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Satzungstext - Kreis Recklinghausen

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TEXTLICHE FESTSETZUNGEN, ERLÄUTERUNGEN UND HINWEISE Seite 175<br />

NATURSCHUTZGEBIETE<br />

TEXTLICHE FESTSETZUNGEN<br />

- Natürliche und naturnahe Fließund<br />

Stillgewässer Quellbereiche<br />

und Feuchtgrünländer<br />

ERLÄUTERUNGEN UND HINWEISE<br />

eine angemessene Pflege erhalten um diesen ökologisch hochwertigen Teil<br />

des Schutzgebietes dauerhaft zu erhalten.<br />

Diese Maßnahmen sollen der langfristigen Entwicklung und Sicherung der<br />

wertbestimmenden Biotopstrukturen in diesem Naturschutzgebiet dienen.<br />

Von besonderem Wert im Schutzgebiet „Burggraben und Mollbecke“ sind<br />

die artenreichen Nassgrünlandflächen, die für zahlreiche bedrohte Tier- und<br />

Pflanzenarten einen immer mehr bedrohten Refugialraum darstellen. Dieses<br />

kommt unter anderem durch die zahlreichen im Schutzgebiet liegenden<br />

geschützten Biotope nach § 30 BNatSchG i.V.m. § 62 LG NRW zum Ausdruck.<br />

Die derzeit nur in Abschnitten naturnah fließenden Gewässer des<br />

Schutzgebietes besitzen auf Grund ihres hochwertigen Umfeldes ein hohes<br />

Entwicklungspotential. Innerhalb des Gewässersystems des Silvertbaches<br />

ist der Bereich des Burggrabens und der Mollbecke daher ein bedeutender<br />

potentieller Ursprungsort zur Besiedelung und naturnahen Entwicklung auch<br />

des nördlich gelegenen Silvertbaches.<br />

zu 2)<br />

aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen<br />

oder landeskundlichen<br />

Gründen:<br />

- Extensive und brachgefallene<br />

Grünlandflächen auf Niedermoorböden<br />

Es gelten die allgemeinen<br />

Ge- und Verbote gem. Ziffer C.1.1.1<br />

Die zeitweilig überfluteten oder mit hohem Grundwasser versehen Böden in<br />

dieser Aue gehören zu den klassischen Grünlandstandorten und werden<br />

zum Teil auch heute noch so genutzt.<br />

Diese klassische Nutzung leistet hier auch einen Beitrag zum langfristigen<br />

Erhalt der schützenswerten Böden.<br />

Hinweis:<br />

Auf das Gebot Nr. 2:<br />

Für alle Naturschutzgebiete sind vom Landrat des <strong>Kreis</strong>es <strong>Recklinghausen</strong><br />

als Untere Landschaftsbehörde Pflege- und Entwicklungspläne<br />

aufzustellen, die die zur nachhaltigen Erhaltung oder Wiederherstellung<br />

von Lebensgemeinschaften oder Lebensstätten wildlebender Pflanzenund<br />

Tierarten erforderlichen Schutz-, Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen<br />

nach Art, Umfang und Rangfolge näher bestimmen.

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