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IFRS 1 Praxisratgeber - IAS Plus

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<strong>IFRS</strong> 1 – <strong>Praxisratgeber</strong><br />

In Eigenkapital zu erfüllende Transaktionen<br />

<strong>IFRS</strong> 1 beinhaltet zwei Ausnahmeregelungen für in Eigenkapital zu erfüllende Transaktionen,<br />

die nachfolgend graphisch dargestellt sind.<br />

1. Ähnlich den bereits nach <strong>IFRS</strong> bilanzierenden Unternehmen sind Erstanwender nicht<br />

zwingend zur Anwendung von <strong>IFRS</strong> 2 auf in Eigenkapital zu erfüllende aktienbasierte<br />

Vergütungen verpflichtet, wenn diese am oder vor dem 7. November 2002 gewährt<br />

wurden. Es besteht jedoch ein Wahlrecht zur vorzeitigen Anwendung von <strong>IFRS</strong> 2,<br />

wenn der beizulegende Zeitwert bereits früher veröffentlicht worden ist.<br />

2. Darüber hinaus ist ein Erstanwender nicht verpflichtet, <strong>IFRS</strong> 2 auf aktienbasierte Vergütungen<br />

anzuwenden, die nach dem 7. November 2002 gewährt wurden und bis<br />

zum späteren der folgenden Zeitpunkte unverfallbar geworden sind:<br />

a) im Zeitpunkt des Übergangs auf <strong>IFRS</strong>; oder<br />

b) zum 1. Januar 2005.<br />

Es besteht jedoch die Möglichkeit, <strong>IFRS</strong> 2 früher anzuwenden, wenn der beizulegende<br />

Zeitwert bereits früher angegeben worden ist.<br />

In allen anderen Fällen ist ein Erstanwender zur retrospektiven Anwendung von <strong>IFRS</strong> 2 verpflichtet,<br />

einschließlich der Anpassung der Vergleichsinformationen im ersten <strong>IFRS</strong>-Abschluss.<br />

Erstmalige Anwendung von <strong>IFRS</strong> 2<br />

In Eigenkapital zu erfüllende Transaktionen<br />

Vor dem 7. November 2002 gewährt<br />

<strong>IFRS</strong> 2 kann angewendet werden, wenn<br />

der beizulegende Zeitwert bereits angegeben<br />

wird; keine Pflicht<br />

Nach dem 7. November 2002 gewährt<br />

und vor dem 1. Januar 2005<br />

unverfallbar geworden<br />

<strong>IFRS</strong> 2 kann angewendet werden, wenn<br />

der beizulegende Zeitwert bereits angegeben<br />

wird; keine Pflicht<br />

Vor dem 7. November 2002 gewährt und<br />

unverfallbar nach dem 1. Januar 2005<br />

jedoch<br />

<strong>IFRS</strong> 2 muss retrospektiv, einschließlich der<br />

Anpassung der Vergleichsinformationen,<br />

angewendet werden<br />

Angabepflichten für alle Transaktionen, die während der Periode bestanden,<br />

unabhängig von Gewährungs- und Unverfallbarkeitszeitpunkten (<strong>IFRS</strong> 2.44 & 45)<br />

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