26.03.2014 Aufrufe

Satzungstext - Kreis Recklinghausen

Satzungstext - Kreis Recklinghausen

Satzungstext - Kreis Recklinghausen

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

UMWELTBERICHT Seite 299<br />

D 1.4 Regionalplan (GEP), Regierungsbezirk Münster<br />

(Teilabschnitt Emscher-Lippe 2004)<br />

Der Regionalplan, Teilabschnitt Emscher-Lippe stellt unter Ziffer 2 die Freiraumgliederung dar. Im<br />

Raumnutzungsgefüge hat der Freiraum zahlreiche Funktionen zu erfüllen. Er soll zunächst der<br />

Land- und Forstwirtschaft dienen, Erlebnis- und Erholungsraum für Menschen darstellen, Lebensraum<br />

für Flora und Fauna sein und den Biotopverbund fördern, das Klima der eingebetteten Städte<br />

positiv fördern und sichern sowie die Grundwasserneubildung fördern.<br />

In seiner Darstellung differenziert der Regionalplan neben den Flächen im baulichen oder zukünftigen<br />

baulichen Innenbereich zudem im Außenbereich Waldbereiche, allgemeine Freiraum- und<br />

Agrarnutzung sowie Oberflächengewässer. Im Außenbereich stellt der Regionalplan u.a. Bereiche<br />

für den Schutz der Landschaft und Bereiche für den Schutz der Natur dar.<br />

In den Darstellungen des Regionalplanes innerhalb des Landschaftsplanes „Vestischer Höhenrücken“<br />

konzentrieren sich die Bereiche zum Schutz der Natur auf die zentralen Gewässersysteme<br />

des Landschaftsplanes. Neben dem System des Loemühlenbaches und des Silvertbaches sind<br />

hier alle der Burg zufließenden Gewässer und der Westerbach im Osten des Plangebietes genannt.<br />

Neben diesen liegt ein zweiter Schwerpunkt auf den großen, naturnahen Wäldern des Gebietes,<br />

wie z.B. der Burg und dem Becklemer Busch als bestehenden Naturschutzgebieten sowie<br />

bisher noch nicht als Naturschutzgebieten ausgewiesenen wie dem Telgenbusch nördlich von<br />

Herten, Kellergatt zwischen Hochlar und Scherlebeck und einigen Waldbereichen östlich von<br />

<strong>Recklinghausen</strong>.<br />

Ein überwiegender Teil der sonstigen Freiräume ist im Regionalplan als Bereich zum Schutz der<br />

Landschaft ausgewiesen. In diesen soll die bisherige Nutzungsstruktur zum Schutze der Landschaft<br />

und zur Sicherung der landschaftsorientierten Erholung erhalten bleiben oder zur Erreichung<br />

dieser Zwecke günstig entwickelt werden. Dieses umfasst auch die Sicherstellung der Erreichbarkeit<br />

des Erholungsraumes sowie die eventuelle Lenkung von Erholungssuchenden.<br />

Weiter sieht der Regionalplan insbesondere in den Gebieten südlich der Lippe den Aufbau oder<br />

den Erhalt eines Biotopverbundsystemes vor. Dieses umfasst u.a. die Entwicklung und Sicherung<br />

geeigneter Flächen innerhalb der Bereiche zum Schutz der Landschaft.<br />

Fast deckungsgleich zu den Darstellungen der Bereiche zum Schutz der Landschaft stellt der Regionalplan<br />

die Wald- und Freiraumbereiche als bedeutende regionale Grünzüge dar.<br />

Ein solcher Grünzug erstreckt sich zwischen Polsum und Becklem in Ost-West-Ausrichtung über<br />

den gesamten Vestischen Höhenrücken. Mehrere nord-südgerichtete Grünzüge, aus dem dicht<br />

besiedelten Süden des Planbereiches queren zudem den Vestischen Höhenrücken.<br />

Diese Nord-Süd- und Ost-West-Grünzüge sind laut Regionalplan innerhalb der Landschaftsplanung<br />

zu sichern und zu entwickeln. Sie schließen ausdrücklich auch die Bereiche mit ein, die nicht<br />

als Bereiche zum Schutz von Natur oder Landschaft ausgewiesen sind.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!