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Satzungstext - Kreis Recklinghausen

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TEXTLICHE FESTSETZUNGEN, ERLÄUTERUNGEN UND HINWEISE Seite 160<br />

NATURSCHUTZGEBIETE<br />

TEXTLICHE FESTSETZUNGEN<br />

ERLÄUTERUNGEN UND HINWEISE<br />

Naturschutzgebiet Nr. 2 „Hasseler Mühlenbach und Lamerottbach“<br />

Die reich strukturierten und weitgehend<br />

grünlandgenutzten Auenbereiche<br />

entlang des Lamerott- und<br />

Hasseler Mühlenbaches mit umgebenden<br />

Baumreihen, Obstbaumbeständen<br />

und Hecken<br />

Größe:<br />

41,91 ha<br />

2 Teilflächen<br />

Im Norden von Bertlich umfasst das Gebiet die Oberläufe des begradigten<br />

Hasseler Mühlenbachs und des Lamerottbaches sowie die 50 bis 150 m<br />

breiten, überwiegend als Grünland genutzten, durch Baumreihen, Obstbaumbestände<br />

und Hecken strukturierten Auenbereiche. Während der grabenartig<br />

ausgebaute Lamerottbach und der etwas naturnähere, von Nordosten<br />

zufließende Teil des Lamerottbaches von Norden kommen, fließt der<br />

Hasseler Mühlenbach, aus dem Langenbochumer Siedlungsgebiet von<br />

Osten zu. Ansonsten sind die Bäche entweder als Wiesenbach mit Hochstauden<br />

und lokal Schilf oder Großseggen ausgebildet, meist jedoch von<br />

jüngeren Erlen-Galeriegehölzen begleitet. Das Grünland wird noch überwiegend<br />

- relativ intensiv - als Pferde-Weidegrünland genutzt, zunehmend finden<br />

sich aber als Mähwiese sehr intensiv genutzte Flächen mit Lolium-<br />

Ansaaten. Auch ehemals artenreichere Flutrasen oder Feuchtwiesen sind<br />

inzwischen stark an Arten verarmt und werden meist durch Lolium-Ansaaten<br />

geprägt. Die Grünlandflächen, besonders aber die 3-5 m hohen Auenkanten<br />

des durch Niedermoor- und Gleyböden bestimmten Gebietes werden durch<br />

altholzreiche Baumreihen und -Gruppen, einzelne Bäume, Gebüsche und<br />

Böschungshecken gegliedert, im bäuerlichen Bereich am oberen Hasseler<br />

Mühlenbach findet sich eine Obstbaum-Weide.<br />

Von hohem Wert sind mehrere kleine Großseggenbestände, aber auch eine<br />

brachgefallene Nassparzelle mit artenreichen feuchten Hochstaudenfluren.<br />

Ehemalige Quellbereiche sind weitgehend melioriert worden, nur im Nordosten<br />

entspringt der Lamerottbach noch aus einer, wenn auch stark beeinträchtigten,<br />

kleinen Sickerquelle.<br />

Die derzeit intensiv beweideten Flächen und die Grasansaatflächen in der<br />

Bachaue sollten vordringlich extensiv als Grünland bewirtschaftet werden.<br />

Es umfasst teilweise den<br />

Bereich für das Entwicklungsziel 1.1 Bachauenbereiche von Hasseler<br />

Mühlenbach, Lamerottbach und Bertlicher Bach<br />

mit dem Entwicklungsziel IV.II (Anreicherung der Bachauenbereiche)<br />

im Entwicklungsraum 1 - Freiraum Bertlich<br />

Die Festsetzung erfolgt<br />

gem. § 23 (1) 1) und 3) BNatSchG<br />

Die unmittelbar am Ortsrand liegenden feuchten Grünlandbereiche nehmen<br />

eine wichtige Trenn- und Ausgleichsfunktionen wahr. Grundwasserneubildung,<br />

Schadstoffausfilterung und Frischluftentstehung gehören ebenso zu<br />

ihren Aufgaben.<br />

Die Flächen dieses Schutzgebietes sind im Biotopkataster des LANUV unter<br />

den Nummern BK-4308-0158 und 0153 beschrieben. Zudem sind in diesem<br />

Gebiet zahlreiche geschützte Biotope kartiert (GB-4308-001/216/220/223)<br />

Der nördliche Quellbereich des Lamerottbaches ist zudem als Geowissenschaftlich<br />

schutzwürdiges Objekt ausgewiesen (GK-4308-001)<br />

zu 1)<br />

zur Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung<br />

von Lebensstätten,<br />

Biotopen oder Lebensgemeinschaften<br />

bestimmter wild lebender Tier- und<br />

Pflanzenarten.<br />

Als Lebensstätten, Biotope oder Lebensgemeinschaften<br />

gelten hier insbesondere:<br />

Für den gesamten Bereich des Hasseler Mühlenbaches hat der zuständige<br />

Träger der Gewässerunterhaltung bereits im Jahre 2008 einen Pflege uns<br />

Entwicklungsplan aufgestellt.<br />

Zur Unterstützung der Entwicklung des Gebietes wurde dieses in den Suchraum<br />

Nr. 1 integriert (Kap. 4.11.1).<br />

Gemäß § 26 Abs. 3 LG NRW können Entwicklungs-, Pflege- und Erschließungsmaßnahmen<br />

nach § 26 Abs. 1 LG NRW auch einem abgegrenzten<br />

Landschaftsraum zugeordnet werden, ohne dass diese Festsetzungen hier<br />

an eine bestimmte Grundstücksfläche gebunden sind.<br />

Zudem wurden diesem Schutzgebiet im Kapitel C (Entwicklungs- Pflegeund<br />

Erschließungsmaßnahmen) Maßnahmen der Fließgewässerdynamisierung<br />

(Kap. 4.1.2 und 4.1.3), der Stillgewässerpflege (Kap. 4.3.1) sowie der<br />

Anlage nutzungsfreier Uferstreifen und Säume (Kap. 4.10.1) zugeordnet.<br />

Diese Maßnahmen sollen der langfristigen Entwicklung und Sicherung der<br />

wertbestimmenden Biotopstrukturen in diesem Naturschutzgebiet dienen.

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