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Satzungstext - Kreis Recklinghausen

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TEXTLICHE FESTSETZUNGEN, ERLÄUTERUNGEN UND HINWEISE Seite 287<br />

ENTWICKLUNGS-, PFLEGE- UND ERSCHLIESSUNGSMASSNAHMEN – Neophytenbekämpfung<br />

TEXTLICHE FESTSETZUNGEN<br />

ERLÄUTERUNGEN UND HINWEISE<br />

C.4.12 Neophytenbekämpfung<br />

Von den einheimischen Arten (Indigene), die im Bereich Deutschlands seit<br />

dem Ende der letzten Eiszeit vorhanden sind, es aus eigener Kraft besiedelt<br />

haben oder hier entstanden, sind gebietsfremde Arten abzugrenzen. Pflanzen,<br />

die bereits zu früheren Zeiten zu uns kamen (z.B. mit dem Beginn des<br />

Ackerbaus in der Jungsteinzeit oder durch den Handel der Römer), werden<br />

als Archäophyten („Alt-Pflanzen“) bezeichnet. Neophyten sind Pflanzenarten,<br />

die von Natur aus nicht hier vorkommen, sondern erst durch den Einfluss<br />

des Menschen seit der Entdeckung Amerikas eingebracht wurden. Bei<br />

den meisten Pflanzenarten ist dies beabsichtigt geschehen, z.B. bei der<br />

Einführung von Zier- und Nutzpflanzen wie der Roteiche, bei anderen unbeabsichtigt<br />

(z.B. Verschleppung von Pflanzensamen mit Handelsgütern).<br />

Als Invasive Arten (in Deutschland etwa 30 Arten) werden Neophyten bezeichnet,<br />

die unerwünschte Auswirkungen auf andere Arten, Lebensgemeinschaften<br />

oder Biotope haben oder das Landschaftsbild unerwünscht<br />

verändern. So können sie z.B. in Konkurrenz um Lebensraum und Ressourcen<br />

zu anderen Pflanzen treten und diese verdrängen. Invasive Neophyten<br />

können auch ökonomische (z.B. Unkräuter) oder gesundheitliche Probleme<br />

verursachen (wie der Verbrennungen verursachende Saft des Riesen-<br />

Bärenklaus).<br />

§ 40 BNatSchG greift diesen Umstand auf und verpflichtet insbesondere bei<br />

einer Gefährdung von Ökosystemen, Biotopen und Arten durch Tiere und<br />

Pflanzen nichtheimischer oder invasiver Arten Maßnahmen zu ergreifen.<br />

Da in den Schutzgebieten dieses Planes derzeit keine Massenvorkommen<br />

von invasiven Arten zu verzeichnen sind, werden in diesem Landschaftsplan<br />

keine gesonderten, flächenbezogenen Maßnahmen festgesetzt.<br />

Einzelne Vorkommen werden derzeit schon im Ansatz bekämpft, bei flächenmäßig<br />

großem Auftreten sollte unmittelbar im Rahmen der Landschaftspflege<br />

reagiert werden.<br />

In der Abfassung der jeweiligen Pflege und Entwicklungspläne sollten entsprechende<br />

Neophyten und ihre Bekämpfung eine optionale / besondere<br />

Berücksichtigung finden.

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