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Satzungstext - Kreis Recklinghausen

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TEXTLICHE FESTSETZUNGEN, ERLÄUTERUNGEN UND HINWEISE Seite 254<br />

GESCHÜTZTE LANDSCHAFTSBESTANDTEILE<br />

TEXTLICHE FESTSETZUNGEN<br />

ERLÄUTERUNGEN UND HINWEISE<br />

Geschützter Landschaftsbestandteil Nr. 17 „Grünland im Esseler Bruch“<br />

Grünlandkomplex im Quellbereich<br />

des Esseler Bruchgrabens östlich<br />

von Essel<br />

Größe:<br />

2,03 ha<br />

1 Teilfläche<br />

In schwach nach Westen geneigter Hanglage bildet am östlichen Ortsrand<br />

von Essel das reich strukturierte Weidegrünland den Übergang zur ackergeprägten<br />

Landschaft im Nordosten <strong>Recklinghausen</strong>s und im Süden Oer-<br />

Erkenschwicks. Das Gelände wird als Rinderweide mäßig intensiv genutzt<br />

und ist gut durch Kleingehölzen wie Hecken, eine kleine ältere Obstbaumweide,<br />

ältere Stieleichen-Baumreihen (Stammdurchmesser bis 80 cm), Hybridpappel-Gruppen<br />

und Einzelbäume gegliedert. Insbesondere die älteren Eichen,<br />

Eschen und Pappeln stellen wertvolle Lebensräume u.a. für Höhlenbrüter<br />

wie den Steinkauz dar. Die Baumreihen und Hecken setzen sich außerhalb<br />

des Geschützten Landschaftsbestandteils als schmale Fortsätze am<br />

Straßenrand bzw. innerhalb der angrenzenden Ackerflächen fort. Das Gebiet<br />

umfasst auch den Oberlauf des Esseler Bruchgrabens und eines kurzen<br />

Nebengewässers. Die Gewässer sind allerdings grabenartig ausgebaut und<br />

die Ufer befestigt. Der ehemals vorhandene Quellbereich im Westen des<br />

Biotops ist im Gelände nicht mehr feststellbar.<br />

Es umfasst einen kleinen Teil im<br />

Entwicklungszielraum 6.2 Bachauenbereiche von Steinrapener Bach,<br />

Westerbach (mit Sauerkampgraben), Esseler Bruchgraben und Breiter<br />

Bach (mit Breiter Teich)<br />

mit dem Entwicklungsziel IV.II (Anreicherung der Bachauenbereiche)<br />

im Entwicklungsraum 6 - Freiraum Vestischer Höhenrücken<br />

Dieser Landschaftsbestandteil ist im Kataster des LANUV als Nummer BK-<br />

4309-0146 beschrieben.<br />

Die Festsetzung erfolgt<br />

gem. § 29 1) und 2) BNatSchG<br />

zu 1)<br />

zur Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung<br />

der Leistungs- und<br />

Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes<br />

- insbesondere aufgrund:<br />

- des feuchten, in Teilen extensiv<br />

bewirtschafteten und von Hecken<br />

und Baumreihen umgebenen und<br />

gegliederten Grünlandes<br />

Grünland in seiner ursprünglichen Nutzungsform ist eine durch den Strukturwandel<br />

der letzten Jahrzehnte immer weiter zurückgehende Bewirtschaftungsform.<br />

Insbesondere bei extensiver Bewirtschaftung kann Dauergrünland mit seinem<br />

breiten Artenspektrum ein Refugialraum für bedrohte Tier- und Pflanzenarten<br />

darstellen. Auch die angrenzenden Hecken sind für Gebüschbrüter<br />

von besonderer Bedeutung.<br />

zu 2)<br />

zur Belebung, Gliederung oder Pflege<br />

des Orts- und Landschaftsbildes<br />

Dauergrünland ist ein Teil der ursprünglichen Nutzungsvielfalt der Landwirtschaft<br />

und auch der Kulturlandschaft. Es belebt den ansonsten von ackerbaulicher<br />

Nutzung geprägten Raum mit seiner dauerhaften Vegetationsbedeckung<br />

mehr als andere landwirtschaftliche Nutzungsformen.<br />

Es gelten die allgemeinen Ge- und<br />

Verbote gem. Ziffer C.1.4.1

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