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IFRS 1 Praxisratgeber - IAS Plus

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<strong>IFRS</strong> 1 – <strong>Praxisratgeber</strong><br />

Bewertung). Laut <strong>IAS</strong>B sind lediglich Vergleichsinformationen nach <strong>IFRS</strong> für ein<br />

Jahr erforderlich.<br />

9. Es sind Überleitungen der nach vorherigen Rechnungslegungsgrundsätzen<br />

ausgewiesenen Beträge auf die nach <strong>IFRS</strong> bilanzierten Werte aufzustellen<br />

a) für das Eigenkapital zum Zeitpunkt des Übergangs auf <strong>IFRS</strong> und zum Ende der<br />

Periode, die im letzten, nach vorherigen Rechnungslegungsgrundsätzen aufgestellten<br />

Abschluss dargestellt wurde sowie b) das Periodenergebnis, das im letzten<br />

Abschluss nach vorherigen Rechnungslegungsgrundsätzen ausgewiesen wurde,<br />

einschließlich ergänzender Erläuterungen zum Verständnis der Überleitung.<br />

10. Es bestehen bestimmte Befreiungen und Verbote von dem in <strong>IFRS</strong> 1 festgelegten<br />

Grundsatz der retrospektiven Anwendung sämtlicher zum Berichtszeitpunkt in<br />

Kraft befindlichen <strong>IFRS</strong>. Die Befreiungen wurden für solche Sachverhalte gewährt,<br />

bei denen die Kosten der Informationsgewinnung für den Erstanwender den Nutzen<br />

des Abschlussadressaten übersteigen und bei denen sich die Vornahme retrospektiver<br />

Änderungen als schwierig erweist, so zum Beispiel bei der Bilanzierung<br />

von Unternehmenszusammenschlüssen und Pensionsverpflichtungen.<br />

<strong>IFRS</strong> 1 erweitert die ursprünglich bei der erstmaligen Anwendung der <strong>IFRS</strong> geforderten<br />

Angabepflichten um Erläuterungen zur Überleitung auf <strong>IFRS</strong>. Ein illustratives Beispiel zur<br />

Anwendung der Überleitungsbestimmungen von <strong>IFRS</strong> 1 zur Darstellung der Umstellung<br />

auf <strong>IFRS</strong> befindet sich in Anhang A dieser Publikation.<br />

Diese Publikation hat das Ziel, zusätzliche Praxisempfehlungen zur Anwendung des <strong>IFRS</strong> 1<br />

auf einige der wesentlichen und häufig wiederkehrenden Sachverhalte und Fragen zu<br />

geben, denen wir während des ersten Jahres der Anwendung des Standards begegnet<br />

sind. Dennoch ist es auf Grund der Komplexität der Thematik nicht möglich, alle Problemfelder<br />

aufzugreifen. Die Mitarbeiter von Deloitte stehen Ihnen bei weitergehenden<br />

Fragen hinsichtlich der Anwendung von <strong>IFRS</strong> 1 auf spezielle Sachverhalte und Fragen<br />

gerne unterstützend zur Seite.<br />

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