IFRS 1 Praxisratgeber - IAS Plus
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<strong>IFRS</strong> 1 – <strong>Praxisratgeber</strong><br />
Beispiel C – An Finanzinstitutionen ausgehändigte ergänzende <strong>IFRS</strong>-Abschlüsse<br />
Unternehmen C erstellt eine ergänzende Auflage seines aktuellen Abschlusses, in der<br />
die Übereinstimmung mit <strong>IFRS</strong> erklärt wird. Diese Abschlüsse händigt Unternehmen C<br />
an eine begrenzte Gruppe von Adressaten wie z.B. Finanzinstitutionen aus. Unternehmen<br />
C ist kein Erstanwender, da es seine aktuellen Abschlüsse mit der Erklärung<br />
der Übereinstimmung mit <strong>IFRS</strong> veröffentlicht hat. Der Umfang des externen Adressatenkreises<br />
ist hierbei irrelevant. Gleiches würde gelten, hätte das Unternehmen die<br />
<strong>IFRS</strong>-Abschlüsse an seine Geschäftspartner herausgegeben.<br />
Der Standard ist auf erstmalige <strong>IFRS</strong>-Abschlüsse ab dem 1. Januar 2004 anzuwenden.<br />
Eine frühere Anwendung ist jedoch erlaubt, dabei sind allerdings die Änderungen des<br />
<strong>IFRS</strong> 1 infolge der Überarbeitung einiger <strong>IAS</strong>-Standards (Dezember 2003) und der Veröffentlichung<br />
neuer Standards zu berücksichtigen.<br />
B. Ansatz und Bewertung<br />
1. Grundsatz<br />
Prinzipiell fordert <strong>IFRS</strong> 1 vom Erstanwender die retrospektive Anwendung der zum Berichtszeitpunkt<br />
gültigen Fassung der <strong>IFRS</strong>, um den Abschluss so darzustellen, als habe<br />
das Unternehmen schon immer nach <strong>IFRS</strong> bilanziert (mit Ausnahme einiger Befreiungen<br />
und Verbote, siehe unten).<br />
Der Zeitpunkt des Übergangs auf <strong>IFRS</strong> ist definiert als „der Beginn der frühesten Periode,<br />
für die ein Unternehmen in seinem ersten <strong>IFRS</strong>-Abschluss vollständige Vergleichsinformationen<br />
nach <strong>IFRS</strong> veröffentlicht“. Der Erstanwender hat eine Eröffnungsbilanz<br />
zum Zeitpunkt des Übergangs zu erstellen. Die Eröffnungsbilanz ist in Übereinstimmung<br />
mit <strong>IFRS</strong> 1 zu erstellen unter Beachtung des Grundsatzes der retrospektiven Anwendung<br />
inklusive der Befreiungen und Verbote. SIC 8 ist nicht mehr anwendbar. Die Veröffentlichung<br />
der <strong>IFRS</strong>-Eröffnungsbilanz im Rahmen des ersten <strong>IFRS</strong>-Abschlusses ist nicht verpflichtend,<br />
sie bildet jedoch die Grundlage der Erstellung dieses Abschlusses.<br />
Die folgende Graphik illustriert die erstmalige Anwendung der <strong>IFRS</strong> in 2005 (Geschäftsjahr<br />
gleich Kalenderjahr) unter Angabe von Vergleichsinformationen für eine Periode.<br />
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