Satzungstext - Kreis Recklinghausen
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TEXTLICHE FESTSETZUNGEN, ERLÄUTERUNGEN UND HINWEISE Seite 254<br />
GESCHÜTZTE LANDSCHAFTSBESTANDTEILE<br />
TEXTLICHE FESTSETZUNGEN<br />
ERLÄUTERUNGEN UND HINWEISE<br />
Geschützter Landschaftsbestandteil Nr. 17 „Grünland im Esseler Bruch“<br />
Grünlandkomplex im Quellbereich<br />
des Esseler Bruchgrabens östlich<br />
von Essel<br />
Größe:<br />
2,03 ha<br />
1 Teilfläche<br />
In schwach nach Westen geneigter Hanglage bildet am östlichen Ortsrand<br />
von Essel das reich strukturierte Weidegrünland den Übergang zur ackergeprägten<br />
Landschaft im Nordosten <strong>Recklinghausen</strong>s und im Süden Oer-<br />
Erkenschwicks. Das Gelände wird als Rinderweide mäßig intensiv genutzt<br />
und ist gut durch Kleingehölzen wie Hecken, eine kleine ältere Obstbaumweide,<br />
ältere Stieleichen-Baumreihen (Stammdurchmesser bis 80 cm), Hybridpappel-Gruppen<br />
und Einzelbäume gegliedert. Insbesondere die älteren Eichen,<br />
Eschen und Pappeln stellen wertvolle Lebensräume u.a. für Höhlenbrüter<br />
wie den Steinkauz dar. Die Baumreihen und Hecken setzen sich außerhalb<br />
des Geschützten Landschaftsbestandteils als schmale Fortsätze am<br />
Straßenrand bzw. innerhalb der angrenzenden Ackerflächen fort. Das Gebiet<br />
umfasst auch den Oberlauf des Esseler Bruchgrabens und eines kurzen<br />
Nebengewässers. Die Gewässer sind allerdings grabenartig ausgebaut und<br />
die Ufer befestigt. Der ehemals vorhandene Quellbereich im Westen des<br />
Biotops ist im Gelände nicht mehr feststellbar.<br />
Es umfasst einen kleinen Teil im<br />
Entwicklungszielraum 6.2 Bachauenbereiche von Steinrapener Bach,<br />
Westerbach (mit Sauerkampgraben), Esseler Bruchgraben und Breiter<br />
Bach (mit Breiter Teich)<br />
mit dem Entwicklungsziel IV.II (Anreicherung der Bachauenbereiche)<br />
im Entwicklungsraum 6 - Freiraum Vestischer Höhenrücken<br />
Dieser Landschaftsbestandteil ist im Kataster des LANUV als Nummer BK-<br />
4309-0146 beschrieben.<br />
Die Festsetzung erfolgt<br />
gem. § 29 1) und 2) BNatSchG<br />
zu 1)<br />
zur Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung<br />
der Leistungs- und<br />
Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes<br />
- insbesondere aufgrund:<br />
- des feuchten, in Teilen extensiv<br />
bewirtschafteten und von Hecken<br />
und Baumreihen umgebenen und<br />
gegliederten Grünlandes<br />
Grünland in seiner ursprünglichen Nutzungsform ist eine durch den Strukturwandel<br />
der letzten Jahrzehnte immer weiter zurückgehende Bewirtschaftungsform.<br />
Insbesondere bei extensiver Bewirtschaftung kann Dauergrünland mit seinem<br />
breiten Artenspektrum ein Refugialraum für bedrohte Tier- und Pflanzenarten<br />
darstellen. Auch die angrenzenden Hecken sind für Gebüschbrüter<br />
von besonderer Bedeutung.<br />
zu 2)<br />
zur Belebung, Gliederung oder Pflege<br />
des Orts- und Landschaftsbildes<br />
Dauergrünland ist ein Teil der ursprünglichen Nutzungsvielfalt der Landwirtschaft<br />
und auch der Kulturlandschaft. Es belebt den ansonsten von ackerbaulicher<br />
Nutzung geprägten Raum mit seiner dauerhaften Vegetationsbedeckung<br />
mehr als andere landwirtschaftliche Nutzungsformen.<br />
Es gelten die allgemeinen Ge- und<br />
Verbote gem. Ziffer C.1.4.1