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Satzungstext - Kreis Recklinghausen

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TEXTLICHE FESTSETZUNGEN, ERLÄUTERUNGEN UND HINWEISE Seite 164<br />

NATURSCHUTZGEBIETE<br />

TEXTLICHE FESTSETZUNGEN<br />

ERLÄUTERUNGEN UND HINWEISE<br />

Naturschutzgebiet Nr. 4 „Loemühlenbachtal“<br />

Der abschnittsweise noch unverbaute<br />

und naturnahe Loemühlenbach<br />

von seinen Quelllagen bis zur<br />

Stadtgrenze von Marl<br />

Größe:<br />

60,96 ha<br />

5 Teilflächen<br />

Der namensgebende Loemühlenbach präsentiert sich im nördlichen Gebietsteil<br />

als Sandbach mit unverbauter Gewässersohle der abschnittsweise<br />

noch Strukturen naturnaher Fließgewässer wie angedeutete Mäander, variierende<br />

Strömungsgeschwindigkeiten und Wassertiefen und kleinere Uferabbrüche<br />

aufweist. Manche Bereiche werden von Erlen-Ufergehölzen mit<br />

Hochstaudenfluren gesäumt. Weiter südlich wird der Bach mehr oder weniger<br />

zu einem naturfernen Graben. Der nördliche Gebietsteil wird durch großflächige<br />

Nass- und Feuchtbrachen mit üppigen von Seggen und Röhrichtelementen<br />

durchsetzten Hochstaudenfluren geprägt.<br />

Weiterhin stocken innerhalb dieser Brachen seggenreiche Erlen-<br />

Sumpfwälder. Nach Süden hin schließen sich weitere, teilweise von Pappeln<br />

überschirmte, quellig durchsickerte Erlenbestände an. Südlich der Zufahrt<br />

zum Forsthaus Matena wird der Loemühlenbach von großflächigen Röhrichten<br />

aus Schilfrohr und Rohrkolben gesäumt, die wiederum eng mit Gebüschen<br />

und Erlengaleriewäldern verzahnt sind. Südlich der B 225 wird das<br />

NSG durch junge, teilweise von Pappeln überschirmte Erlengehölze geprägt<br />

die durch den tief eingeschnittenen, ausgebauten Loemühlenbach entwässert<br />

werden. Die dritte und südwestlichste Teilfläche umfasst großflächiges<br />

artenarmes Intensivgrünland.<br />

Der Oberlauf des Loemühlenbaches ist im Westteil als schmaler Wiesengraben<br />

ausgeprägt der zeitweise trockenfällt. An diesem Bachteil, der im<br />

Osten wieder dauerhaft wasserführend ist, finden sich neben vereinzelten<br />

altholzreichen Feldgehölzen auch feuchte artenreiche Grünländer.<br />

Südwestlich des Loemühlenbach-Oberlauf befinden sich im Bereich mehrerer<br />

trockener ehemaliger Quellen des Loemühlenbaches feuchte, naturnahe<br />

Birken-Eichenwälder im starken Baumholzalter mit dichter Kraut- und<br />

Strauchschicht. Die Böden sind hier podsoliert. Der gesamte Wald wird von<br />

Wegen und Pfaden durchzogen.<br />

Es umfasst teilweise den<br />

Bereich für das Entwicklungsziel 3.1 Bachauenbereiche von Loemühlenbach<br />

(mit Kleverbecke, Elper Bach und Wiesentalbach), Bockholter<br />

Bach, Loekampbach und Freerbruchbach<br />

mit dem Entwicklungsziel IV.II (Anreicherung der Bachauenbereiche)<br />

im Entwicklungsraum 3 - Freiraum Loemühlenbachsystem<br />

Der Loemühlenbach mit seinen Quelllagen und seinen angrenzenden Wäldern<br />

und Grünländern, bildet neben dem Silvertbach die zentrale Biotopverbundsachse<br />

dieses Landschaftsplanes.<br />

Das Schutzgebiet ist im Biotopkataster des LANUV beschrieben unter den<br />

Nummern BK-4308-0032/0145/0154/0155 und beinhaltet zahlreiche geschützte<br />

Biotope GB-4308/0015/0016/0017/0115.<br />

Die Festsetzung erfolgt<br />

gem. § 23 (1) 1) und 3) BNatSchG<br />

zu 1)<br />

zur Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung<br />

von Lebensstätten,<br />

Biotopen oder Lebensgemeinschaften<br />

bestimmter wild lebender Tier- und<br />

Pflanzenarten.<br />

Als Lebensstätten, Biotope oder Lebensgemeinschaften<br />

gelten hier insbesondere:<br />

Zusammen mit dem Silvertbach und dem Sickingmühlenbach ist der Loemühlenbach<br />

Teil einer landesweit bedeutsamen Biotopverbundfläche und<br />

bildet in diesem Landschaftsplan die wesentlichste Biotopverbundsachse.<br />

Zur Unterstützung der Entwicklung des Gebietes wurde dieses in den Suchraum<br />

Nr. 2 integriert (Kap. 4.11.2).<br />

Gemäß § 26 Abs. 3 LG NRW können Entwicklungs-, Pflege- und Erschließungsmaßnahmen<br />

nach § 26 Abs. 1 LG NRW auch einem abgegrenzten<br />

Landschaftsraum zugeordnet werden, ohne dass diese Festsetzungen hier<br />

an eine bestimmte Grundstücksfläche gebunden sind.<br />

Zudem wurden diesem Schutzgebiet im Kapitel C (Entwicklungs- Pflegeund<br />

Erschließungsmaßnahmen) Maßnahmen der Fließgewässerdynamisierung<br />

(Kap. 4.1.4), der Stillgewässerpflege (Kap. 4.3.2), der extensiven Pflege<br />

von Grünländern (Kap. 4.4.2), der Waldrandgestaltung (Kap. 4.8.2) sowie<br />

der Anlage nutzungsfreier Uferstreifen und Säume (Kap. 4.10.1) zugeordnet.<br />

Zudem sind in diesem Naturschutzgebiet mittelfristig Maßnahmen zur Vermehrung<br />

des extensiven Grünlandanteiles, dem Umbau der noch bestehen-

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