IFRS 1 Praxisratgeber - IAS Plus
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<strong>IFRS</strong> 1 – <strong>Praxisratgeber</strong><br />
Bewertung). Laut <strong>IAS</strong>B sind lediglich Vergleichsinformationen nach <strong>IFRS</strong> für ein<br />
Jahr erforderlich.<br />
9. Es sind Überleitungen der nach vorherigen Rechnungslegungsgrundsätzen<br />
ausgewiesenen Beträge auf die nach <strong>IFRS</strong> bilanzierten Werte aufzustellen<br />
a) für das Eigenkapital zum Zeitpunkt des Übergangs auf <strong>IFRS</strong> und zum Ende der<br />
Periode, die im letzten, nach vorherigen Rechnungslegungsgrundsätzen aufgestellten<br />
Abschluss dargestellt wurde sowie b) das Periodenergebnis, das im letzten<br />
Abschluss nach vorherigen Rechnungslegungsgrundsätzen ausgewiesen wurde,<br />
einschließlich ergänzender Erläuterungen zum Verständnis der Überleitung.<br />
10. Es bestehen bestimmte Befreiungen und Verbote von dem in <strong>IFRS</strong> 1 festgelegten<br />
Grundsatz der retrospektiven Anwendung sämtlicher zum Berichtszeitpunkt in<br />
Kraft befindlichen <strong>IFRS</strong>. Die Befreiungen wurden für solche Sachverhalte gewährt,<br />
bei denen die Kosten der Informationsgewinnung für den Erstanwender den Nutzen<br />
des Abschlussadressaten übersteigen und bei denen sich die Vornahme retrospektiver<br />
Änderungen als schwierig erweist, so zum Beispiel bei der Bilanzierung<br />
von Unternehmenszusammenschlüssen und Pensionsverpflichtungen.<br />
<strong>IFRS</strong> 1 erweitert die ursprünglich bei der erstmaligen Anwendung der <strong>IFRS</strong> geforderten<br />
Angabepflichten um Erläuterungen zur Überleitung auf <strong>IFRS</strong>. Ein illustratives Beispiel zur<br />
Anwendung der Überleitungsbestimmungen von <strong>IFRS</strong> 1 zur Darstellung der Umstellung<br />
auf <strong>IFRS</strong> befindet sich in Anhang A dieser Publikation.<br />
Diese Publikation hat das Ziel, zusätzliche Praxisempfehlungen zur Anwendung des <strong>IFRS</strong> 1<br />
auf einige der wesentlichen und häufig wiederkehrenden Sachverhalte und Fragen zu<br />
geben, denen wir während des ersten Jahres der Anwendung des Standards begegnet<br />
sind. Dennoch ist es auf Grund der Komplexität der Thematik nicht möglich, alle Problemfelder<br />
aufzugreifen. Die Mitarbeiter von Deloitte stehen Ihnen bei weitergehenden<br />
Fragen hinsichtlich der Anwendung von <strong>IFRS</strong> 1 auf spezielle Sachverhalte und Fragen<br />
gerne unterstützend zur Seite.<br />
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