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Satzungstext - Kreis Recklinghausen

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TEXTLICHE FESTSETZUNGEN, ERLÄUTERUNGEN UND HINWEISE Seite 163<br />

NATURSCHUTZGEBIETE<br />

TEXTLICHE FESTSETZUNGEN<br />

ERLÄUTERUNGEN UND HINWEISE<br />

zu 3)<br />

wegen ihrer Seltenheit, besonderen<br />

Eigenart oder hervorragenden Schönheit<br />

einer Fläche oder eines Landschaftsbestandteils<br />

- Ausgeprägter Laubwald in unterschiedlichen<br />

Wuchsphasen, der in<br />

Teilen für die Naherholung erschlossen<br />

ist.<br />

Es gelten die allgemeinen<br />

Ge- und Verbote gem. Ziffer C.1.1.1<br />

Zwischen Marl und Herten liegt hier der größte zusammenhängende Wald<br />

dieses Landschaftsraumes. Weite Teile sind über Jahrhunderte gewachsen<br />

und von heimischen Baumarten unterschiedlichster Ausprägungen dominiert.<br />

Die in Teilbereichen gute Erschließung bietet ausreichend Platz zur<br />

Erholung.<br />

In Teilbereichen des Waldes besteht allerdings die Gefahr eines Konfliktes<br />

zwischen der Avifauna und der Erholungserschließung.<br />

Hinweis:<br />

Auf das Gebot Nr. 2:<br />

Für alle Naturschutzgebiete sind vom Landrat des <strong>Kreis</strong>es <strong>Recklinghausen</strong><br />

als Untere Landschaftsbehörde Pflege- und Entwicklungspläne<br />

aufzustellen, die die zur nachhaltigen Erhaltung oder Wiederherstellung<br />

von Lebensgemeinschaften oder Lebensstätten wildlebender Pflanzenund<br />

Tierarten erforderlichen Schutz-, Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen<br />

nach Art, Umfang und Rangfolge näher bestimmen.

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