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Satzungstext - Kreis Recklinghausen

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ENTWICKLUNGSRÄUME Seite 83<br />

DARSTELLUNG DER ENTWICKLUNGSRÄUME<br />

ERLÄUTERUNGEN UND HINWEISE<br />

- Suchraum für Entwicklungs-, Ausgleichs-<br />

und Ersatzmaßnahmen<br />

- Erhaltung und Optimierung der<br />

Trenn-, Ausgleichs-, und Immissionsschutzfunktionen<br />

und luftklimatischen<br />

Erneuerungs- und Austauschfunktionen<br />

- Erhaltung und Sicherung der Erholungsfunktion<br />

Der Entwicklungsteilraum 5.1 - Bachauenbereiche des Silvertbachsystems -<br />

mit dem Entwicklungsziel IV.II - Anreicherung der Bachauenbereiche - bildet<br />

mit dem Entwicklungsteilraum 5.2 - Feldfluren des Silvertbachsystems - mit<br />

dem Entwicklungsziel II - Anreicherung - einen gemeinsamen Suchraum für<br />

Entwicklungs-, Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen.<br />

Gemäß § 26 Abs. 3 LG können die Entwicklungs-, Pflege- und Erschließungsmaßnahmen<br />

nach § 26 Abs. 1 LG auch einem im Landschaftsplan<br />

abgegrenzten Landschaftsraum zugeordnet werden, ohne dass die Festsetzungen<br />

an eine bestimmte Grundstücksfläche gebunden sind.<br />

Zum Ausgleich ökologischer Defizite des Raumes, zur Gliederung der Landschaft,<br />

zur Belebung des Landschaftsbildes und zur Förderung der Erholungseignung<br />

können Flächenumwandlungen und / oder -extensivierungen,<br />

die Anlage linearer Vernetzungsstrukturen (z.B. Baumreihen, Alleen, Gehölze,<br />

Raine, Säume, Ackerrandstreifen, Mahdgutübertragung, temp. Grünstreifen<br />

etc.) und/oder die Umsetzungen der „Angebotsplanungen“ im Rahmen<br />

des „Konzepts zur naturnahen Entwicklung des Silvertbaches und seiner<br />

Nebengewässer“ des <strong>Kreis</strong>es <strong>Recklinghausen</strong> erfolgen. Insbesondere<br />

Ausgleichs- und Ersatzbedürfnisse Dritter können entsprechend der Anreicherungserfordernisse<br />

im Rahmen des Vertragsnaturschutzes gem. § 3<br />

BNatSchG direkt oder über einen Ökopool gem. § 5a LG umgesetzt werden<br />

innerhalb der systematisierten ökologischen Vernetzungsstrukturen dieses<br />

Landschaftsplanes.<br />

Die außerhalb der Ortslagen liegenden Wald- und Auenbereiche haben<br />

wichtige Trenn- und Ausgleichsfunktionen wahrzunehmen. Frischluftentstehung<br />

gehört ebenso zu ihren Aufgaben.<br />

Die Burg bildet ein großes Kaltluftentstehungs- und abflußgebiet mit starker<br />

positiver Wirkung insbesondere auf die angrenzenden bebauten Gebiete<br />

Marls. Zugleich sind ihrer Trenn-, Ausgleichs- und Immissionsschutzleistungen<br />

nicht nur lokal sondern auch regional bedeutsam.<br />

Die Talauen des Silvertbachsystems gewährleisten den großräumigen Luftaustausch<br />

in den gesamten Recklinghauser Lößrücken hinein.<br />

Aufgrund seiner großen Bedeutung als Biotop und seiner siedlungsnahen<br />

Lage dient der Bereich der Burg mit seinen ausgedehnten Wäldern in unmittelbarer<br />

Stadtnähe insbesondere im nördlichen Teilbereich als beliebter<br />

Naherholungsraum mit intensivem Feierabend- und Wochenendverkehr mit<br />

Ursprung in den Ortsteilen Lenkerbeck und Sinsen.<br />

Diese intensive Nutzung führt trotz umgesetzter Lenkungsmaßnahmen zu<br />

Trittschäden und Beunruhigungen störungsempfindlicher Bereiche. Hauptaufgabe<br />

wird hier in Zukunft sicherlich die Akzeptanzsteigerung der Lenkungsmaßnahmen<br />

des erheblichen Erholungsverkehrs sein.<br />

Die Bachauenbereiche des Silvertbachsystems bilden zusammen mit den<br />

Landschaftsteilen des Entwicklungsraumes 5.2 II (Feldfluren des Silvertbachsystems)<br />

eine der Hauptachsen des regionalen Biotopverbundes. Neben<br />

dem vorrangigen Ziel der Biotopentwicklung hat der große, teilweise<br />

siedlungsnahe Raum ebenfalls Bedeutung für die Erholung. Die vorhandenen<br />

Rad- und Wanderwege - insbesondere auch die gehölzbestandene<br />

Trasse der ehemaligen Zechenbahn - erschließen den Raum für eine extensive<br />

Nutzung. Verschiedene Höfe mit Pferdesportanlagen und das Freibad<br />

an der Mollbecke stellen Freizeitschwerpunkte im Raum dar.<br />

In Zukunft wird auch der Haldenbereich des Landschaftsbauwerks Bergehalde<br />

Blumenthal 8 (5.3 I.IV) nach endgültiger Ausgestaltung der östlichen<br />

Haldenerweiterung in Verbindung mit den Auenbereichen und Feldfluren<br />

des Silvertbachsystems die Erholungsfunktion in diesem Bereich regional<br />

wirksam verstärken.<br />

Quelllage des Silvertbaches<br />

- Sicherung und Entwicklung des<br />

Gewässers, seiner Ufer- und Auenbereiche<br />

als Naturschutzgebiet<br />

- Naturnahe Gewässergestaltung<br />

s. Abschnitt:<br />

Silvertbachsystem, durchgehend<br />

Das zentrale Entwicklungsziel für den Auenbereich des Silvertbaches ist die<br />

Herstellung bzw. Sicherung der räumlichen, ökologischen und gewässerökologischen<br />

Durchgängigkeit des Gewässers, seiner Uferbereiche und Auen<br />

im Sinne des Biotopverbundes im Bachsystem des Silvertbaches.<br />

Mit der Altverordnung des Naturschutzgebietes „Die Burg“ und seinem bestehenden<br />

Pflege- und Entwicklungsplan sind die grundlegenden Voraussetzungen<br />

dafür dort bereits geschaffen. Aber erst durch die Unterschutzstellung<br />

aller oberhalb liegenden Gewässerabschnitte des Silvertbachsystems<br />

im Freiraum zwischen Marl und Oer-Erkenschwick wird ein großräumiger<br />

Biotopverbund möglich.<br />

Der bereits seit 1991 per Verordnung geschützte Quellbereich des Silvertbaches<br />

(BK-4309-0120, GK-4309-004) liegt innerhalb der ausgedehnten<br />

Ackerlandschaft südlich von Alt-Oer und umfasst einen gut ausgebildeten,<br />

landschaftstypischen Quellaustritt innerhalb einer flachen Talmulde

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