17.01.2014 Aufrufe

IFRS 1 Praxisratgeber - IAS Plus

IFRS 1 Praxisratgeber - IAS Plus

IFRS 1 Praxisratgeber - IAS Plus

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

<strong>IFRS</strong> 1 – <strong>Praxisratgeber</strong><br />

nungslegungsvorschriften vorgenommene planmäßige Geschäfts- oder Firmenwert-Abschreibungen<br />

im Konzernabschluss 2004 im ersten <strong>IFRS</strong>-Abschluss 2005 zu stornieren<br />

und gegen die Gewinnrücklagen zum 1. Januar 2004 zu verrechnen. Vergleichsinformationen<br />

für 2004 sind entsprechend anzupassen. Darüber hinaus ist der Geschäfts- oder<br />

Firmenwert zum 1. Januar 2004 einem Werthaltigkeitstest nach den Vorschriften des <strong>IAS</strong> 36<br />

(überarbeitet 2004) zu unterziehen. Ein etwaiger Wertberichtigungsbedarf ist mit den<br />

Gewinnrücklagen zum 1. Januar 2004 zu verrechnen. Unternehmenszusammenschlüsse,<br />

bei denen der Erwerbszeitpunkt zwischen 2004 und 2005 liegt, sind nach <strong>IFRS</strong> 3 zu bilanzieren.<br />

Wenn ein Unternehmen beschließt, <strong>IFRS</strong> 3 für sämtliche Unternehmenszusammenschlüsse<br />

nach einem früheren Zeitpunkt anzuwenden, z.B. ab dem 1. Januar 2002, sind neben<br />

der Umkehr der Geschäfts- oder Firmenwert-Abschreibungen für 2004 alle bisher gemäß<br />

den vorherigen Rechnungslegungsgrundsätzen vorgenommenen Geschäfts- oder Firmenwert-Abschreibungen<br />

in 2002 und 2003 für sämtliche Unternehmenszusammenschlüsse,<br />

deren Erwerbszeitpunkt (das Datum der Kaufvertragsunterzeichnung) nach dem 1. Januar<br />

2002 liegt, zu stornieren. Dies erfordert, dass die für die rückwirkende Anwendung der<br />

Erwerbsmethode nach <strong>IFRS</strong> 3 notwendigen Informationen vorliegen. Der Geschäfts- oder<br />

Firmenwert ist ab dem 1. Januar 2002 jährlich auf Werthaltigkeit zu prüfen und ein etwaiger<br />

Wertberichtigungsbedarf in der Periode vom 1. Januar 2002 bis zum 31. Dezember<br />

2003 ist zum 1. Januar 2004 gegen die Gewinnrücklagen zu verrechnen.<br />

Anwendung des Erleichterungswahlrechts<br />

Klassifizierung früherer Unternehmenszusammenschlüsse<br />

Ein Unternehmenszusammenschluss kann unter Anwendung der <strong>IFRS</strong> zu einer anderen<br />

Klassifizierung führen als dies unter vorherigen Rechnungslegungsgrundsätzen der Fall<br />

war. Diese Unterschiede können aufgrund einer Vielzahl von Vorschriften unter den vorherigen<br />

Rechnungslegungsgrundsätzen auftreten, so zum Beispiel durch die Klassifizierung<br />

eines Unternehmenskaufs als<br />

• Interessenzusammenführung, die unter <strong>IFRS</strong> 3 nicht mehr gestattet ist, oder<br />

• der Klassifizierung eines Unternehmenszusammenschlusses anhand der rechtlichen<br />

Verhältnisse, obwohl dieser nach den Vorschriften des <strong>IFRS</strong> 3 als umgekehrter Unternehmenserwerb<br />

zu bilanzieren wäre.<br />

Wenn sich ein Unternehmen für die Ausübung des Erleichterungswahlrechts für Unternehmenszusammenschlüsse<br />

entscheidet, ist die Klassifizierung des Unternehmenszusammenschlusses<br />

nach vorherigen Rechnungslegungsgrundsätzen beizubehalten. Entscheidet<br />

36

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!