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IFRS 1 Praxisratgeber - IAS Plus

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<strong>IFRS</strong> 1 – <strong>Praxisratgeber</strong><br />

Abweichend hiervon kann ein Erstanwender die Ausbuchungskriterien nach <strong>IAS</strong> 39 retrospektiv<br />

ab jedem beliebigen Zeitpunkt in der Vergangenheit anwenden. Voraussetzung<br />

hierfür ist jedoch, dass die dafür erforderlichen Informationen zum Zeitpunkt der erstmaligen<br />

Erfassung dieser Transaktionen erhoben wurden.<br />

Ausbuchung von Finanzinstrumenten<br />

Ausgebucht nach dem<br />

1. Januar 2004?<br />

Nein<br />

Waren die Informationen zur<br />

rückwirkenden Anwendung<br />

von <strong>IAS</strong> 39 zum Zeitpunkt der<br />

erstmaligen Erfassung der<br />

Transaktion verfügbar?<br />

Nein<br />

<strong>IAS</strong> 39 nicht anwenden<br />

Ja<br />

Ja<br />

<strong>IAS</strong> 39 anwenden<br />

Ja<br />

Entscheidet sich das Unternehmen<br />

für die retrospektive<br />

Anwendung von <strong>IAS</strong> 39?<br />

Nein<br />

Beispiel L – Ausbuchung von Finanzinstrumenten bei der erstmaligen Anwendung<br />

der <strong>IFRS</strong><br />

Unternehmen L überträgt im Rahmen einer ABS-Transaktion seine Forderungen aus<br />

Lieferungen und Leistungen vor dem 1. Januar 2004. Diese Forderungen wurden in<br />

Übereinstimmung mit den vorherigen Rechnungslegungsgrundsätzen ausgebucht. Unternehmen<br />

L wendet für seine zum 31. März 2006 endende Berichtsperiode erstmals<br />

die <strong>IFRS</strong> an. Das Unternehmen entscheidet sich dafür, seine Vergleichsinformationen in<br />

Übereinstimmung mit <strong>IAS</strong> 32, <strong>IAS</strong> 39 und <strong>IFRS</strong> 4 darzustellen. Aus diesem Grund ist<br />

als Zeitpunkt des Übergangs auf <strong>IFRS</strong> der 1. April 2004 anzusehen. Unternehmen L ist<br />

nicht verpflichtet, diese ABS-Transaktion zu korrigieren, da sie vor dem 1. Januar 2004<br />

stattfand (gemäß <strong>IAS</strong> 39).<br />

Nach dem 1. Januar 2004 schließt Unternehmen L weitere gleichartige Transfers im<br />

Rahmen desselben ABS-Arrangements ab, um z.B. einen festgelegten Bestand an<br />

Kreditkartenforderungen zu halten. Diese Transfers unterliegen den strengen Ausbuchungsbestimmungen<br />

des <strong>IAS</strong> 39.<br />

Andererseits sind sämtliche Derivative und sonstige im Rahmen der ABS-Transaktion<br />

zurückbehaltenen Rechte zum Zeitpunkt des Übergangs anzusetzen, auch wenn sie<br />

vor dem 1. Januar 2004 eingegangen wurden.<br />

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