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Satzungstext - Kreis Recklinghausen

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ENTWICKLUNGSZIELE Seite 25<br />

DARSTELLUNG DER ENTWICKLUNGSZIELE<br />

ERLÄUTERUNGEN UND HINWEISE<br />

B.5 Entwicklungsziel I.IV – Erhaltung nach endgültiger Ausgestaltung<br />

Erhaltung einer nach ihrer endgültigen<br />

Ausgestaltung im Rahmen anderer<br />

Planverfahren mit naturnahen Lebensräumen<br />

oder sonstigen natürlichen<br />

Landschaftselementen reich oder<br />

vielfältig ausgestatteten Landschaft.<br />

Größe: ca. 64,13 ha<br />

Dieses Entwicklungsziel wird für Räume gewählt, die den Zielen von Naturschutz<br />

und Landschaftspflege gem. § 1 LG (siehe Entwicklungsziel "Erhaltung...")<br />

aufgrund ihrer bisherigen Nutzungen nicht mehr entsprechen und<br />

deutliche Defizite in der Landschaftsstruktur aufweisen. Dies ist für die betroffenen<br />

Bereiche der Fall.<br />

Der Regionalplan Emscher-Lippe (Stand Nov. 2004) entspricht dem sich im<br />

Umbruch befindlichen Erscheinungs- und Nutzungsbild des zweigeteilten<br />

Entwicklungsraumes und stellt den Grünzug des in Entstehung befindlichen<br />

Landschaftsbauwerkes Haldenerweiterung Brinkfortsheide in die Zukunft<br />

weisend als Waldbereich dar und als Bereich zum Schutz der Landschaft<br />

und landschaftsorientierten Erholung. Das größtenteils bereits gestaltete<br />

Landschaftsbauwerk Haldenerweiterung - Bergehalde Blumenthal 8 ist allgemeiner<br />

Freiraum- und Agrarbereich, Bereich zum Schutz der Landschaft<br />

und landschaftsorientierten Erholung, Regionaler Grünzug und in Verbindung<br />

mit der hier nördlich anschließenden Silvertbachaue z.T. sogar Bereich<br />

zum Schutz der Natur.<br />

In dem mit dem Entwicklungsziel "Erhaltung nach endgültiger Ausgestaltung..."<br />

dargestellten Entwicklungsraum wird deshalb die Schutzfestsetzung<br />

Landschaftsschutz zur Sicherung der Landschaftsentwicklung getroffen. Die<br />

gesteckten Ziele sind allerdings mit den normalen Möglichkeiten der Schutz-<br />

, Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen des § 26 LG im üblichen Rahmen<br />

eines Landschaftsplanes allein und innerhalb seiner zeitlichen Geltungsdauer<br />

kaum zu erreichen.<br />

Das Entwicklungsziel unterstützt ausdrücklich die Ausgestaltung dieser<br />

unzugänglichen ehemaligen Meideräume zu zentralen Landmarken und<br />

naturnahen Lebensräumen mit großem Identifikations- und Erholungspotential.<br />

Diese Maßnahmen werden die im ganzen erhaltungswürdige Landschaft so<br />

anreichern, dass sie wieder den Zielen des § 1 (1) LG hinsichtlich der<br />

- Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes<br />

- Regenerationsfähigkeit und nachhaltigen Nutzungsfähigkeit der Naturgüter<br />

- Tier- und Pflanzenwelt einschließlich ihrer Lebensstätten und Lebensräume<br />

- Vielfalt, Eigenart und Schönheit sowie des Erholungswertes von Natur<br />

und Landschaft<br />

entsprechen wird.<br />

Nachfolgende Entwicklungsräume mit dem Schwergewicht - Erhaltung nach<br />

endgültiger Ausgestaltung - sind in ihren Grenzen in der Karte der Entwicklungsziele<br />

im Maßstab 1 : 15.000 sowie textlich dargestellt und erläutert:<br />

4.5 Grünzug Landschaftsbauwerk Haldenerweiterung Brinkfortsheide<br />

5.3 Grünzug Landschaftsbauwerk Haldenerweiterung - Bergehalde<br />

Blumenthal 8

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