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Die WELEDA. Eine konzertierte Aktion für die Gesundung des ...

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29. Juni 1924:<br />

<strong>Die</strong> Verhandlungen zwischen dem Verein <strong>des</strong> Goetheanum, den Internationalen Laboratorien<br />

und Ita Wegman zur Ausgliederung der Klinik aus dem Unternehmensverband der Internationalen<br />

Laboratorien sind nun soweit abgeschlossen, daß ein Abkommen zwischen den<br />

beiden beteiligten Seiten getroffen werden kann; unterzeichnet ist <strong>die</strong>ses Abkommen einerseits<br />

von Rudolf Steiner und Ita Wegman als den beiden Bevollmächtigten <strong>des</strong> Vereins und<br />

andererseits von Josef van Leer als dem Vertreter der Internationalen Laboratorien. Im<br />

Grunde handelt es sich aber bloß um eine Art Vorvertrag, ist doch nicht <strong>die</strong> I.L.A.G., sondern<br />

Ita Wegman <strong>die</strong> im Grundbuch verzeichnete Eigentümerin der Klinik-Liegenschaften.<br />

Es scheint, als ob Rudolf Steiner mit <strong>die</strong>sem Vertrag von seinem Grundsatz einer engen<br />

Verbindung zwischen Klinik und Laboratorium abgewichen sei. Das ist nicht wirklich der<br />

Fall, zumal <strong>die</strong> Klinik inzwischen über ein eigenes kleines Forschungslaboratorium verfügt,<br />

das <strong>die</strong> individuellen Heilmittel <strong>für</strong> den besonderen Bedarf der Klinik herstellt und das ja<br />

zusammen mit der Klinik in den Verein <strong>des</strong> Goetheanum eingegliedert werden soll. Es ist nur<br />

der wirklich kommerzielle Interessenbereich der Typenmittel-Herstellung, der sich seit<br />

der Gründung der Internationalen Laboratorien immer größeres wirtschaftliches Gewicht<br />

gewonnen hat und <strong>des</strong>halb von den ursprünglichen, geistigen Bestrebungen abgegrenzt werden<br />

soll.<br />

<strong>Die</strong>se Übernahmevereinbarung macht es deutlich aus: Rechtlich gesehen soll <strong>die</strong> Klinik<br />

ein Unternehmen sein, das dem Verein <strong>des</strong> Goetheanum gehört. In den folgenden Monaten<br />

wird jedoch - im Zusammenhang mit der Frage <strong>des</strong> Verhältnisses zwischen dem «Verein <strong>des</strong><br />

Goetheanum» und der an Weihnachten 1923 neu begründeten «Anthroposophischen Gesellschaft»<br />

- darum gerungen, wie sich <strong>die</strong>se Zugehörigkeit rechtlich gestaltet. Ein erster Vorschlag<br />

wird von Steiner auf der dritten außerordentlichen Generalversammlung <strong>des</strong> Vereins<br />

<strong>des</strong> Goetheanum am selben Tag vorgetragen (GA 260a):<br />

Es wird also notwendig sein, daß da bestehen werden <strong>die</strong> Allgemeine Anthroposophische<br />

Gesellschaft als handelsregisterlich eingetragener Verein. Innerhalb <strong>die</strong>ser<br />

Anthroposophischen Gesellschaft werden vier Unterabteilungen zu begründen sein.<br />

<strong>Die</strong>se vier Unterabteilungen sind von mir in der Weise projektiert, daß ich dabei<br />

durchaus keine programmatischen, sondern nur <strong>die</strong> rein realen Dinge berücksichtige.<br />

Rudolf Steiner nennt anschließend <strong>die</strong> ersten drei Unterabteilungen: <strong>die</strong> « Anthroposophische<br />

Gesellschaft im engeren Sinne», den «Philosophisch-Anthroposophischen Verlag», den<br />

«Verein <strong>des</strong> Goetheanum».<br />

Und als viertes würde sich dann eingliedern das Klinisch-Therapeutische Institut,<br />

das ja von Frau Dr. Wegman begründet worden ist aus anthroposophischen Grundgedanken<br />

heraus.<br />

Es ist wahrscheinlich versucht worden, <strong>die</strong>sen Vorschlag Steiners - <strong>die</strong> Klinik als eine der<br />

Unterabteilungen neben dem «Verein» unter dem Dach einer «Allgemeinen Anhroposophischen<br />

Gesellschaft» - am 3. August 1924 durch Abhaltung einer Gründungsversammlung zu<br />

verwirklichen. Wenn wir annehmen, daß <strong>die</strong>se Versammlung auch tatsächlich durchgeführt<br />

worden ist - bis jetzt ist allerdings noch kein Protokoll aufgetaucht -, so erhalten ihre Beschlüsse<br />

keine Rechtskraft, sind sie doch anschließend nicht ins Handelsregister eingetragen<br />

worden. So bleibt <strong>die</strong> Klinik vorläufig rechtlich einfach ein Unternehmen <strong>des</strong> «Vereins».<br />

Im Zusammenhang mit der Vertragsunterzeichnung führt Rudolf Steiner in seinem Ate-<br />

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