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IFRS 1 Praxisratgeber - IAS Plus

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<strong>IFRS</strong> 1 – <strong>Praxisratgeber</strong><br />

Anhang A – Beispielhafte Überleitungsrechnung<br />

Übernahme der <strong>IFRS</strong> in 2005<br />

Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden zum 1. Januar 2005 zum Zwecke<br />

der Übereinstimmung mit den <strong>IFRS</strong> geändert. Der Übergang auf <strong>IFRS</strong> wird gemäß <strong>IFRS</strong> 1<br />

Erstmalige Anwendung der International Financial Reporting Standards abgebildet,<br />

der Zeitpunkt des Übergangs ist der 1. Januar 2004. Die aus dem Übergang auf <strong>IFRS</strong><br />

resultierenden Änderungen der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden werden nachfolgend<br />

beschrieben, die Überleitungsrechnungen der Auswirkung des Übergangs auf<br />

<strong>IFRS</strong> werden im Anhang des ersten <strong>IFRS</strong>-Abschlusses dargestellt.<br />

Der Übergang auf <strong>IFRS</strong> führte zu folgenden Änderungen in den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden:<br />

a. Entwicklungskosten werden als immaterieller Vermögenswert angesetzt – wenn<br />

bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind – und zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten<br />

abzüglich kumulierter planmäßiger Abschreibungen bewertet. Die Abschreibung<br />

beginnt, wenn der Vermögenswert nutzbar ist. Nach vorherigen Rechnungslegungsgrundsätzen<br />

wurden Entwicklungskosten bei Anfall als Aufwand erfasst.<br />

Folge der Änderung war ein Anstieg des Eigenkapitals zum 31. Dezember 2004 um<br />

1.721 Mio. € (1.439 Mio. € zum 1. Januar 2004) und des Vorsteuer-Gewinns für<br />

2004 um 403 Mio. € (282 Mio. € nach Steuern).<br />

b. Mit Ausnahme von Derivaten werden finanzielle Verbindlichkeiten zu fortgeführten<br />

Anschaffungskosten bewertet. Nach vorherigen Rechnungslegungsgrundsätzen wurden<br />

finanzielle Verbindlichkeiten zum Nominalwert bewertet und jeder Unterschiedsbetrag<br />

im Zeitpunkt des Eingehens der Verbindlichkeiten zwischen Anfangsbetrag<br />

und Fälligkeitsbetrag wurde erfolgswirksam erfasst. Die Auswirkung der Änderung<br />

ist ein Anstieg des Eigenkapitals zum 31. Dezember 2004 von 890 Mio. € (984 Mio. €<br />

zum 1. Januar 2004) und eine Verminderung des Vorsteuer-Gewinns für 2004 von<br />

133 Mio. € (93 Mio. € nach Steuern).<br />

c. Derivative Finanzinstrumente werden bei Zugang zu Anschaffungskosten angesetzt<br />

und danach zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Veränderungen des beizulegenden<br />

Zeitwertes derivativer Finanzinstrumente, die als Sicherungsinstrumente designiert<br />

wurden und die Kriterien für eine Absicherung von zukünftigen Cash Flows erfüllen,<br />

werden mit ihrem effektiven Teil direkt im Eigenkapital gebucht und erst dann<br />

erfolgswirksam erfasst, wenn die abgesicherte vorhergesehene Transaktion die Gewinn-<br />

und Verlustrechnung berührt. Nach vorherigen Rechnungslegungsgrundsätzen<br />

wurden Derivate zur Absicherung von zukünftigen Cash Flows nicht angesetzt. Die<br />

Auswirkung der Änderung ist eine Verminderung des Eigenkapitals zum 31. Dezem-<br />

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