IFRS 1 Praxisratgeber - IAS Plus
IFRS 1 Praxisratgeber - IAS Plus
IFRS 1 Praxisratgeber - IAS Plus
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
<strong>IFRS</strong> 1 – <strong>Praxisratgeber</strong><br />
P. Ertragsteuern<br />
Relevanter <strong>IFRS</strong>:<br />
<strong>IAS</strong> 12 Ertragsteuern<br />
Ausstehende Steuern sowohl aktueller wie früherer Berichtszeiträume sind als Schuld anzusetzen.<br />
Übersteigt der in der aktuellen und den früheren Berichtszeiträumen gezahlte<br />
Betrag den Gesamtbetrag der fälligen Steuern, wird der Überhang als Vermögenswert<br />
angesetzt. Ertragsteuerschulden und Ertragsteueransprüche werden zum erwarteten Erstattungs-<br />
oder Erfüllungsbetrag auf der Basis der auf den Vermögenswert oder die<br />
Schuld anzuwendenden Steuersätze bewertet.<br />
Steuerbare temporäre Differenzen treten auf, wenn der Buchwert eines Vermögenswertes<br />
dessen Steuerwert übersteigt oder wenn der Steuerwert einer Schuld ihren Buchwert<br />
übersteigt. Abzugsfähige temporäre Differenzen treten auf, wenn der Steuerwert eines<br />
Vermögenswertes dessen Buchwert übersteigt oder wenn der Buchwert einer Schuld<br />
ihren Steuerwert übersteigt.<br />
Latente Steuerschulden oder latente Steueransprüche sind für sämtliche temporären Differenzen<br />
anzusetzen, es sei denn diese resultieren aus:<br />
(a)<br />
(b)<br />
(c)<br />
dem erstmaligen Ansatz eines Geschäfts- oder Firmenwerts oder<br />
einem Geschäfts- oder Firmenwert, für den eine Abschreibung steuerlich nicht abzugsfähig<br />
ist oder<br />
dem erstmaligen Ansatz eines Vermögenswertes oder einer Schuld bei einem Geschäftsvorfall,<br />
welcher<br />
(i)<br />
(ii)<br />
kein Unternehmenszusammenschluss ist und<br />
zum Zeitpunkt des Geschäftsvorfalls weder das handelsrechtliche Periodenergebnis<br />
noch das zu versteuernde Einkommen (den steuerlichen Verlust) beeinflusst.<br />
Daneben sind latente Steueransprüche in der Bilanz nur in dem Maße zu aktivieren, in<br />
dem es wahrscheinlich ist, dass dem Unternehmen in der Zukunft ausreichendes zu versteuerndes<br />
Einkommen entstehen wird, um die Ansprüche aus dem Vermögenswert zu<br />
realisieren.<br />
Latente Steueransprüche und latente Steuerschulden werden zu den im Zeitpunkt der<br />
Realisation des Vermögenswertes oder der Erfüllung der Schuld erwarteten Steuersätzen<br />
109