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Satzungstext - Kreis Recklinghausen

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UMWELTBERICHT Seite 303<br />

Unmittelbar nördlich der Quellbereiche des Hasseler Mühlenbaches liegt das NSG Telgenbusch.<br />

Mit seinen fast 50 Hektar Ausdehnung ist dieser von alten Bäumen geprägte Eichen- und Buchenwald<br />

eines der drei großen Waldschutzgebiete in diesem Plan.<br />

Im Zentrum des Planes liegt das 146 Hektar große von bodensauren Eichenwäldern, Weichholzauen<br />

und naturnahen Fließgewässern wie dem Silvertbach und dem Nieringbach geprägte Natura<br />

2000-Gebiet „Die Burg“.<br />

Im Osten des Plangebietes liegt ein weiteres Waldgebiet, der Becklemer Busch - wie auch die<br />

Burg von naturnahen Auenbereichen geprägt. Durchzogen vom Breitenbrucher Graben und seinen<br />

Nebengewässern dominieren hier je nach Bodenfeuchte Eichen, Buchen oder Eschen.<br />

Vier weitere Naturschutzgebiete mit einer Gesamtgröße von etwa 25 Hektar werden nicht zuletzt<br />

ob ihrer geologischen Bedeutung ausgewiesen.<br />

Nördlich des Silvertbaches ist dieses die eiszeitliche, bewaldete Kame des Kaninchenberges.<br />

Zwischen Langenbochum und Hochlar liegen die Siepentäler von Pothgraben und Goestal.<br />

Das Loh und das Johannistal weisen gut ausgeprägt eiszeitliche Siepentäler auf. Gleichzeitig werden<br />

beide von weitgehend naturnahen Wäldern und Feldgehölzen begleitet.<br />

Bei Langenbochum liegen die bewaldeten Bereiche der Quelllagen des Marpenbaches, das NSG<br />

Kellergatt. Geprägt von Erlenauenwäldern und altholzreichen Buchen-Eichenbeständen ist dieses<br />

wie viele der vorgenannten auch ein Naturschutzgebiet von hoher ökologischer Verbundfunktion.<br />

Gleichzeitig ist es durch hohes Besucheraufkommen aus den unmittelbar angrenzenden Siedlungsbereichen<br />

geprägt.<br />

Landschaftsschutzgebiete (LSG) gemäß § 26 BNatSchG<br />

Die Ausweisung weiter Teile des Landschaftsplanes als Landschaftsschutzgebiete (ca. 4.187 ha)<br />

folgt den Vorgaben des Regionalplanes „TA Emscher-Lippe“. Die insgesamt 13 Schutzgebiete<br />

bedecken etwa 77 % des Plangebietes. Eine Besonderheit stellen hierbei die vier temporären<br />

Landschaftsschutzgebiete, aufgeteilt auf verschiedene kleinere Teilflächen, dar (ca. 128 ha). Diese<br />

kleineren Schutzgebiete treten mit der Rechtsverbindlichkeit eines Bebauungsplanes ganz oder<br />

teilweise außer Kraft.<br />

Nicht betroffen von Festsetzungen gemäß § 26 BNatSchG sind die innerstädtischen und stadtnahen<br />

Teile des Plangebietes, insbesondere die Fließgewässerbereiche des Silvertbaches und des<br />

Loemühlenbaches sowie des Sickingmühlenbaches im Bereich des Stadtgebietes von Marl.<br />

Naturdenkmale (ND) gemäß § 28 BNatSchG<br />

Im Landschaftsplan „Vestischer Höhenrücken“ sollen vier Objekte als Naturdenkmal ausgewiesen<br />

werden. Neben drei bedeutenden Bäumen ist dieses ein Findling am Stadtrand von Marl.

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