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Satzungstext - Kreis Recklinghausen

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TEXTLICHE FESTSETZUNGEN, ERLÄUTERUNGEN UND HINWEISE Seite 277<br />

ENTWICKLUNGS-, PFLEGE- UND ERSCHLIESSUNGSMASSNAHMEN - Anlage und Pflege von Aufforstungen<br />

TEXTLICHE FESTSETZUNGEN<br />

ERLÄUTERUNGEN UND HINWEISE<br />

C.4.9<br />

Anlage und Pflege von Aufforstungen<br />

Die Fläche ist mit der Nr. 1 in der<br />

nachfolgenden textlichen Festsetzung<br />

beschrieben und in der Festsetzungskarte<br />

im Maßstab 1: 15.000 in ihren<br />

Grenzen dargestellt.<br />

Fläche gesamt: 1,84 ha<br />

Feldhecken und Gehölze sind in der<br />

Regel aus heimischen, standortgerechten<br />

Baum- und Straucharten dreireihig<br />

zu pflanzen. Der Reihen- und<br />

Pflanzabstand sollten jeweils 1 m<br />

betragen. Feldhecken sind alle 10-15<br />

Jahre abschnittsweise, in Abschnitten<br />

von jeweils weniger als 50% der Gesamtlänge<br />

auf den Stock zu setzen.<br />

Vereinzelte Überhälter sind zu belassen.<br />

Die Pflege darf nicht im Zeitraum<br />

zwischen dem 1.3. und dem 30.9.<br />

desselben Jahres erfolgen.<br />

Aufforstungen haben wenn nicht anders<br />

beschrieben mit heimischen<br />

standortgerechten Gehölzen zu erfolgen.<br />

Neben ihrer Funktion als biotopvernetzende Elemente in der Landschaft<br />

dienen Gehölzstrukturen zusammen mit begleitenden Rainen und Säumen<br />

vielfach auch als schützende Puffer im Umfeld anderer empfindlicher Biotope.<br />

Hecken und kleine Feldgehölze bieten Wohn- und Nahrungsraum, Deckungsort<br />

und Überwinterungsquartier für viele Arten des Offenlandes und<br />

des Waldes. Neben bedrohten Tierarten finden hier auch vielfach Pflanzenarten<br />

einen Rückzugsraum, die sonst von der fortschreitenden landwirtschaftlichen<br />

Bodennutzung gänzlich verdrängt würden.<br />

Aufforstungen in waldnahen Bereichen dienen der Ergänzung naturnaher<br />

Waldbestände und sollen die Entwicklung eines breiten Waldmantels fördern.<br />

Hierzu sollten neben den natürlichen Baumarten der benachbarten<br />

Wälder auch Waldrandtypische Bäume 2ter Ordnung und Sträucher gewählt<br />

werden.<br />

1. Aufforstung von drei Teilflächen<br />

innerhalb des NSG „Die Burg“<br />

Größe ca.:1,84 ha<br />

Die drei Teilflächen im Naturschutzgebiet „Die Burg“ liegen zum überwiegenden<br />

Teil im Übergang zwischen landwirtschaftlicher Nutzung und dem<br />

FFH-Waldgebiet. Alle Flächen werden derzeitig landwirtschaftlich genutzt.<br />

Diese drei Maßnahmen dienen dazu, den schützenswerten Wald zu arrondieren<br />

und in den teilweise exponierten Bereichen einen Waldmantel aufzubauen.<br />

Die beiden nordwestlichen Flächen, mit insgesamt etwas weniger als<br />

einem Hektar Gesamtfläche waren bisher im Rahmen der Altverordnung<br />

nicht als Naturschutzgebiet ausgewiesen.

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