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IFRS 1 Praxisratgeber - IAS Plus

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<strong>IFRS</strong> 1 – <strong>Praxisratgeber</strong><br />

Beispiel C – An Finanzinstitutionen ausgehändigte ergänzende <strong>IFRS</strong>-Abschlüsse<br />

Unternehmen C erstellt eine ergänzende Auflage seines aktuellen Abschlusses, in der<br />

die Übereinstimmung mit <strong>IFRS</strong> erklärt wird. Diese Abschlüsse händigt Unternehmen C<br />

an eine begrenzte Gruppe von Adressaten wie z.B. Finanzinstitutionen aus. Unternehmen<br />

C ist kein Erstanwender, da es seine aktuellen Abschlüsse mit der Erklärung<br />

der Übereinstimmung mit <strong>IFRS</strong> veröffentlicht hat. Der Umfang des externen Adressatenkreises<br />

ist hierbei irrelevant. Gleiches würde gelten, hätte das Unternehmen die<br />

<strong>IFRS</strong>-Abschlüsse an seine Geschäftspartner herausgegeben.<br />

Der Standard ist auf erstmalige <strong>IFRS</strong>-Abschlüsse ab dem 1. Januar 2004 anzuwenden.<br />

Eine frühere Anwendung ist jedoch erlaubt, dabei sind allerdings die Änderungen des<br />

<strong>IFRS</strong> 1 infolge der Überarbeitung einiger <strong>IAS</strong>-Standards (Dezember 2003) und der Veröffentlichung<br />

neuer Standards zu berücksichtigen.<br />

B. Ansatz und Bewertung<br />

1. Grundsatz<br />

Prinzipiell fordert <strong>IFRS</strong> 1 vom Erstanwender die retrospektive Anwendung der zum Berichtszeitpunkt<br />

gültigen Fassung der <strong>IFRS</strong>, um den Abschluss so darzustellen, als habe<br />

das Unternehmen schon immer nach <strong>IFRS</strong> bilanziert (mit Ausnahme einiger Befreiungen<br />

und Verbote, siehe unten).<br />

Der Zeitpunkt des Übergangs auf <strong>IFRS</strong> ist definiert als „der Beginn der frühesten Periode,<br />

für die ein Unternehmen in seinem ersten <strong>IFRS</strong>-Abschluss vollständige Vergleichsinformationen<br />

nach <strong>IFRS</strong> veröffentlicht“. Der Erstanwender hat eine Eröffnungsbilanz<br />

zum Zeitpunkt des Übergangs zu erstellen. Die Eröffnungsbilanz ist in Übereinstimmung<br />

mit <strong>IFRS</strong> 1 zu erstellen unter Beachtung des Grundsatzes der retrospektiven Anwendung<br />

inklusive der Befreiungen und Verbote. SIC 8 ist nicht mehr anwendbar. Die Veröffentlichung<br />

der <strong>IFRS</strong>-Eröffnungsbilanz im Rahmen des ersten <strong>IFRS</strong>-Abschlusses ist nicht verpflichtend,<br />

sie bildet jedoch die Grundlage der Erstellung dieses Abschlusses.<br />

Die folgende Graphik illustriert die erstmalige Anwendung der <strong>IFRS</strong> in 2005 (Geschäftsjahr<br />

gleich Kalenderjahr) unter Angabe von Vergleichsinformationen für eine Periode.<br />

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