IFRS 1 Praxisratgeber - IAS Plus
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<strong>IFRS</strong> 1 – <strong>Praxisratgeber</strong><br />
<strong>IFRS</strong> 1<br />
<strong>IFRS</strong> 1 Checkliste für Darstellung<br />
Fundstelle und Angaben Ja/Nein/N/A<br />
43A Falls das Unternehmen zuvor angesetzte finanzielle<br />
Vermögenswerte oder finanzielle Verbindlichkeiten<br />
als „erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet“<br />
oder als „zur Veräußerung verfügbar“ designiert hat,<br />
hat es die folgenden Angaben gemacht:<br />
(i) Den beizulegenden Zeitwert aller finanziellen Vermögenswerte<br />
oder finanziellen Verbindlichkeiten,<br />
die den jeweiligen Kategorien zugeordnet wurden?<br />
(ii) Die Klassifizierung und die Buchwerte in den früheren<br />
Abschlüssen?<br />
44 Wenn in der <strong>IFRS</strong>-Eröffnungsbilanz für eine Sachanlage,<br />
eine als Finanzinvestition gehaltene Immobilie oder einen<br />
immateriellen Vermögenswert deren beizulegender Zeitwert<br />
als Ersatz für die Anschaffungs- oder Herstellungskosten<br />
verwendet wurde, enthält der Abschluss für<br />
jeden einzelnen Bilanzposten folgende Angaben:<br />
(i) Die Summe dieser beizulegenden Zeitwerte?<br />
(ii) Den Gesamtbetrag der Anpassungen der nach<br />
vorherigen Rechnungslegungsgrundsätzen ausgewiesenen<br />
Buchwerte?<br />
Zwischenabschlüsse gemäß <strong>IAS</strong> 34<br />
45 Falls das Unternehmen einen Zwischenabschluss nach <strong>IAS</strong> 34<br />
veröffentlicht und es auch nach vorherigen Rechnungslegungsgrundsätzen<br />
einen Zwischenabschluss für die entsprechende<br />
Periode des unmittelbar vorangegangenen<br />
Geschäftsjahres veröffentlicht hat, hat es im Zwischenabschluss<br />
für den Teil der Periode, der von seinem ersten<br />
<strong>IFRS</strong>-Abschluss abgedeckt wird, die folgenden Überleitungsrechnungen<br />
angegeben:<br />
Das Eigenkapital nach vorherigen Rechnungslegungsgrundsätzen<br />
auf das Eigenkapital nach <strong>IFRS</strong>:<br />
45(b) 1. Im Zeitpunkt des Übergangs?<br />
45(a)(i) 2. Zum Ende der entsprechenden Vergleichsperiode?<br />
45(b) 3. Zum Ende der letzten dargestellten Periode im<br />
aktuellsten Jahresabschluss nach vorherigen<br />
Rechnungslegungsgrundsätzen?<br />
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