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IFRS 1 Praxisratgeber - IAS Plus

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<strong>IFRS</strong> 1 – <strong>Praxisratgeber</strong><br />

F. Leistungen an Arbeitnehmer<br />

Relevanter <strong>IFRS</strong>:<br />

<strong>IAS</strong> 19 Leistungen an Arbeitnehmer<br />

<strong>IAS</strong> 19 regelt die Bilanzierung und die Angabepflichten von Arbeitgebern für die folgenden<br />

vier Kategorien von Leistungen an Arbeitnehmer:<br />

• Kurzfristige Leistungen an Arbeitnehmer<br />

• Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses (Pensionspläne)<br />

• Sonstige langfristige Leistungen an Arbeitnehmer<br />

• Leistungen aus Anlass der Beendigung des Arbeitsverhältnisses<br />

Aktienbasierte Vergütungen für erhaltene Güter und erbrachte Dienstleistungen von Arbeitnehmern<br />

und sonstigen Personen werden in <strong>IFRS</strong> 2 Aktienbasierte Vergütungen<br />

geregelt.<br />

Pläne für Leistungen nach der Beendigung des Arbeitsverhältnisses werden entweder als<br />

beitrags- oder als leistungsorientierte Pläne eingestuft. Im Rahmen eines beitragsorientierten<br />

Plans zahlt ein Unternehmen feste Beiträge an ein rechtlich selbstständiges Unternehmen<br />

(einen Fonds) und hat darüber hinaus keine rechtliche oder faktische Verpflichtung,<br />

weitere Beiträge an den Fonds zu zahlen für den Fall, dass dieser nicht genug Vermögenswerte<br />

besitzt, um alle Leistungen an die Arbeitnehmer in Zusammenhang mit der<br />

in dieser und in früheren Perioden geleisteten Arbeit zu zahlen. Alle anderen Pläne für<br />

Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses sind leistungsorientierte Pläne.<br />

Im Zeitpunkt des Übergangs werden alle Leistungen an Arbeitnehmer nach dem allgemeinen<br />

Grundsatz von <strong>IFRS</strong> 1 behandelt, d.h. sämtliche Änderungen der angewendeten<br />

Bilanzierungsmethoden sind retrospektiv vorzunehmen und die daraus resultierenden Anpassungen<br />

in den Gewinnrücklagen der <strong>IFRS</strong>-Eröffnungsbilanz zu erfassen. Abgesehen<br />

von der Bilanzierung von leistungsorientierten Plänen dürfte die retrospektive Anwendung<br />

von <strong>IAS</strong> 19 kein größeres Problem darstellen. Aus diesem Grund wurden in <strong>IFRS</strong> 1<br />

für andere Leistungen an Arbeitnehmer keine Ausnahmen von der retrospektiven Anwendung<br />

gewährt.<br />

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