IFRS 1 Praxisratgeber - IAS Plus
IFRS 1 Praxisratgeber - IAS Plus
IFRS 1 Praxisratgeber - IAS Plus
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
<strong>IFRS</strong> 1 – <strong>Praxisratgeber</strong><br />
Frage<br />
Muss Unternehmen A einen Vermögenswert für die Entwicklungskosten ansetzen, die<br />
nach <strong>IAS</strong> 38 anzusetzen wären, wenn das Unternehmen vor dem Zeitpunkt des Übergangs<br />
nach <strong>IFRS</strong> bilanziert hätte?<br />
Antwort<br />
Wenn Unternehmen A die angefallenen Entwicklungskosten zuverlässig bewerten kann,<br />
dann ist der Ansatz eines Vermögenswertes verpflichtend. Gemäß <strong>IFRS</strong> 1 besteht in dem<br />
häufig vorkommenden Fall, dass beispielsweise für Kostendaten der Vergangenheit eine<br />
zuverlässige Trennung zwischen Forschung und Entwicklung und somit eine verlässliche<br />
Ermittlung der Entwicklungskosten nicht möglich ist, ein Aktivierungsverbot. Kann die<br />
Bewertung ab dem Zeitpunkt, in dem die Ansatzkriterien erfüllt waren, vorgenommen<br />
werden, ist eine Anpassung vorzunehmen, so als ob <strong>IAS</strong> 38 angewendet worden wäre.<br />
Dies bedeutet, dass lediglich während der Entwicklungsphase angefallene Aufwendungen<br />
in der <strong>IFRS</strong>-Eröffnungsbilanz zum 1. Januar 2004 aktiviert werden dürfen.<br />
Frage I1: Umgliederung von Neubewertungsrücklagen<br />
Ausgangspunkt<br />
Unternehmen G bewertet Sachanlagen zu einem Neubewertungsbetrag nach nationalen<br />
Rechnungslegungsgrundsätzen, der weitgehend mit dem beizulegenden Zeitwert übereinstimmt.<br />
Unternehmen G hat sich für die Verwendung des Neubewertungsbetrags als<br />
Ersatz für die Anschaffungs- oder Herstellungskosten gemäß <strong>IFRS</strong> 1 entschieden.<br />
Frage<br />
Wie muss Unternehmen G den Neubewertungsbetrag im Eigenkapital nach den nationalen<br />
Rechnungslegungsgrundsätzen im Zeitpunkt des Übergangs auf <strong>IFRS</strong> erfassen?<br />
Antwort<br />
<strong>IFRS</strong> 1.11 schreibt die Erfassung der Anpassungen aus der Erstanwendung in den Gewinnrücklagen<br />
oder, falls angemessen, in einer anderen Eigenkapitalkategorie vor. Wenn<br />
ein Unternehmen Sachanlagen zum Neubewertungsbetrag als Ersatz für die Anschaffungs-<br />
oder Herstellungskosten ansetzt, wird die Anpassung in den Gewinnrücklagen<br />
oder einem gesonderten Bestandteil des Eigenkapitals ausgewiesen und nicht in die Neubewertungsrücklage<br />
gebucht. Daher darf eine spätere Wertminderung nicht gegen die<br />
Neubewertungsrücklage gebucht werden, sondern ist erfolgswirksam zu erfassen.<br />
121