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IFRS 1 Praxisratgeber - IAS Plus

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<strong>IFRS</strong> 1 – <strong>Praxisratgeber</strong><br />

K. Fremdkapitalkosten<br />

Relevanter <strong>IFRS</strong>:<br />

<strong>IAS</strong> 23 Fremdkapitalkosten<br />

<strong>IAS</strong> 23 sieht zwei mögliche Bilanzierungsalternativen zur Abbildung von Fremdkapitalkosten<br />

vor. Ein Unternehmen kann entweder<br />

a) sämtliche Fremdkapitalkosten als Aufwand der Periode behandeln, in der sie angefallen<br />

sind; oder<br />

b) die dem Erwerb, der Konstruktion oder der Produktion eines qualifizierten Vermögenswertes<br />

direkt zurechenbaren Fremdkapitalkosten aktivieren und sämtliche anderen,<br />

nicht diesem Kriterium genügenden Fremdkapitalkosten aufwandswirksam erfassen.<br />

Allerdings ist es bei der Aktivierung von Fremdkapitalkosten zur Wahrung der Bilanzstetigkeit<br />

erforderlich, dieses Verfahren durchgängig und für sämtliche Fremdkapitalkosten<br />

in Zusammenhang mit qualifizierten Vermögenswerten anzuwenden.<br />

Die Aktivierung von Fremdkapitalkosten setzt ein, wenn<br />

(i)<br />

(ii)<br />

Aufwendungen für den Vermögenswert anfallen,<br />

Fremdkapitalkosten anfallen und<br />

(iii) mit den für die Vorbereitung des Vermögenswertes auf seinen geplanten Einsatz<br />

oder Verkauf notwendigen Aktivitäten begonnen wurde.<br />

Die Aktivierung ist dann zu beenden, wenn im Wesentlichen alle Aktivitäten zur Vorbereitung<br />

des Vermögenswertes für den geplanten Einsatz oder Verkauf abgeschlossen<br />

worden sind. Außerdem ist die Aktivierung während solcher Zeiträume auszusetzen, in<br />

denen die aktive Herstellung unterbrochen wird. Übersteigt der Buchwert eines Vermögenswertes<br />

bei Aktivierung von Fremdkapitalkosten seinen erzielbaren Betrag, ist eine<br />

Abschreibung vorzunehmen.<br />

Es bestehen in <strong>IFRS</strong> 1 bezüglich der Behandlung von Fremdkapitalkosten keine Ausnahmeregelungen<br />

oder Verbote. Daher gilt in diesem Fall der allgemeine Grundsatz des <strong>IFRS</strong> 1,<br />

d.h. dass sämtliche im Berichtszeitpunkt gültigen <strong>IFRS</strong> retrospektiv anzuwenden sind.<br />

Deshalb ist eine lediglich prospektive Aktivierung von Fremdkapitalkosten ab dem Zeitpunkt<br />

des Übergangs nicht gestattet.<br />

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