steuern und Minderheitsanteilen)<br />
anzusetzen ist, ist vom Geschäftsoder<br />
Firmenwert abzuziehen<br />
Der Geschäfts- oder Firmenwert ist<br />
anzupassen:<br />
• wenn die aufschiebende Bedingung<br />
vor dem Zeitpunkt des Übergangs<br />
auf <strong>IFRS</strong> aufgelöst oder erfüllt wurde,<br />
jedoch unter vorherigen Rechnungslegungsgrundsätzen<br />
nicht im<br />
Geschäfts- oder Firmenwert erfasst<br />
worden ist;<br />
• wenn eine verlässliche Schätzung der<br />
bedingten Anpassung vorgenommen<br />
werden kann und ihre Zahlung<br />
wahrscheinlich ist; oder<br />
• wenn für eine vormals angesetzte<br />
bedingte Anpassung keine verlässliche<br />
Schätzung mehr vorgenommen<br />
werden kann oder die Zahlung nicht<br />
mehr wahrscheinlich ist.<br />
Ein etwaiger Wertminderungsaufwand<br />
ist vom Geschäfts- oder Firmenwert<br />
abzuziehen.<br />
40