Satzungstext - Kreis Recklinghausen
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TEXTLICHE FESTSETZUNGEN, ERLÄUTERUNGEN UND HINWEISE Seite 164<br />
NATURSCHUTZGEBIETE<br />
TEXTLICHE FESTSETZUNGEN<br />
ERLÄUTERUNGEN UND HINWEISE<br />
Naturschutzgebiet Nr. 4 „Loemühlenbachtal“<br />
Der abschnittsweise noch unverbaute<br />
und naturnahe Loemühlenbach<br />
von seinen Quelllagen bis zur<br />
Stadtgrenze von Marl<br />
Größe:<br />
60,96 ha<br />
5 Teilflächen<br />
Der namensgebende Loemühlenbach präsentiert sich im nördlichen Gebietsteil<br />
als Sandbach mit unverbauter Gewässersohle der abschnittsweise<br />
noch Strukturen naturnaher Fließgewässer wie angedeutete Mäander, variierende<br />
Strömungsgeschwindigkeiten und Wassertiefen und kleinere Uferabbrüche<br />
aufweist. Manche Bereiche werden von Erlen-Ufergehölzen mit<br />
Hochstaudenfluren gesäumt. Weiter südlich wird der Bach mehr oder weniger<br />
zu einem naturfernen Graben. Der nördliche Gebietsteil wird durch großflächige<br />
Nass- und Feuchtbrachen mit üppigen von Seggen und Röhrichtelementen<br />
durchsetzten Hochstaudenfluren geprägt.<br />
Weiterhin stocken innerhalb dieser Brachen seggenreiche Erlen-<br />
Sumpfwälder. Nach Süden hin schließen sich weitere, teilweise von Pappeln<br />
überschirmte, quellig durchsickerte Erlenbestände an. Südlich der Zufahrt<br />
zum Forsthaus Matena wird der Loemühlenbach von großflächigen Röhrichten<br />
aus Schilfrohr und Rohrkolben gesäumt, die wiederum eng mit Gebüschen<br />
und Erlengaleriewäldern verzahnt sind. Südlich der B 225 wird das<br />
NSG durch junge, teilweise von Pappeln überschirmte Erlengehölze geprägt<br />
die durch den tief eingeschnittenen, ausgebauten Loemühlenbach entwässert<br />
werden. Die dritte und südwestlichste Teilfläche umfasst großflächiges<br />
artenarmes Intensivgrünland.<br />
Der Oberlauf des Loemühlenbaches ist im Westteil als schmaler Wiesengraben<br />
ausgeprägt der zeitweise trockenfällt. An diesem Bachteil, der im<br />
Osten wieder dauerhaft wasserführend ist, finden sich neben vereinzelten<br />
altholzreichen Feldgehölzen auch feuchte artenreiche Grünländer.<br />
Südwestlich des Loemühlenbach-Oberlauf befinden sich im Bereich mehrerer<br />
trockener ehemaliger Quellen des Loemühlenbaches feuchte, naturnahe<br />
Birken-Eichenwälder im starken Baumholzalter mit dichter Kraut- und<br />
Strauchschicht. Die Böden sind hier podsoliert. Der gesamte Wald wird von<br />
Wegen und Pfaden durchzogen.<br />
Es umfasst teilweise den<br />
Bereich für das Entwicklungsziel 3.1 Bachauenbereiche von Loemühlenbach<br />
(mit Kleverbecke, Elper Bach und Wiesentalbach), Bockholter<br />
Bach, Loekampbach und Freerbruchbach<br />
mit dem Entwicklungsziel IV.II (Anreicherung der Bachauenbereiche)<br />
im Entwicklungsraum 3 - Freiraum Loemühlenbachsystem<br />
Der Loemühlenbach mit seinen Quelllagen und seinen angrenzenden Wäldern<br />
und Grünländern, bildet neben dem Silvertbach die zentrale Biotopverbundsachse<br />
dieses Landschaftsplanes.<br />
Das Schutzgebiet ist im Biotopkataster des LANUV beschrieben unter den<br />
Nummern BK-4308-0032/0145/0154/0155 und beinhaltet zahlreiche geschützte<br />
Biotope GB-4308/0015/0016/0017/0115.<br />
Die Festsetzung erfolgt<br />
gem. § 23 (1) 1) und 3) BNatSchG<br />
zu 1)<br />
zur Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung<br />
von Lebensstätten,<br />
Biotopen oder Lebensgemeinschaften<br />
bestimmter wild lebender Tier- und<br />
Pflanzenarten.<br />
Als Lebensstätten, Biotope oder Lebensgemeinschaften<br />
gelten hier insbesondere:<br />
Zusammen mit dem Silvertbach und dem Sickingmühlenbach ist der Loemühlenbach<br />
Teil einer landesweit bedeutsamen Biotopverbundfläche und<br />
bildet in diesem Landschaftsplan die wesentlichste Biotopverbundsachse.<br />
Zur Unterstützung der Entwicklung des Gebietes wurde dieses in den Suchraum<br />
Nr. 2 integriert (Kap. 4.11.2).<br />
Gemäß § 26 Abs. 3 LG NRW können Entwicklungs-, Pflege- und Erschließungsmaßnahmen<br />
nach § 26 Abs. 1 LG NRW auch einem abgegrenzten<br />
Landschaftsraum zugeordnet werden, ohne dass diese Festsetzungen hier<br />
an eine bestimmte Grundstücksfläche gebunden sind.<br />
Zudem wurden diesem Schutzgebiet im Kapitel C (Entwicklungs- Pflegeund<br />
Erschließungsmaßnahmen) Maßnahmen der Fließgewässerdynamisierung<br />
(Kap. 4.1.4), der Stillgewässerpflege (Kap. 4.3.2), der extensiven Pflege<br />
von Grünländern (Kap. 4.4.2), der Waldrandgestaltung (Kap. 4.8.2) sowie<br />
der Anlage nutzungsfreier Uferstreifen und Säume (Kap. 4.10.1) zugeordnet.<br />
Zudem sind in diesem Naturschutzgebiet mittelfristig Maßnahmen zur Vermehrung<br />
des extensiven Grünlandanteiles, dem Umbau der noch bestehen-