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Satzungstext - Kreis Recklinghausen

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TEXTLICHE FESTSETZUNGEN, ERLÄUTERUNGEN UND HINWEISE Seite 270<br />

ENTWICKLUNGS-, PFLEGE- UND ERSCHLIESSUNGSMASSNAHMEN - Stillgewässerpflege<br />

TEXTLICHE FESTSETZUNGEN<br />

ERLÄUTERUNGEN UND HINWEISE<br />

C.4.3<br />

Stillgewässerpflege<br />

Die Flächen sind mit den lfd. Nrn.<br />

1 - 4 in den nachfolgenden textlichen<br />

Festsetzungen beschrieben und in<br />

der Festsetzungskarte im Maßstab<br />

1: 15.000 in ihren Grenzen dargestellt.<br />

Größe gesamt ca.: 0,80 ha<br />

Der natürliche Eintrag pflanzlicher Materialien und tierischer Ausscheidungen<br />

führt insbesondere bei Überbesatz und eventueller zusätzlicher Düngebelastung<br />

schnell zu Eutrophierung, Massenwachstum, zu dichtem Gehölzbewuchs<br />

und zu starker Beschattung der Gewässer und damit zur Verschlechterung<br />

der Lebensbedingungen bis hin zur vollständigen Verlandung.<br />

Der natürliche Vorgang der Verlandung spielt sich dagegen in sehr viel längeren<br />

Zeiträumen ab.<br />

Kleingewässer sind wertvolle Trittstein- und Vernetzungsbiotope der oftmals<br />

ausgeräumten Landschaft mit einer Vielzahl unterschiedlichster Lebensräume<br />

und auf sie angewiesener Pflanzen und Tiere und sind deshalb erhaltenswert.<br />

Zudem sind sie oft auch Ziel ruhiger Erholungsnutzung.<br />

1. Pflege des Stillgewässers im NSG<br />

Nr. 2 „Hasseler Mühlenbach und<br />

Lamerottbach“ mittels regelmäßiger<br />

Kontrolle und Auslichtung der<br />

Ufergehölze bzw. Entschlammung<br />

bei Bedarf.<br />

Größe ca.: 0,16 ha<br />

2. Pflege des Stillgewässers im NSG<br />

Nr. 4 „Loemühlenbachtal“ mittels<br />

regelmäßiger Kontrolle und Auslichtung<br />

der Ufergehölze bzw. Entschlammung<br />

bei Bedarf.<br />

Größe ca.: 0,14 ha<br />

3. Pflege der beiden Stillgewässer<br />

(0,03 ha und 0,05 ha) im NSG Nr.<br />

12 „Silvertbach“ mittels regelmäßiger<br />

Kontrolle und Auslichtung<br />

der Ufergehölze bzw. Entschlammung<br />

bei Bedarf.<br />

Größe ca.: 0,08 ha<br />

4. Pflege des Stillgewässers im NSG<br />

Nr. 12 „Silvertbach“ mittels regelmäßiger<br />

Kontrolle und Auslichtung<br />

der Ufergehölze bzw. Entschlammung<br />

bei Bedarf.<br />

Größe ca.: 0,03 ha<br />

Das Stillgewässer liegt direkt nördlich des Hasseler Mühlenbaches zwischen<br />

Marler Straße und Heidestraße.<br />

Das Stillgewässer liegt auf Höhe der Scherlebecker Straße zwischen Loemühlenbach<br />

und Riedstraße.<br />

Das Stillgewässer liegt in der Gewannung Bosbruch südwestlich der Einmündung<br />

des Denningsgrabens in den Silvertbach.<br />

Das Stillgewässer liegt in der Gewannung Schwalbenstert nördlich des<br />

Westfeldweges und des Börster Grenzweges.

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