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IFRS 1 Praxisratgeber - IAS Plus

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<strong>IFRS</strong> 1 – <strong>Praxisratgeber</strong><br />

ternehmen klassifiziert wurden und die unter <strong>IFRS</strong> keiner solchen Klassifizierung entsprechen,<br />

rückwirkend als Finanzinvestitionen unter <strong>IAS</strong> 39 zu bilanzieren;<br />

• Beteiligungen an assoziierten Unternehmen und Beteiligungen an Joint Ventures, die<br />

unter vorherigen Rechnungslegungsgrundsätzen im Konzernabschluss nicht nach der<br />

Equity-Methode bilanziert wurden, sind in derselben Weise wie unter vorherigen Rechnungslegungsvorschriften<br />

nicht konsolidierte Tochterunternehmen zu bilanzieren.<br />

Separate Abschlüsse assoziierter Unternehmen und Joint Ventures<br />

Stellt ein assoziiertes Unternehmen oder ein Joint Venture zu einem späteren Zeitpunkt<br />

auf <strong>IFRS</strong> um als der Investor im Konzernabschluss, kann das assoziierte Unternehmen<br />

oder das Joint Venture in seiner eigenen <strong>IFRS</strong>-Eröffnungsbilanz weiterhin dieselben Buchwerte<br />

ansetzen wie für Konsolidierungszwecke, allerdings vor etwaigen Konsolidierungsanpassungen.<br />

Alternativ kann das assoziierte Unternehmen oder das Joint Venture <strong>IFRS</strong> 1<br />

zu seinem Zeitpunkt des Übergangs auf <strong>IFRS</strong> anwenden.<br />

C. Konzernabschluss und Konsolidierung<br />

Relevante <strong>IFRS</strong>:<br />

<strong>IAS</strong> 21 Auswirkungen von Änderungen der Wechselkurse<br />

<strong>IAS</strong> 27 Konzernabschlüsse und separate Abschlüsse nach <strong>IFRS</strong><br />

<strong>IAS</strong> 29 Rechnungslegung in Hochinflationsländern<br />

Bei der Aufstellung eines Konzernabschlusses nach <strong>IAS</strong> 27 addiert ein Unternehmen die<br />

Posten der Abschlüsse des Mutterunternehmens und seiner Tochterunternehmen (Vermögenswerte,<br />

Schulden, Eigenkapital, Erträge und Aufwendungen). Gleichartige Transaktionen<br />

und Geschäftsvorfälle sind nach einheitlichen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden<br />

anzusetzen und zu bewerten, ebenso sind sämtliche konzerninternen Transaktionen<br />

und Salden zu eliminieren.<br />

Bei der Erstellung eines Konzernabschlusses hat ein Erstanwender <strong>IFRS</strong> 1 gleichermaßen<br />

für alle konsolidierten Tochterunternehmen anzuwenden. Dies gilt nicht, wenn das Tochterunternehmen<br />

vor dem Mutterunternehmen auf <strong>IFRS</strong> umgestellt hat.<br />

Konzernabschluss –<br />

Das Tochterunternehmen stellt vor dem Mutterunternehmen auf <strong>IFRS</strong> um<br />

Wenn ein Tochterunternehmen bereits auf <strong>IFRS</strong> umgestellt hat, bevor das Mutterunternehmen<br />

seinen Konzernabschluss umstellt, hat das Mutterunternehmen Vermögenswerte<br />

und Schulden des Tochterunternehmens in der Konzerneröffnungsbilanz zu denselben<br />

Buchwerten wie im separaten <strong>IFRS</strong>-Abschluss des Tochterunternehmens zu bewerten.<br />

Hierbei sind Konsolidierungsanpassungen und die Auswirkungen des Unternehmenszu-<br />

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