IFRS 1 Praxisratgeber - IAS Plus
IFRS 1 Praxisratgeber - IAS Plus
IFRS 1 Praxisratgeber - IAS Plus
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
<strong>IFRS</strong> 1 – <strong>Praxisratgeber</strong><br />
Allerdings wird die Anwendung von <strong>IFRS</strong> 2 auch für vor dem 1. Januar 2005 erfüllte aktienbasierte<br />
Vergütungen empfohlen. Vergleichsinformationen nach dem 7. November<br />
2002 sind anzupassen. Dies ist nachfolgend dargestellt.<br />
Erstmalige Anwendung von <strong>IFRS</strong> 2<br />
In Barmitteln zu erfüllende Transaktionen<br />
Schulden sind vor dem 1. Januar 2005<br />
erfüllt worden<br />
<strong>IFRS</strong> 2 kann angewendet werden;<br />
keine Pflicht<br />
Sonstige Schulden<br />
<strong>IFRS</strong> 2 ist retrospektiv anzuwenden, einschließlich<br />
Anpassung der Vergleichsinformationen<br />
Ebenso wie bei in Eigenkapital zu erfüllenden Transaktionen ist ein erhebliches Maß an<br />
Schätzungen und Ermessen notwendig, um den beizulegenden Zeitwert von in Barmitteln<br />
zu erfüllenden Transaktionen mit aktienbasierter Vergütung gemäß <strong>IFRS</strong> 2 zu ermitteln.<br />
Neue Berechnungsmethoden und -modelle können beim Übergang zu <strong>IFRS</strong> eingeführt<br />
werden, da <strong>IFRS</strong> 2 die Anwendung eines Optionspreismodells verlangt und einige<br />
Hinweise auf die Ermittlung der Daten für dieses Modell gibt.<br />
Beispiel R – Bewertung von in Barmitteln zu erfüllenden aktienbasierten Vergütungen<br />
bei erstmaliger Anwendung der <strong>IFRS</strong><br />
Unternehmen R ist Erstanwender mit Berichtszeitpunkt 31. Dezember 2005, somit ist der<br />
Übergangszeitpunkt der 1. Januar 2004. Unternehmen R hat am 30. November 2003<br />
Aktienoptionen ausgegeben, die zum 30. November 2005 unverfallbar werden. Die Aktienoptionen<br />
können nur in Barmitteln erfüllt werden und werden dementsprechend eingestuft.<br />
Die Unverfallbarkeit hängt nur von einem fortgesetzten Arbeitsverhältnis ab. Gemäß<br />
<strong>IFRS</strong> 1 ist Unternehmen R verpflichtet, <strong>IFRS</strong> 2 auf die Gewährung der Aktienoptionen<br />
im November 2003 anzuwenden, da diese Schuld nicht vor dem 1. November 2005 erfüllt<br />
wird. Nach vorherigen Rechnungslegungsgrundsätzen hat Unternehmen R den zum<br />
30. November 2003 zu ermittelnden beizulegenden Zeitwert, wie er sich gemäß <strong>IFRS</strong> 2<br />
ergeben würde, nicht geschätzt (oder offen gelegt), hat jedoch die Schuld als Differenz<br />
zwischen Ausübungspreis und aktuellem Aktienkurs zum 31. Dezember 2003 in seinem<br />
Abschluss nach vorherigen Rechnungslegungsgrundsätzen angesetzt und bewertet.<br />
Im Zeitpunkt des Übergangs, dem 1. Januar 2004, und zu jedem Berichtszeitpunkt bis<br />
zur Erfüllung muss Unternehmen R die Verpflichtung anhand eines Optionspreismo-<br />
78