IFRS 1 Praxisratgeber - IAS Plus
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<strong>IFRS</strong> 1 – <strong>Praxisratgeber</strong><br />
Beispiel I – Unter vorherigen Rechnungslegungsgrundsätzen nicht<br />
konsolidiertes Tochterunternehmen<br />
Der Zeitpunkt des Übergangs auf <strong>IFRS</strong> von Mutterunternehmen I ist der 1. Januar<br />
2004. Unter vorherigen Rechnungslegungsgrundsätzen wurde die im Rahmen eines<br />
Unternehmenszusammenschlusses vom 15. Juli 2001 erworbene Beteiligung von 75%<br />
an Unternehmen K nicht konsolidiert. Zum 1. Januar 2004 gelten folgende Bedingungen:<br />
a. Zum Erwerbszeitpunkt betragen die Kosten der Beteiligung an Tochterunternehmen<br />
K 540 €; und<br />
b. unter <strong>IFRS</strong> würden die Vermögenswerte mit 1.500 € und die Schulden (inklusive<br />
latenter Steuern unter <strong>IAS</strong> 12) mit 900 € bewertet. Dementsprechend beträgt<br />
das Reinvermögen des Tochterunternehmens K zum Zeitpunkt des Übergangs auf<br />
<strong>IFRS</strong> 600 €.<br />
Mutterunternehmen I konsolidiert das Tochterunternehmen K. Die konsolidierte <strong>IFRS</strong>-<br />
Eröffnungsbilanz zum 1. Januar 2004 beinhaltet:<br />
a. Vermögenswerte in Höhe von 1.500 € und Schulden in Höhe von 900 € von<br />
Tochterunternehmen K;<br />
b. Minderheitsanteile in Höhe von 150 € (25% von [1.500 - 900]);<br />
c. Geschäfts- oder Firmenwert in Höhe von 90 € (Anschaffungskosten in Höhe von<br />
540 € abzüglich 75% von [1.500 - 900]); und<br />
d. eine hieraus resultierende Anpassung in Höhe von 540 (1.500 - 900 - 150 + 90),<br />
die direkt mit den Gewinnrücklagen zu verrechnen ist.<br />
Mutterunternehmen I hat den Geschäfts- oder Firmenwert nach den Vorschriften des<br />
<strong>IAS</strong> 36 Wertminderung von Vermögenswerten auf Werthaltigkeit zu überprüfen<br />
und einen Wertminderungsaufwand auf Basis der Wertverhältnisse zum Zeitpunkt des<br />
Übergangs auf <strong>IFRS</strong> zu erfassen.<br />
Minderheitsanteile und latente Steuern<br />
Die Bewertung von Minderheitsanteilen und latenten Steuern erfolgt entsprechend der<br />
Bewertung anderer Vermögenswerte und Schulden.<br />
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