IFRS 1 Praxisratgeber - IAS Plus
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<strong>IFRS</strong> 1 – <strong>Praxisratgeber</strong><br />
Beispiel V – Im Rahmen eines Unternehmenszusammenschlusses erworbener<br />
und nach vorherigen Rechnungslegungsgrundsätzen nicht angesetzter immaterieller<br />
Vermögenswert<br />
Das Mutterunternehmen V hat Tochterunternehmen T am 1. Januar 2002 erworben.<br />
Bei Tochterunternehmen T sind bis zum Erwerbszeitpunkt 350 £ an Entwicklungskosten<br />
angefallen. Die Entwicklungskosten haben die Ansatzkriterien nach <strong>IAS</strong> 38 im Erwerbszeitpunkt<br />
erfüllt, jedoch wurde der Vermögenswert nach vorherigen Rechnungslegungsgrundsätzen<br />
nicht aktiviert. Die Entwicklungskosten sind in Zusammenhang<br />
mit einem Projekt angefallen, das eine Nutzungsdauer von sieben Jahren ab dem<br />
1. Januar 2002 hat. Es gibt keinen aktiven Markt, in dem derartige Kosten gehandelt<br />
werden. Mutterunternehmen V hat sich gemäß <strong>IAS</strong> 38 für eine Folgebewertung nach<br />
dem Anschaffungs- oder Herstellungskostenmodell entschieden. Der Zeitpunkt des<br />
Übergangs für Mutterunternehmen V sei der 1. Januar 2004. Die folgenden Buchungen<br />
sind vorzunehmen:<br />
Per Immaterieller Vermögenswert (Entwicklungskosten) 350<br />
an Kumulierte Abschreibungen (350 x 2/7) 100<br />
Geschäfts- oder Firmenwert (350 - 100) 250<br />
Das Wahlrecht der Bilanzierung zum beizulegenden Zeitwert steht hier nicht<br />
zur Verfügung, da kein aktiver Markt vorhanden ist. Die Anpassung wird<br />
gegen den Geschäfts- oder Firmenwert vorgenommen, da der Vermögenswert<br />
zuvor im Geschäfts- oder Firmenwert erfasst war.<br />
Retrospektive Anwendung von <strong>IFRS</strong> 3<br />
Entscheidet sich ein Erstanwender für die retrospektive Anwendung von <strong>IFRS</strong> 3 auf im<br />
Rahmen eines Unternehmenszusammenschlusses erworbene immaterielle Vermögenswerte,<br />
so sind diese Vermögenswerte nach <strong>IAS</strong> 38 und <strong>IFRS</strong> 3 im Zeitpunkt des Übergangs<br />
anzusetzen. Die entsprechende Anpassung ist im Erwerbszeitpunkt gegen den Geschäfts-<br />
oder Firmenwert vorzunehmen. Dies erfordert praktisch die retrospektive Anwendung<br />
von <strong>IFRS</strong> 3 und kann zum Ansatz einer größeren Zahl von immateriellen Vermögenswerten<br />
führen.<br />
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