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Satzungstext - Kreis Recklinghausen

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TEXTLICHE FESTSETZUNGEN, ERLÄUTERUNGEN UND HINWEISE Seite 152<br />

NATURSCHUTZGEBIETE - ALLGEMEIN<br />

TEXTLICHE FESTSETZUNGEN<br />

ERLÄUTERUNGEN UND HINWEISE<br />

C 1.1. Naturschutzgebiete<br />

Die Naturschutzgebiete sind mit den lfd. Nrn. 1 bis 16 in<br />

den nachfolgenden textlichen Festsetzungen beschrieben<br />

und in der Festsetzungskarte im Maßstab 1: 15.000<br />

in ihren genauen Grenzen dargestellt.<br />

Größe gesamt: 493,79 ha<br />

Für alle Naturschutzgebiete gelten<br />

- die selbständig geltenden gesetzlichen Regelungen<br />

des BNatSchG, des LG NRW, des LFoG NRW und<br />

des Bußgeldkataloges Umwelt NRW<br />

- die unter C. 1.01 - C. 1.06 aufgelisteten allgemeinen<br />

Festsetzungen für alle besonders geschützten Teile<br />

von Natur und Landschaft<br />

- die unter C. 1.1.1 aufgelisteten allgemeinen Festsetzungen<br />

für alle Naturschutzgebiete.<br />

Nach § 23 (1) BNatSchG werden Naturschutzgebiete<br />

festgesetzt, soweit dies erforderlich ist<br />

1) zur Erhaltung, Entwicklung und Wiederherstellung<br />

von Lebensstätten, Biotopen Lebensgemeinschaften<br />

bestimmter wild lebender<br />

Tier- und Pflanzenarten,<br />

2) aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen,<br />

landeskundlichen Gründen oder<br />

3) wegen ihrer Seltenheit, besonderen Eigenart<br />

oder hervorragenden Schönheit.

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