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Satzungstext - Kreis Recklinghausen

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TEXTLICHE FESTSETZUNGEN, ERLÄUTERUNGEN UND HINWEISE Seite 231<br />

NATURDENKMALE<br />

TEXTLICHE FESTSETZUNGEN<br />

ERLÄUTERUNGEN UND HINWEISE<br />

Naturdenkmal Nr.4 – „Hagelkreuz bei Essel“<br />

Hagelkreuz, Findling und Weide ca.<br />

700 m östlich von Essel<br />

Das „Hilbringsche Hagelkreuz“ steht auf den östlichen Ausläufern des Höhenrückens<br />

östlich von Essel und südlich der Hohen Schlenke. Vor dem<br />

Hagelkreuz liegt ein ursprünglich aus der Haard stammender Findling und<br />

auf der kleinen Parzelle finden sich neben einer Weide zudem einige Orchideen.<br />

Es befindet sich im<br />

Bereich für das Entwicklungsziel 6.4 – Recklinghäuser Lößrücken zwischen<br />

<strong>Recklinghausen</strong>, Speckhorn, Suderwich, Oer-Erkenschwick und<br />

Horneburg<br />

mit dem Entwicklungsziel I.I (Erhaltung)<br />

Das Hagelkreuz war seit dem ausgehenden Mittelalter Wegmarke der Johannesprozessionen<br />

im Bereich Suderwich und Essel und markiert hier den<br />

Verlauf alter Wegeverbindungen über den Höhenrücken.<br />

Das 1497 errichtete ursprüngliche Kreuz, hier an seinem zweiten Standort,<br />

wurde in den 1980er Jahren aus einem 800jährigen Eichenbalken gefertigt.<br />

Das Ensemble aus Kreuz, Weide und Findling steht auf einer kleinen freien<br />

Parzelle, inmitten intensiver agrarischer Nutzung, auf der sich ein Rest hier<br />

vorkommender seltener Pflanzenarten gehalten hat.<br />

Die Festsetzung als Naturdenkmal<br />

erfolgt gem. § 28 1) und 2)<br />

BNatSchG<br />

zu 1)<br />

Aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen<br />

oder erdgeschichtlichen<br />

Gründen<br />

Das Hagelkreuz markierte jahrhundertelang eine Station in der jährlichen<br />

Johannesprozession. Der nacheiszeitliche Findling stammt ursprünglich aus<br />

der Haard und wurde vor mehr als hundert Jahren an diesen Standort gebracht.<br />

zu 2)<br />

zur Erhaltung der Seltenheit, Eigenart<br />

und Schönheit<br />

Das weithin sichtbare Hagelkreuz stellt zusammen mit der heute dort stehenden<br />

Weide einen der markantesten Blickpunkte auf diesem Teil des<br />

Höhenrückens dar. Geflecktes Knabenkraut.<br />

Eine Ergänzung der vorhandenen Weide vor Eintritt der Abgängigkeit durch<br />

einen standortgerechten und heimischen Baum wie z.B. eine Stieleiche,<br />

würde für entsprechende ökologische und landschaftsästhetische Kontinuität<br />

sorgen.<br />

Es gelten die unter Ziffer C.1.3.1<br />

aufgeführten allgemeinen Ge- und<br />

Verbote.<br />

Darüber hinaus gilt folgendes<br />

Gebot:<br />

1. Der Baum ist regelmäßig auf seine<br />

Verkehrssicherheit hin zu überprüfen<br />

Es wird darauf hingewiesen, dass baumchirurgische Maßnahmen sowie das<br />

Ausschneiden von abgestorbenen, trockenen Ästen erforderlich sind.

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