Satzungstext - Kreis Recklinghausen
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TEXTLICHE FESTSETZUNGEN, ERLÄUTERUNGEN UND HINWEISE Seite 160<br />
NATURSCHUTZGEBIETE<br />
TEXTLICHE FESTSETZUNGEN<br />
ERLÄUTERUNGEN UND HINWEISE<br />
Naturschutzgebiet Nr. 2 „Hasseler Mühlenbach und Lamerottbach“<br />
Die reich strukturierten und weitgehend<br />
grünlandgenutzten Auenbereiche<br />
entlang des Lamerott- und<br />
Hasseler Mühlenbaches mit umgebenden<br />
Baumreihen, Obstbaumbeständen<br />
und Hecken<br />
Größe:<br />
41,91 ha<br />
2 Teilflächen<br />
Im Norden von Bertlich umfasst das Gebiet die Oberläufe des begradigten<br />
Hasseler Mühlenbachs und des Lamerottbaches sowie die 50 bis 150 m<br />
breiten, überwiegend als Grünland genutzten, durch Baumreihen, Obstbaumbestände<br />
und Hecken strukturierten Auenbereiche. Während der grabenartig<br />
ausgebaute Lamerottbach und der etwas naturnähere, von Nordosten<br />
zufließende Teil des Lamerottbaches von Norden kommen, fließt der<br />
Hasseler Mühlenbach, aus dem Langenbochumer Siedlungsgebiet von<br />
Osten zu. Ansonsten sind die Bäche entweder als Wiesenbach mit Hochstauden<br />
und lokal Schilf oder Großseggen ausgebildet, meist jedoch von<br />
jüngeren Erlen-Galeriegehölzen begleitet. Das Grünland wird noch überwiegend<br />
- relativ intensiv - als Pferde-Weidegrünland genutzt, zunehmend finden<br />
sich aber als Mähwiese sehr intensiv genutzte Flächen mit Lolium-<br />
Ansaaten. Auch ehemals artenreichere Flutrasen oder Feuchtwiesen sind<br />
inzwischen stark an Arten verarmt und werden meist durch Lolium-Ansaaten<br />
geprägt. Die Grünlandflächen, besonders aber die 3-5 m hohen Auenkanten<br />
des durch Niedermoor- und Gleyböden bestimmten Gebietes werden durch<br />
altholzreiche Baumreihen und -Gruppen, einzelne Bäume, Gebüsche und<br />
Böschungshecken gegliedert, im bäuerlichen Bereich am oberen Hasseler<br />
Mühlenbach findet sich eine Obstbaum-Weide.<br />
Von hohem Wert sind mehrere kleine Großseggenbestände, aber auch eine<br />
brachgefallene Nassparzelle mit artenreichen feuchten Hochstaudenfluren.<br />
Ehemalige Quellbereiche sind weitgehend melioriert worden, nur im Nordosten<br />
entspringt der Lamerottbach noch aus einer, wenn auch stark beeinträchtigten,<br />
kleinen Sickerquelle.<br />
Die derzeit intensiv beweideten Flächen und die Grasansaatflächen in der<br />
Bachaue sollten vordringlich extensiv als Grünland bewirtschaftet werden.<br />
Es umfasst teilweise den<br />
Bereich für das Entwicklungsziel 1.1 Bachauenbereiche von Hasseler<br />
Mühlenbach, Lamerottbach und Bertlicher Bach<br />
mit dem Entwicklungsziel IV.II (Anreicherung der Bachauenbereiche)<br />
im Entwicklungsraum 1 - Freiraum Bertlich<br />
Die Festsetzung erfolgt<br />
gem. § 23 (1) 1) und 3) BNatSchG<br />
Die unmittelbar am Ortsrand liegenden feuchten Grünlandbereiche nehmen<br />
eine wichtige Trenn- und Ausgleichsfunktionen wahr. Grundwasserneubildung,<br />
Schadstoffausfilterung und Frischluftentstehung gehören ebenso zu<br />
ihren Aufgaben.<br />
Die Flächen dieses Schutzgebietes sind im Biotopkataster des LANUV unter<br />
den Nummern BK-4308-0158 und 0153 beschrieben. Zudem sind in diesem<br />
Gebiet zahlreiche geschützte Biotope kartiert (GB-4308-001/216/220/223)<br />
Der nördliche Quellbereich des Lamerottbaches ist zudem als Geowissenschaftlich<br />
schutzwürdiges Objekt ausgewiesen (GK-4308-001)<br />
zu 1)<br />
zur Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung<br />
von Lebensstätten,<br />
Biotopen oder Lebensgemeinschaften<br />
bestimmter wild lebender Tier- und<br />
Pflanzenarten.<br />
Als Lebensstätten, Biotope oder Lebensgemeinschaften<br />
gelten hier insbesondere:<br />
Für den gesamten Bereich des Hasseler Mühlenbaches hat der zuständige<br />
Träger der Gewässerunterhaltung bereits im Jahre 2008 einen Pflege uns<br />
Entwicklungsplan aufgestellt.<br />
Zur Unterstützung der Entwicklung des Gebietes wurde dieses in den Suchraum<br />
Nr. 1 integriert (Kap. 4.11.1).<br />
Gemäß § 26 Abs. 3 LG NRW können Entwicklungs-, Pflege- und Erschließungsmaßnahmen<br />
nach § 26 Abs. 1 LG NRW auch einem abgegrenzten<br />
Landschaftsraum zugeordnet werden, ohne dass diese Festsetzungen hier<br />
an eine bestimmte Grundstücksfläche gebunden sind.<br />
Zudem wurden diesem Schutzgebiet im Kapitel C (Entwicklungs- Pflegeund<br />
Erschließungsmaßnahmen) Maßnahmen der Fließgewässerdynamisierung<br />
(Kap. 4.1.2 und 4.1.3), der Stillgewässerpflege (Kap. 4.3.1) sowie der<br />
Anlage nutzungsfreier Uferstreifen und Säume (Kap. 4.10.1) zugeordnet.<br />
Diese Maßnahmen sollen der langfristigen Entwicklung und Sicherung der<br />
wertbestimmenden Biotopstrukturen in diesem Naturschutzgebiet dienen.