IFRS 1 Praxisratgeber - IAS Plus
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<strong>IFRS</strong> 1 – <strong>Praxisratgeber</strong><br />
L. Leasingverhältnisse<br />
Relevante <strong>IFRS</strong>:<br />
<strong>IAS</strong> 17 Leasingverhältnisse<br />
SIC 15 Operating-Leasingverhältnisse – Anreizvereinbarungen<br />
Im Zeitpunkt des Übergangs auf <strong>IFRS</strong> hat ein Leasingnehmer oder ein Leasinggeber seine<br />
Leasingverhältnisse auf Grundlage der Umstände im Zeitpunkt des Beginns des Leasingverhältnisses<br />
entweder als Operating- oder als Finanzierungsleasingverhältnisse i.S.v. <strong>IAS</strong> 17<br />
zu klassifizieren. Der Barwert der Mindestleasingzahlungen bei Finanzierungsleasing ist<br />
auf Grundlage des dem Leasingverhältnis zu Grunde liegenden Zinssatzes zu berechnen<br />
und zu aktivieren. Die bei Operating-Leasing geleisteten Zahlungen werden beim Leasingnehmer<br />
bei Anfall erfolgswirksam erfasst.<br />
Das Erleichterungswahlrecht in <strong>IFRS</strong> 1, das einem Erstanwender die Bewertung von Sachanlagen,<br />
als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien sowie immateriellen Vermögenswerten<br />
zum beizulegenden Zeitwert gestattet, kann auch auf solche Positionen angewendet<br />
werden, die im Abschluss als Finanzierungsleasing aktiviert wurden. Ein Erstanwender<br />
kann daher diese Positionen zum beizulegenden Zeitwert im Zeitpunkt des Übergangs<br />
bewerten. Die Verbindlichkeit aus dem Finanzierungsleasing darf demgegenüber<br />
nicht zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden und ist zum Barwert der Leasingzahlungen<br />
zu erfassen (d.h. zu fortgeführten Anschaffungskosten im Sinne von <strong>IAS</strong> 39).<br />
Es bestehen keine expliziten Erleichterungswahlrechte oder Anwendungsverbote in <strong>IFRS</strong> 1<br />
hinsichtlich der retrospektiven Anwendung von <strong>IAS</strong> 17. Daher hat ein Erstanwender<br />
sämtliche Vermögenswerte aus Finanzierungsleasingverhältnissen im Zeitpunkt des Übergangs<br />
anzusetzen. Falls diese nicht schon zuvor angesetzt wurden, erfordert dies auch<br />
die Ermittlung des beizulegenden Zeitwertes zu Beginn des Leasingverhältnisses (oder<br />
falls niedriger, des Barwerts der Mindestleasingzahlungen). Dieser ist um die Abschreibungen<br />
bis zum Zeitpunkt des Übergangs zu vermindern. Ebenso ist eine Verbindlichkeit<br />
aus Finanzierungsleasing auf der Basis des dem Leasingverhältnis zu Grunde liegenden<br />
Zinssatzes (Effektivzinsmethode) anzusetzen. Obwohl die Ermittlung des beizulegenden<br />
Zeitwerts von unter Leasingverhältnissen erworbenen Vermögenswerten in der Praxis<br />
schwierig bis unmöglich sein kann, besteht hier dennoch das Erleichterungswahlrecht des<br />
<strong>IFRS</strong> 1, solche Vermögenswerte zum beizulegenden Zeitwert im Zeitpunkt des Übergangs<br />
zu bewerten.<br />
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