IFRS 1 Praxisratgeber - IAS Plus
IFRS 1 Praxisratgeber - IAS Plus
IFRS 1 Praxisratgeber - IAS Plus
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
<strong>IFRS</strong> 1 – <strong>Praxisratgeber</strong><br />
K. Fremdkapitalkosten<br />
Relevanter <strong>IFRS</strong>:<br />
<strong>IAS</strong> 23 Fremdkapitalkosten<br />
<strong>IAS</strong> 23 sieht zwei mögliche Bilanzierungsalternativen zur Abbildung von Fremdkapitalkosten<br />
vor. Ein Unternehmen kann entweder<br />
a) sämtliche Fremdkapitalkosten als Aufwand der Periode behandeln, in der sie angefallen<br />
sind; oder<br />
b) die dem Erwerb, der Konstruktion oder der Produktion eines qualifizierten Vermögenswertes<br />
direkt zurechenbaren Fremdkapitalkosten aktivieren und sämtliche anderen,<br />
nicht diesem Kriterium genügenden Fremdkapitalkosten aufwandswirksam erfassen.<br />
Allerdings ist es bei der Aktivierung von Fremdkapitalkosten zur Wahrung der Bilanzstetigkeit<br />
erforderlich, dieses Verfahren durchgängig und für sämtliche Fremdkapitalkosten<br />
in Zusammenhang mit qualifizierten Vermögenswerten anzuwenden.<br />
Die Aktivierung von Fremdkapitalkosten setzt ein, wenn<br />
(i)<br />
(ii)<br />
Aufwendungen für den Vermögenswert anfallen,<br />
Fremdkapitalkosten anfallen und<br />
(iii) mit den für die Vorbereitung des Vermögenswertes auf seinen geplanten Einsatz<br />
oder Verkauf notwendigen Aktivitäten begonnen wurde.<br />
Die Aktivierung ist dann zu beenden, wenn im Wesentlichen alle Aktivitäten zur Vorbereitung<br />
des Vermögenswertes für den geplanten Einsatz oder Verkauf abgeschlossen<br />
worden sind. Außerdem ist die Aktivierung während solcher Zeiträume auszusetzen, in<br />
denen die aktive Herstellung unterbrochen wird. Übersteigt der Buchwert eines Vermögenswertes<br />
bei Aktivierung von Fremdkapitalkosten seinen erzielbaren Betrag, ist eine<br />
Abschreibung vorzunehmen.<br />
Es bestehen in <strong>IFRS</strong> 1 bezüglich der Behandlung von Fremdkapitalkosten keine Ausnahmeregelungen<br />
oder Verbote. Daher gilt in diesem Fall der allgemeine Grundsatz des <strong>IFRS</strong> 1,<br />
d.h. dass sämtliche im Berichtszeitpunkt gültigen <strong>IFRS</strong> retrospektiv anzuwenden sind.<br />
Deshalb ist eine lediglich prospektive Aktivierung von Fremdkapitalkosten ab dem Zeitpunkt<br />
des Übergangs nicht gestattet.<br />
97