IFRS 1 Praxisratgeber - IAS Plus
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<strong>IFRS</strong> 1 – <strong>Praxisratgeber</strong><br />
F. Leistungen an Arbeitnehmer<br />
Relevanter <strong>IFRS</strong>:<br />
<strong>IAS</strong> 19 Leistungen an Arbeitnehmer<br />
<strong>IAS</strong> 19 regelt die Bilanzierung und die Angabepflichten von Arbeitgebern für die folgenden<br />
vier Kategorien von Leistungen an Arbeitnehmer:<br />
• Kurzfristige Leistungen an Arbeitnehmer<br />
• Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses (Pensionspläne)<br />
• Sonstige langfristige Leistungen an Arbeitnehmer<br />
• Leistungen aus Anlass der Beendigung des Arbeitsverhältnisses<br />
Aktienbasierte Vergütungen für erhaltene Güter und erbrachte Dienstleistungen von Arbeitnehmern<br />
und sonstigen Personen werden in <strong>IFRS</strong> 2 Aktienbasierte Vergütungen<br />
geregelt.<br />
Pläne für Leistungen nach der Beendigung des Arbeitsverhältnisses werden entweder als<br />
beitrags- oder als leistungsorientierte Pläne eingestuft. Im Rahmen eines beitragsorientierten<br />
Plans zahlt ein Unternehmen feste Beiträge an ein rechtlich selbstständiges Unternehmen<br />
(einen Fonds) und hat darüber hinaus keine rechtliche oder faktische Verpflichtung,<br />
weitere Beiträge an den Fonds zu zahlen für den Fall, dass dieser nicht genug Vermögenswerte<br />
besitzt, um alle Leistungen an die Arbeitnehmer in Zusammenhang mit der<br />
in dieser und in früheren Perioden geleisteten Arbeit zu zahlen. Alle anderen Pläne für<br />
Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses sind leistungsorientierte Pläne.<br />
Im Zeitpunkt des Übergangs werden alle Leistungen an Arbeitnehmer nach dem allgemeinen<br />
Grundsatz von <strong>IFRS</strong> 1 behandelt, d.h. sämtliche Änderungen der angewendeten<br />
Bilanzierungsmethoden sind retrospektiv vorzunehmen und die daraus resultierenden Anpassungen<br />
in den Gewinnrücklagen der <strong>IFRS</strong>-Eröffnungsbilanz zu erfassen. Abgesehen<br />
von der Bilanzierung von leistungsorientierten Plänen dürfte die retrospektive Anwendung<br />
von <strong>IAS</strong> 19 kein größeres Problem darstellen. Aus diesem Grund wurden in <strong>IFRS</strong> 1<br />
für andere Leistungen an Arbeitnehmer keine Ausnahmen von der retrospektiven Anwendung<br />
gewährt.<br />
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