IFRS 1 Praxisratgeber - IAS Plus
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<strong>IFRS</strong> 1 – <strong>Praxisratgeber</strong><br />
Abweichend hiervon kann ein Erstanwender die Ausbuchungskriterien nach <strong>IAS</strong> 39 retrospektiv<br />
ab jedem beliebigen Zeitpunkt in der Vergangenheit anwenden. Voraussetzung<br />
hierfür ist jedoch, dass die dafür erforderlichen Informationen zum Zeitpunkt der erstmaligen<br />
Erfassung dieser Transaktionen erhoben wurden.<br />
Ausbuchung von Finanzinstrumenten<br />
Ausgebucht nach dem<br />
1. Januar 2004?<br />
Nein<br />
Waren die Informationen zur<br />
rückwirkenden Anwendung<br />
von <strong>IAS</strong> 39 zum Zeitpunkt der<br />
erstmaligen Erfassung der<br />
Transaktion verfügbar?<br />
Nein<br />
<strong>IAS</strong> 39 nicht anwenden<br />
Ja<br />
Ja<br />
<strong>IAS</strong> 39 anwenden<br />
Ja<br />
Entscheidet sich das Unternehmen<br />
für die retrospektive<br />
Anwendung von <strong>IAS</strong> 39?<br />
Nein<br />
Beispiel L – Ausbuchung von Finanzinstrumenten bei der erstmaligen Anwendung<br />
der <strong>IFRS</strong><br />
Unternehmen L überträgt im Rahmen einer ABS-Transaktion seine Forderungen aus<br />
Lieferungen und Leistungen vor dem 1. Januar 2004. Diese Forderungen wurden in<br />
Übereinstimmung mit den vorherigen Rechnungslegungsgrundsätzen ausgebucht. Unternehmen<br />
L wendet für seine zum 31. März 2006 endende Berichtsperiode erstmals<br />
die <strong>IFRS</strong> an. Das Unternehmen entscheidet sich dafür, seine Vergleichsinformationen in<br />
Übereinstimmung mit <strong>IAS</strong> 32, <strong>IAS</strong> 39 und <strong>IFRS</strong> 4 darzustellen. Aus diesem Grund ist<br />
als Zeitpunkt des Übergangs auf <strong>IFRS</strong> der 1. April 2004 anzusehen. Unternehmen L ist<br />
nicht verpflichtet, diese ABS-Transaktion zu korrigieren, da sie vor dem 1. Januar 2004<br />
stattfand (gemäß <strong>IAS</strong> 39).<br />
Nach dem 1. Januar 2004 schließt Unternehmen L weitere gleichartige Transfers im<br />
Rahmen desselben ABS-Arrangements ab, um z.B. einen festgelegten Bestand an<br />
Kreditkartenforderungen zu halten. Diese Transfers unterliegen den strengen Ausbuchungsbestimmungen<br />
des <strong>IAS</strong> 39.<br />
Andererseits sind sämtliche Derivative und sonstige im Rahmen der ABS-Transaktion<br />
zurückbehaltenen Rechte zum Zeitpunkt des Übergangs anzusetzen, auch wenn sie<br />
vor dem 1. Januar 2004 eingegangen wurden.<br />
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