IFRS 1 Praxisratgeber - IAS Plus
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<strong>IFRS</strong> 1 – <strong>Praxisratgeber</strong><br />
In Eigenkapital zu erfüllende Transaktionen<br />
<strong>IFRS</strong> 1 beinhaltet zwei Ausnahmeregelungen für in Eigenkapital zu erfüllende Transaktionen,<br />
die nachfolgend graphisch dargestellt sind.<br />
1. Ähnlich den bereits nach <strong>IFRS</strong> bilanzierenden Unternehmen sind Erstanwender nicht<br />
zwingend zur Anwendung von <strong>IFRS</strong> 2 auf in Eigenkapital zu erfüllende aktienbasierte<br />
Vergütungen verpflichtet, wenn diese am oder vor dem 7. November 2002 gewährt<br />
wurden. Es besteht jedoch ein Wahlrecht zur vorzeitigen Anwendung von <strong>IFRS</strong> 2,<br />
wenn der beizulegende Zeitwert bereits früher veröffentlicht worden ist.<br />
2. Darüber hinaus ist ein Erstanwender nicht verpflichtet, <strong>IFRS</strong> 2 auf aktienbasierte Vergütungen<br />
anzuwenden, die nach dem 7. November 2002 gewährt wurden und bis<br />
zum späteren der folgenden Zeitpunkte unverfallbar geworden sind:<br />
a) im Zeitpunkt des Übergangs auf <strong>IFRS</strong>; oder<br />
b) zum 1. Januar 2005.<br />
Es besteht jedoch die Möglichkeit, <strong>IFRS</strong> 2 früher anzuwenden, wenn der beizulegende<br />
Zeitwert bereits früher angegeben worden ist.<br />
In allen anderen Fällen ist ein Erstanwender zur retrospektiven Anwendung von <strong>IFRS</strong> 2 verpflichtet,<br />
einschließlich der Anpassung der Vergleichsinformationen im ersten <strong>IFRS</strong>-Abschluss.<br />
Erstmalige Anwendung von <strong>IFRS</strong> 2<br />
In Eigenkapital zu erfüllende Transaktionen<br />
Vor dem 7. November 2002 gewährt<br />
<strong>IFRS</strong> 2 kann angewendet werden, wenn<br />
der beizulegende Zeitwert bereits angegeben<br />
wird; keine Pflicht<br />
Nach dem 7. November 2002 gewährt<br />
und vor dem 1. Januar 2005<br />
unverfallbar geworden<br />
<strong>IFRS</strong> 2 kann angewendet werden, wenn<br />
der beizulegende Zeitwert bereits angegeben<br />
wird; keine Pflicht<br />
Vor dem 7. November 2002 gewährt und<br />
unverfallbar nach dem 1. Januar 2005<br />
jedoch<br />
<strong>IFRS</strong> 2 muss retrospektiv, einschließlich der<br />
Anpassung der Vergleichsinformationen,<br />
angewendet werden<br />
Angabepflichten für alle Transaktionen, die während der Periode bestanden,<br />
unabhängig von Gewährungs- und Unverfallbarkeitszeitpunkten (<strong>IFRS</strong> 2.44 & 45)<br />
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