IFRS 1 Praxisratgeber - IAS Plus
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<strong>IFRS</strong> 1 – <strong>Praxisratgeber</strong><br />
Entscheidungsbaum für Sachanlagen, immaterielle Vermögenswerte<br />
und als Finanzinvestition gehaltene Vermögenswerte<br />
Ist die Position unter <strong>IFRS</strong><br />
ansatzpflichtig?<br />
Nein<br />
Ausbuchung 1<br />
Ja<br />
Ersatz für die Anschaffungs- oder<br />
Herstellungskosten („deemed<br />
cost“) im Zeitpunkt des Übergangs<br />
gleich Neubewertungsbetrag<br />
nach vorherigen<br />
Rechnungslegungsgrundsätzen<br />
oder ereignisinduzierter<br />
Wert. Der Betrag<br />
wird gemäß <strong>IFRS</strong> abgeschrieben.<br />
Ist die Position eine zum<br />
beizulegenden Zeitwert angesetzte<br />
Position oder<br />
möchte das Unternehmen das<br />
Wahlrecht der Bilanzierung zum<br />
beizulegenden Zeitwert in <strong>IFRS</strong> 1<br />
anwenden? 2<br />
Ja<br />
Bewertung zum beizulegenden<br />
Zeitwert im Zeitpunkt des Übergangs<br />
gemäß <strong>IFRS</strong>. 3<br />
Ja<br />
Nein<br />
Entscheidet sich das Unternehmen<br />
für die Bewertung nach<br />
vorherigen Rechnungslegungsgrundsätzen<br />
oder zu einem<br />
anderen, ereignisreduzierten<br />
Wert? 4<br />
Ja<br />
Wurde die Position nach vorherigen<br />
Rechnungslegungsgrundsätzen<br />
neubewertet oder<br />
ist ein ereignisinduzierter Wert<br />
verfügbar?<br />
Nein<br />
Nein<br />
Wurde die Position im Rahmen<br />
eines Unternehmenszusammenschlusses<br />
erworben?<br />
Ja<br />
Ist <strong>IFRS</strong> 3 auf den Unternehmenszusammenschluss<br />
anzuwenden,<br />
in dem die Position erworben<br />
wurde?<br />
Ja<br />
Bewertung gemäß <strong>IFRS</strong> 3, d.h.<br />
beizulegender Zeitwert im Erwerbszeitpunkt.<br />
Retrospektive<br />
Anwendung.<br />
Nein<br />
Nein<br />
Bewertung gemäß <strong>IFRS</strong>.<br />
Vollständige retrospektive Anwendung.<br />
Wurde die Position nach vorherigen<br />
Rechnungslegungsgrundsätzen<br />
angesetzt?<br />
Ja<br />
Buchwert unmittelbar nach dem<br />
Unternehmenszusammenschluss<br />
stellt die „deemed cost“ nach<br />
<strong>IFRS</strong> dar.<br />
Nein<br />
Ansatz und Bewertung auf der<br />
Basis, die gemäß <strong>IFRS</strong> im separaten<br />
Abschluss des erworbenen<br />
Unternehmens erforderlich wäre. 5<br />
1<br />
2<br />
3<br />
4<br />
5<br />
Ist die ausgebuchte Position ein im Rahmen eines Unternehmenszusammenschlusses erworbener immaterieller Vermögenswert,<br />
so ist die sich ergebende Anpassung im Geschäfts- oder Firmenwert zu erfassen. Ansonsten erfolgt eine Erfassung in<br />
den Gewinnrücklagen.<br />
Das Wahlrecht kann für immaterielle Vermögenswerte nur ausgeübt werden, wenn die Ansatz- und Neubewertungskriterien<br />
in <strong>IAS</strong> 38 erfüllt sind (einschließlich der Existenz eines aktiven Marktes).<br />
Für Positionen, die zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten bilanziert werden, stellt der beizulegende Zeitwert im Zeitpunkt<br />
des Übergangs die „deemed cost“ nach <strong>IFRS</strong> dar. Die Folgebewertung erfolgt gemäß den entsprechenden <strong>IFRS</strong>. Handelt es<br />
sich bei Positionen, die zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, um immaterielle Vermögenswerte, die im Rahmen<br />
eines Unternehmenszusammenschlusses erworben und zuvor im Geschäfts- oder Firmenwert erfasst wurden, wird der beizulegende<br />
Zeitwert im Zeitpunkt des Übergangs gegen den Geschäfts- oder Firmenwert angepasst.<br />
Dieses Wahlrecht ist nur anwendbar, wenn das Unternehmen in der Vergangenheit Positionen der Sachanlagen neu bewertet<br />
hat und die Neubewertung weitgehend mit dem beizulegenden Zeitwert oder dem um Preisänderungen angepassten Wert<br />
vergleichbar war. Ein Unternehmen kann sich auch für einen ereignisinduzierten Wert entscheiden, wenn dieser Wert auf<br />
dem beizulegenden Zeitwert basiert. Wenn ein Unternehmen dieses Wahlrecht ausübt, stellt der Buchwert den Ersatz für die<br />
Anschaffungs- oder Herstellungskosten dar, vermindert um die gemäß <strong>IFRS</strong> vorgenommenen Abschreibungen bis zum Zeitpunkt<br />
des Übergangs.<br />
Handelt es sich bei der Position um einen immateriellen Vermögenswert, der ursprünglich im Geschäfts- oder Firmenwert erfasst<br />
war, so sind die sich ergebenden Änderungen im Geschäfts- oder Firmenwert zu erfassen. In allen anderen Fällen wird<br />
die sich ergebende Änderung in den Gewinnrücklagen erfasst.<br />
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