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IFRS 1 Praxisratgeber - IAS Plus

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<strong>IFRS</strong> 1 – <strong>Praxisratgeber</strong><br />

<strong>IFRS</strong> 1<br />

<strong>IFRS</strong> 1 Checkliste für Darstellung<br />

Fundstelle und Angaben Ja/Nein/N/A<br />

43A Falls das Unternehmen zuvor angesetzte finanzielle<br />

Vermögenswerte oder finanzielle Verbindlichkeiten<br />

als „erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet“<br />

oder als „zur Veräußerung verfügbar“ designiert hat,<br />

hat es die folgenden Angaben gemacht:<br />

(i) Den beizulegenden Zeitwert aller finanziellen Vermögenswerte<br />

oder finanziellen Verbindlichkeiten,<br />

die den jeweiligen Kategorien zugeordnet wurden?<br />

(ii) Die Klassifizierung und die Buchwerte in den früheren<br />

Abschlüssen?<br />

44 Wenn in der <strong>IFRS</strong>-Eröffnungsbilanz für eine Sachanlage,<br />

eine als Finanzinvestition gehaltene Immobilie oder einen<br />

immateriellen Vermögenswert deren beizulegender Zeitwert<br />

als Ersatz für die Anschaffungs- oder Herstellungskosten<br />

verwendet wurde, enthält der Abschluss für<br />

jeden einzelnen Bilanzposten folgende Angaben:<br />

(i) Die Summe dieser beizulegenden Zeitwerte?<br />

(ii) Den Gesamtbetrag der Anpassungen der nach<br />

vorherigen Rechnungslegungsgrundsätzen ausgewiesenen<br />

Buchwerte?<br />

Zwischenabschlüsse gemäß <strong>IAS</strong> 34<br />

45 Falls das Unternehmen einen Zwischenabschluss nach <strong>IAS</strong> 34<br />

veröffentlicht und es auch nach vorherigen Rechnungslegungsgrundsätzen<br />

einen Zwischenabschluss für die entsprechende<br />

Periode des unmittelbar vorangegangenen<br />

Geschäftsjahres veröffentlicht hat, hat es im Zwischenabschluss<br />

für den Teil der Periode, der von seinem ersten<br />

<strong>IFRS</strong>-Abschluss abgedeckt wird, die folgenden Überleitungsrechnungen<br />

angegeben:<br />

Das Eigenkapital nach vorherigen Rechnungslegungsgrundsätzen<br />

auf das Eigenkapital nach <strong>IFRS</strong>:<br />

45(b) 1. Im Zeitpunkt des Übergangs?<br />

45(a)(i) 2. Zum Ende der entsprechenden Vergleichsperiode?<br />

45(b) 3. Zum Ende der letzten dargestellten Periode im<br />

aktuellsten Jahresabschluss nach vorherigen<br />

Rechnungslegungsgrundsätzen?<br />

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