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Satzungstext - Kreis Recklinghausen

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TEXTLICHE FESTSETZUNGEN, ERLÄUTERUNGEN UND HINWEISE Seite 222<br />

LANDSCHAFTSSCHUTZGEBIETE<br />

TEXTLICHE FESTSETZUNGEN<br />

ERLÄUTERUNGEN UND HINWEISE<br />

Landschaftsschutzgebiet Nr. 12 temp. „Oer-Erkenschwick“<br />

Das Landschaftsschutzgebiet umfasst<br />

zwei Teilflächen in unmittelbarer<br />

Ortsrandlage von Oer-<br />

Erkenschwick.<br />

Größe:<br />

16,08 ha<br />

2 Teilflächen<br />

Das gesamte temporäre Landschaftsschutzgebiet erstreckt sich am südwestlichen<br />

und östlichen Ortsrand der Stadt Oer-Erkenschwick über zwei<br />

Teilflächen.<br />

Die südwestliche Arrondierung „Geistfeldweg“ erstreckt sich mit ca. 7,02 ha<br />

über ca. 250 m in Nord-Süd-Ausrichtung und ca. 300 m in Ost-West-<br />

Ausrichtung zwischen der der ehemaligen Zechenbahntrasse im Norden<br />

und dem Geistfeldweg im Süden östlich der Esseler Straße (L 889) als<br />

Wohnbaufläche.<br />

Die östliche Arrondierung „Schüttwiese“ erstreckt sich mit ca. 9,06 ha über<br />

ca. 500 m in Nord-Süd-Ausrichtung und ca. 200 m in Ost-West-Ausrichtung<br />

zwischen der Ewaldstraße im Norden und dem Wiesenbach im Süden östlich<br />

des Steinrapener Weges und der Ludwigstraße als gewerbliche Erweiterungsfläche.<br />

Es umfasst den<br />

- Entwicklungsraum 7.2 – Städtische Entwicklungsbereiche, Oer-<br />

Erkenschwick: Geistfeldweg, Schüttacker<br />

mit dem Entwicklungsziel I.II (Erhaltung mit Befristung)<br />

Alle Flächen im Bereich der Stadt Oer-Erkenschwick sind derzeit von landwirtschaftlicher<br />

Nutzung geprägt.<br />

Die Ausweisung dieses Bereiches als temporäres Landschaftsschutzgebiet<br />

soll die bestehenden positiven Funktionen des Bereichs für den Naturhaushalt,<br />

das Landschaftsbild und die Erholung bis zur Realisierung entgegenstehender<br />

Festsetzungen eines Bebauungsplanes oder einer Satzung gem.<br />

§ 34 BauGB sichern.<br />

Die Festsetzung erfolgt<br />

gem. § 26 (1) 1) und 3) BNatSchG<br />

zu 1)<br />

zur Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung<br />

der Leistungs- und<br />

Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts.<br />

Die Leistungs- und Funktionsfähigkeit<br />

des Naturhaushaltes wird hier im Wesentlichen<br />

bestimmt durch:<br />

Die Festsetzung des temporären Landschaftsschutzgebietes Nr. 12 Oer-<br />

Erkenschwick tritt mit der Rechtsverbindlichkeit eines nachfolgenden Bebauungsplanes<br />

oder einer Satzung gem. § 34 Bau GB der Stadt <strong>Recklinghausen</strong><br />

ganz oder in Teilen außer Kraft.<br />

Sollte die Darstellung als Fläche für die Landwirtschaft mit dem neuen Flächennutzungsplan<br />

der Stadt Oer-Erkenschwick Rechtskraft erlangen, kann<br />

der temporäre Landschaftsschutz in einen permanenten umgewandelt werden.<br />

- durch den offenen landwirtschaftlich<br />

genutzten Freiraum<br />

zu 3)<br />

wegen ihrer besonderen Bedeutung<br />

für die Erholung<br />

Es gelten die allgemeinen Ge- und<br />

Verbote gem. Ziffer C.1.2.1<br />

Neben seiner Bedeutung als Lebensraum für Pflanzen und Tiere ist dieser<br />

Freiraum auch Bereich für die Naherholung. Die Wohnungsnähe und Erreichbarkeit<br />

spielen dabei eine wichtige Rolle.

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