IFRS 1 Praxisratgeber - IAS Plus
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<strong>IFRS</strong> 1 – <strong>Praxisratgeber</strong><br />
Versicherungsmathematische Gewinne und Verluste – der „Korridor“-Ansatz<br />
Rückstellungen für leistungsorientierte Pläne werden sowohl auf Grundlage einer Vielzahl<br />
von versicherungsmathematischen Annahmen hinsichtlich demographischer (z.B.<br />
Mitarbeiterfluktuation und Sterblichkeit) und finanzieller Variablen (wie Inflation, zukünftige<br />
Gehaltssteigerungen und Diskontierungsfaktoren) als auch auf Grundlage des erwarteten<br />
langfristigen Ertrags des Planvermögens berechnet.<br />
Im Zeitablauf treten bei diesen Berechnungen versicherungsmathematische Gewinne und<br />
Verluste auf. Diese umfassen folgende Effekte:<br />
1. Unterschiede zwischen den früheren versicherungsmathematischen Annahmen und<br />
tatsächlich eingetretenen Sachverhalten<br />
2. Änderungen in den versicherungsmathematischen Annahmen<br />
3. Unterschiede zwischen dem erwarteten und dem tatsächlichen Ertrag des Planvermögens<br />
Über einen längeren Zeitraum können sich versicherungsmathematische Gewinne und<br />
Verluste ausgleichen. Daher ist ein Unternehmen nicht verpflichtet, sämtliche Gewinne<br />
und Verluste sofort zu erfassen. <strong>IAS</strong> 19 gibt dazu Folgendes vor: Wenn die kumulierten,<br />
nicht erfassten versicherungsmathematischen Gewinne und Verluste zum Ende der vorherigen<br />
Berichtsperiode 10% des höheren Betrags aus der leistungsorientierten Verpflichtung<br />
und dem beizulegenden Zeitwert des Planvermögens (der „Korridor“) überschreiten,<br />
dann ist der übersteigende Betrag über die erwartete durchschnittliche Arbeitszeit<br />
der von dem Pensionsplan betroffenen Arbeitnehmer in zukünftigen Perioden zu erfassen.<br />
Versicherungsmathematische Gewinne und Verluste innerhalb des „Korridors“ können<br />
unberücksichtigt bleiben – es besteht allerdings das Wahlrecht, solche Gewinne oder<br />
Verluste dennoch zu erfassen.<br />
Eine retrospektive Anwendung des „Korridor“-Ansatzes würde gemäß <strong>IAS</strong> 19 die Ermittlung<br />
der kumulierten versicherungsmathematischen Gewinne und Verluste und die Aufteilung<br />
in erfasste und nicht erfasste Gewinne und Verluste zu jedem Stichtag erfordern.<br />
Dies wäre in den meisten Fällen nicht durchführbar, außer es wäre bereits nach den vorherigen<br />
Rechnungslegungsgrundsätzen nach ähnlichen Prämissen vorgegangen worden.<br />
Daher beinhaltet <strong>IFRS</strong> 1 ein Ausnahmewahlrecht zur retrospektiven Anwendung des<br />
„Korridor“-Ansatzes.<br />
Dieses Wahlrecht ermöglicht es einem Unternehmen, sämtliche kumulierten versicherungsmathematischen<br />
Gewinne und Verluste zum Zeitpunkt des Übergangs zu erfassen.<br />
Wenn ein Unternehmen sich für diesen Ansatz entscheidet, hat es diese Vorgehensweise<br />
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