Satzungstext - Kreis Recklinghausen
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ENTWICKLUNGSRÄUME Seite 83<br />
DARSTELLUNG DER ENTWICKLUNGSRÄUME<br />
ERLÄUTERUNGEN UND HINWEISE<br />
- Suchraum für Entwicklungs-, Ausgleichs-<br />
und Ersatzmaßnahmen<br />
- Erhaltung und Optimierung der<br />
Trenn-, Ausgleichs-, und Immissionsschutzfunktionen<br />
und luftklimatischen<br />
Erneuerungs- und Austauschfunktionen<br />
- Erhaltung und Sicherung der Erholungsfunktion<br />
Der Entwicklungsteilraum 5.1 - Bachauenbereiche des Silvertbachsystems -<br />
mit dem Entwicklungsziel IV.II - Anreicherung der Bachauenbereiche - bildet<br />
mit dem Entwicklungsteilraum 5.2 - Feldfluren des Silvertbachsystems - mit<br />
dem Entwicklungsziel II - Anreicherung - einen gemeinsamen Suchraum für<br />
Entwicklungs-, Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen.<br />
Gemäß § 26 Abs. 3 LG können die Entwicklungs-, Pflege- und Erschließungsmaßnahmen<br />
nach § 26 Abs. 1 LG auch einem im Landschaftsplan<br />
abgegrenzten Landschaftsraum zugeordnet werden, ohne dass die Festsetzungen<br />
an eine bestimmte Grundstücksfläche gebunden sind.<br />
Zum Ausgleich ökologischer Defizite des Raumes, zur Gliederung der Landschaft,<br />
zur Belebung des Landschaftsbildes und zur Förderung der Erholungseignung<br />
können Flächenumwandlungen und / oder -extensivierungen,<br />
die Anlage linearer Vernetzungsstrukturen (z.B. Baumreihen, Alleen, Gehölze,<br />
Raine, Säume, Ackerrandstreifen, Mahdgutübertragung, temp. Grünstreifen<br />
etc.) und/oder die Umsetzungen der „Angebotsplanungen“ im Rahmen<br />
des „Konzepts zur naturnahen Entwicklung des Silvertbaches und seiner<br />
Nebengewässer“ des <strong>Kreis</strong>es <strong>Recklinghausen</strong> erfolgen. Insbesondere<br />
Ausgleichs- und Ersatzbedürfnisse Dritter können entsprechend der Anreicherungserfordernisse<br />
im Rahmen des Vertragsnaturschutzes gem. § 3<br />
BNatSchG direkt oder über einen Ökopool gem. § 5a LG umgesetzt werden<br />
innerhalb der systematisierten ökologischen Vernetzungsstrukturen dieses<br />
Landschaftsplanes.<br />
Die außerhalb der Ortslagen liegenden Wald- und Auenbereiche haben<br />
wichtige Trenn- und Ausgleichsfunktionen wahrzunehmen. Frischluftentstehung<br />
gehört ebenso zu ihren Aufgaben.<br />
Die Burg bildet ein großes Kaltluftentstehungs- und abflußgebiet mit starker<br />
positiver Wirkung insbesondere auf die angrenzenden bebauten Gebiete<br />
Marls. Zugleich sind ihrer Trenn-, Ausgleichs- und Immissionsschutzleistungen<br />
nicht nur lokal sondern auch regional bedeutsam.<br />
Die Talauen des Silvertbachsystems gewährleisten den großräumigen Luftaustausch<br />
in den gesamten Recklinghauser Lößrücken hinein.<br />
Aufgrund seiner großen Bedeutung als Biotop und seiner siedlungsnahen<br />
Lage dient der Bereich der Burg mit seinen ausgedehnten Wäldern in unmittelbarer<br />
Stadtnähe insbesondere im nördlichen Teilbereich als beliebter<br />
Naherholungsraum mit intensivem Feierabend- und Wochenendverkehr mit<br />
Ursprung in den Ortsteilen Lenkerbeck und Sinsen.<br />
Diese intensive Nutzung führt trotz umgesetzter Lenkungsmaßnahmen zu<br />
Trittschäden und Beunruhigungen störungsempfindlicher Bereiche. Hauptaufgabe<br />
wird hier in Zukunft sicherlich die Akzeptanzsteigerung der Lenkungsmaßnahmen<br />
des erheblichen Erholungsverkehrs sein.<br />
Die Bachauenbereiche des Silvertbachsystems bilden zusammen mit den<br />
Landschaftsteilen des Entwicklungsraumes 5.2 II (Feldfluren des Silvertbachsystems)<br />
eine der Hauptachsen des regionalen Biotopverbundes. Neben<br />
dem vorrangigen Ziel der Biotopentwicklung hat der große, teilweise<br />
siedlungsnahe Raum ebenfalls Bedeutung für die Erholung. Die vorhandenen<br />
Rad- und Wanderwege - insbesondere auch die gehölzbestandene<br />
Trasse der ehemaligen Zechenbahn - erschließen den Raum für eine extensive<br />
Nutzung. Verschiedene Höfe mit Pferdesportanlagen und das Freibad<br />
an der Mollbecke stellen Freizeitschwerpunkte im Raum dar.<br />
In Zukunft wird auch der Haldenbereich des Landschaftsbauwerks Bergehalde<br />
Blumenthal 8 (5.3 I.IV) nach endgültiger Ausgestaltung der östlichen<br />
Haldenerweiterung in Verbindung mit den Auenbereichen und Feldfluren<br />
des Silvertbachsystems die Erholungsfunktion in diesem Bereich regional<br />
wirksam verstärken.<br />
Quelllage des Silvertbaches<br />
- Sicherung und Entwicklung des<br />
Gewässers, seiner Ufer- und Auenbereiche<br />
als Naturschutzgebiet<br />
- Naturnahe Gewässergestaltung<br />
s. Abschnitt:<br />
Silvertbachsystem, durchgehend<br />
Das zentrale Entwicklungsziel für den Auenbereich des Silvertbaches ist die<br />
Herstellung bzw. Sicherung der räumlichen, ökologischen und gewässerökologischen<br />
Durchgängigkeit des Gewässers, seiner Uferbereiche und Auen<br />
im Sinne des Biotopverbundes im Bachsystem des Silvertbaches.<br />
Mit der Altverordnung des Naturschutzgebietes „Die Burg“ und seinem bestehenden<br />
Pflege- und Entwicklungsplan sind die grundlegenden Voraussetzungen<br />
dafür dort bereits geschaffen. Aber erst durch die Unterschutzstellung<br />
aller oberhalb liegenden Gewässerabschnitte des Silvertbachsystems<br />
im Freiraum zwischen Marl und Oer-Erkenschwick wird ein großräumiger<br />
Biotopverbund möglich.<br />
Der bereits seit 1991 per Verordnung geschützte Quellbereich des Silvertbaches<br />
(BK-4309-0120, GK-4309-004) liegt innerhalb der ausgedehnten<br />
Ackerlandschaft südlich von Alt-Oer und umfasst einen gut ausgebildeten,<br />
landschaftstypischen Quellaustritt innerhalb einer flachen Talmulde