IFRS 1 Praxisratgeber - IAS Plus
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<strong>IFRS</strong> 1 – <strong>Praxisratgeber</strong><br />
B3: Leistungen an Arbeitnehmer<br />
Nach <strong>IAS</strong> 19 Leistungen an Arbeitnehmer sind Pensionspläne als beitragsorientierte<br />
oder leistungsorientierte Pläne zu klassifizieren. Die bilanzielle Behandlung leistungsorientierter<br />
Pläne ist erheblich komplexer als die der beitragsorientierten. Bei leistungsorientierten<br />
Plänen werden die Verpflichtungen auf Grundlage einer Vielzahl versicherungsmathematischer<br />
Annahmen ermittelt. Kumulierte versicherungsmathematische Gewinne<br />
und Verluste werden in Übereinstimmung mit <strong>IAS</strong> 19 erfasst. Nach den Regelungen von<br />
<strong>IAS</strong> 19 hat das Unternehmen die Möglichkeit, nicht alle versicherungsmathematischen<br />
Gewinne und Verluste anzusetzen (bekannt auch als „Korridor-Methode“). Eine retrospektive<br />
Anwendung der Korridor-Methode gemäß <strong>IAS</strong> 19 würde bedeuten, dass für<br />
jeden Pensionsplan die kumulierten versicherungsmathematischen Gewinne und Verluste<br />
seit Beginn des Planes zu ermitteln und zu jedem Bilanzstichtag in anzusetzende und<br />
nicht anzusetzende Gewinne und Verluste aufzuteilen wären.<br />
<strong>IFRS</strong> 1 verlangt vom berichtenden Unternehmen die Identifikation sämtlicher leistungsorientierter<br />
Pensionspläne und den Vergleich der bisherigen Rechnungslegungsgrundsätze<br />
mit <strong>IAS</strong> 19. Sämtliche Änderungen der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sind retrospektiv<br />
mit Ausnahme des Wahlrechts bei der Behandlung versicherungsmathematischer<br />
Gewinne und Verluste vorzunehmen. Der kumulierte Effekt der Änderungen ist im<br />
Eigenkapital der Eröffnungsbilanz zu erfassen.<br />
Die Befreiungsvorschrift des <strong>IFRS</strong> 1 erlaubt die Bewertung der Nettopensionsverpflichtung<br />
als Barwert der Pensionsverpflichtung abzüglich des beizulegenden Zeitwertes sämtlicher<br />
mit dieser Verpflichtung in Zusammenhang stehender Vermögenswerte (angepasst um<br />
den nicht erfassten nachzuverrechnenden Dienstzeitaufwand) ohne Berücksichtigung des<br />
„Korridor-Ansatzes“. Als Folge dieses Bewertungswahlrechts können Unternehmen bisher<br />
nicht erfasste versicherungsmathematische Gewinne und Verluste in der <strong>IFRS</strong>-Eröffnungsbilanz<br />
durch Aufrechnung mit dem Eigenkapital eliminieren. Diese Befreiung kann<br />
zu einer erheblichen Veränderung des Eigenkapitals zum Zeitpunkt des Übergangs führen,<br />
im Gegenzug vermeidet das Unternehmen jedoch die erfolgswirksame Erfassung<br />
entsprechender Verluste. Übt ein Unternehmen dieses Wahlrecht aus, so hat es dies für<br />
alle leistungsorientierten Pensionspläne des Konzerns einheitlich zu tun. Auch wenn im<br />
Zuge der <strong>IFRS</strong>-Umstellung von der Befreiungsvorschrift Gebrauch gemacht wird, steht es<br />
dem Unternehmen frei, den „Korridor-Ansatz“ des <strong>IAS</strong> 19 in künftigen Perioden anzuwenden.<br />
B4: Kumulierte Umrechnungsdifferenzen<br />
Bei der Umrechnung eines ausländischen Geschäftsbetriebs sind bestimmte Umrechnungsdifferenzen<br />
gemäß <strong>IAS</strong> 21 Auswirkungen von Änderungen der Wechselkurse als separate<br />
Komponente des Eigenkapitals anzusetzen. <strong>IAS</strong> 21 verlangt vom berichtenden Unternehmen<br />
den Ausweis der Nettoumrechnungsdifferenz, die als eigenständige Kompo-<br />
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