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IFRS 1 Praxisratgeber - IAS Plus

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<strong>IFRS</strong> 1 – <strong>Praxisratgeber</strong><br />

P. Ertragsteuern<br />

Relevanter <strong>IFRS</strong>:<br />

<strong>IAS</strong> 12 Ertragsteuern<br />

Ausstehende Steuern sowohl aktueller wie früherer Berichtszeiträume sind als Schuld anzusetzen.<br />

Übersteigt der in der aktuellen und den früheren Berichtszeiträumen gezahlte<br />

Betrag den Gesamtbetrag der fälligen Steuern, wird der Überhang als Vermögenswert<br />

angesetzt. Ertragsteuerschulden und Ertragsteueransprüche werden zum erwarteten Erstattungs-<br />

oder Erfüllungsbetrag auf der Basis der auf den Vermögenswert oder die<br />

Schuld anzuwendenden Steuersätze bewertet.<br />

Steuerbare temporäre Differenzen treten auf, wenn der Buchwert eines Vermögenswertes<br />

dessen Steuerwert übersteigt oder wenn der Steuerwert einer Schuld ihren Buchwert<br />

übersteigt. Abzugsfähige temporäre Differenzen treten auf, wenn der Steuerwert eines<br />

Vermögenswertes dessen Buchwert übersteigt oder wenn der Buchwert einer Schuld<br />

ihren Steuerwert übersteigt.<br />

Latente Steuerschulden oder latente Steueransprüche sind für sämtliche temporären Differenzen<br />

anzusetzen, es sei denn diese resultieren aus:<br />

(a)<br />

(b)<br />

(c)<br />

dem erstmaligen Ansatz eines Geschäfts- oder Firmenwerts oder<br />

einem Geschäfts- oder Firmenwert, für den eine Abschreibung steuerlich nicht abzugsfähig<br />

ist oder<br />

dem erstmaligen Ansatz eines Vermögenswertes oder einer Schuld bei einem Geschäftsvorfall,<br />

welcher<br />

(i)<br />

(ii)<br />

kein Unternehmenszusammenschluss ist und<br />

zum Zeitpunkt des Geschäftsvorfalls weder das handelsrechtliche Periodenergebnis<br />

noch das zu versteuernde Einkommen (den steuerlichen Verlust) beeinflusst.<br />

Daneben sind latente Steueransprüche in der Bilanz nur in dem Maße zu aktivieren, in<br />

dem es wahrscheinlich ist, dass dem Unternehmen in der Zukunft ausreichendes zu versteuerndes<br />

Einkommen entstehen wird, um die Ansprüche aus dem Vermögenswert zu<br />

realisieren.<br />

Latente Steueransprüche und latente Steuerschulden werden zu den im Zeitpunkt der<br />

Realisation des Vermögenswertes oder der Erfüllung der Schuld erwarteten Steuersätzen<br />

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