IFRS 1 Praxisratgeber - IAS Plus
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<strong>IFRS</strong> 1 – <strong>Praxisratgeber</strong><br />
Anhang A – Beispielhafte Überleitungsrechnung<br />
Übernahme der <strong>IFRS</strong> in 2005<br />
Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden zum 1. Januar 2005 zum Zwecke<br />
der Übereinstimmung mit den <strong>IFRS</strong> geändert. Der Übergang auf <strong>IFRS</strong> wird gemäß <strong>IFRS</strong> 1<br />
Erstmalige Anwendung der International Financial Reporting Standards abgebildet,<br />
der Zeitpunkt des Übergangs ist der 1. Januar 2004. Die aus dem Übergang auf <strong>IFRS</strong><br />
resultierenden Änderungen der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden werden nachfolgend<br />
beschrieben, die Überleitungsrechnungen der Auswirkung des Übergangs auf<br />
<strong>IFRS</strong> werden im Anhang des ersten <strong>IFRS</strong>-Abschlusses dargestellt.<br />
Der Übergang auf <strong>IFRS</strong> führte zu folgenden Änderungen in den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden:<br />
a. Entwicklungskosten werden als immaterieller Vermögenswert angesetzt – wenn<br />
bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind – und zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten<br />
abzüglich kumulierter planmäßiger Abschreibungen bewertet. Die Abschreibung<br />
beginnt, wenn der Vermögenswert nutzbar ist. Nach vorherigen Rechnungslegungsgrundsätzen<br />
wurden Entwicklungskosten bei Anfall als Aufwand erfasst.<br />
Folge der Änderung war ein Anstieg des Eigenkapitals zum 31. Dezember 2004 um<br />
1.721 Mio. € (1.439 Mio. € zum 1. Januar 2004) und des Vorsteuer-Gewinns für<br />
2004 um 403 Mio. € (282 Mio. € nach Steuern).<br />
b. Mit Ausnahme von Derivaten werden finanzielle Verbindlichkeiten zu fortgeführten<br />
Anschaffungskosten bewertet. Nach vorherigen Rechnungslegungsgrundsätzen wurden<br />
finanzielle Verbindlichkeiten zum Nominalwert bewertet und jeder Unterschiedsbetrag<br />
im Zeitpunkt des Eingehens der Verbindlichkeiten zwischen Anfangsbetrag<br />
und Fälligkeitsbetrag wurde erfolgswirksam erfasst. Die Auswirkung der Änderung<br />
ist ein Anstieg des Eigenkapitals zum 31. Dezember 2004 von 890 Mio. € (984 Mio. €<br />
zum 1. Januar 2004) und eine Verminderung des Vorsteuer-Gewinns für 2004 von<br />
133 Mio. € (93 Mio. € nach Steuern).<br />
c. Derivative Finanzinstrumente werden bei Zugang zu Anschaffungskosten angesetzt<br />
und danach zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Veränderungen des beizulegenden<br />
Zeitwertes derivativer Finanzinstrumente, die als Sicherungsinstrumente designiert<br />
wurden und die Kriterien für eine Absicherung von zukünftigen Cash Flows erfüllen,<br />
werden mit ihrem effektiven Teil direkt im Eigenkapital gebucht und erst dann<br />
erfolgswirksam erfasst, wenn die abgesicherte vorhergesehene Transaktion die Gewinn-<br />
und Verlustrechnung berührt. Nach vorherigen Rechnungslegungsgrundsätzen<br />
wurden Derivate zur Absicherung von zukünftigen Cash Flows nicht angesetzt. Die<br />
Auswirkung der Änderung ist eine Verminderung des Eigenkapitals zum 31. Dezem-<br />
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