17.01.2014 Aufrufe

IFRS 1 Praxisratgeber - IAS Plus

IFRS 1 Praxisratgeber - IAS Plus

IFRS 1 Praxisratgeber - IAS Plus

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

<strong>IFRS</strong> 1 – <strong>Praxisratgeber</strong><br />

Frage<br />

Muss Unternehmen A einen Vermögenswert für die Entwicklungskosten ansetzen, die<br />

nach <strong>IAS</strong> 38 anzusetzen wären, wenn das Unternehmen vor dem Zeitpunkt des Übergangs<br />

nach <strong>IFRS</strong> bilanziert hätte?<br />

Antwort<br />

Wenn Unternehmen A die angefallenen Entwicklungskosten zuverlässig bewerten kann,<br />

dann ist der Ansatz eines Vermögenswertes verpflichtend. Gemäß <strong>IFRS</strong> 1 besteht in dem<br />

häufig vorkommenden Fall, dass beispielsweise für Kostendaten der Vergangenheit eine<br />

zuverlässige Trennung zwischen Forschung und Entwicklung und somit eine verlässliche<br />

Ermittlung der Entwicklungskosten nicht möglich ist, ein Aktivierungsverbot. Kann die<br />

Bewertung ab dem Zeitpunkt, in dem die Ansatzkriterien erfüllt waren, vorgenommen<br />

werden, ist eine Anpassung vorzunehmen, so als ob <strong>IAS</strong> 38 angewendet worden wäre.<br />

Dies bedeutet, dass lediglich während der Entwicklungsphase angefallene Aufwendungen<br />

in der <strong>IFRS</strong>-Eröffnungsbilanz zum 1. Januar 2004 aktiviert werden dürfen.<br />

Frage I1: Umgliederung von Neubewertungsrücklagen<br />

Ausgangspunkt<br />

Unternehmen G bewertet Sachanlagen zu einem Neubewertungsbetrag nach nationalen<br />

Rechnungslegungsgrundsätzen, der weitgehend mit dem beizulegenden Zeitwert übereinstimmt.<br />

Unternehmen G hat sich für die Verwendung des Neubewertungsbetrags als<br />

Ersatz für die Anschaffungs- oder Herstellungskosten gemäß <strong>IFRS</strong> 1 entschieden.<br />

Frage<br />

Wie muss Unternehmen G den Neubewertungsbetrag im Eigenkapital nach den nationalen<br />

Rechnungslegungsgrundsätzen im Zeitpunkt des Übergangs auf <strong>IFRS</strong> erfassen?<br />

Antwort<br />

<strong>IFRS</strong> 1.11 schreibt die Erfassung der Anpassungen aus der Erstanwendung in den Gewinnrücklagen<br />

oder, falls angemessen, in einer anderen Eigenkapitalkategorie vor. Wenn<br />

ein Unternehmen Sachanlagen zum Neubewertungsbetrag als Ersatz für die Anschaffungs-<br />

oder Herstellungskosten ansetzt, wird die Anpassung in den Gewinnrücklagen<br />

oder einem gesonderten Bestandteil des Eigenkapitals ausgewiesen und nicht in die Neubewertungsrücklage<br />

gebucht. Daher darf eine spätere Wertminderung nicht gegen die<br />

Neubewertungsrücklage gebucht werden, sondern ist erfolgswirksam zu erfassen.<br />

121

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!