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Satzungstext - Kreis Recklinghausen

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ENTWICKLUNGSZIELE Seite 21<br />

DARSTELLUNG DER ENTWICKLUNGSZIELE<br />

ERLÄUTERUNGEN UND HINWEISE<br />

B.2 Entwicklungsziel I.I - Erhaltung<br />

Erhaltung einer mit natürlichen Lebensräumen<br />

oder sonstigen natürlichen<br />

Landschaftselementen reich oder<br />

vielfältig ausgestatteten Landschaft als<br />

Lebensraum für die landschaftstypischen<br />

Tier- und Pflanzenarten oder die<br />

Erhaltung einer gewachsenen Kulturlandschaft<br />

mit ihren biologischen und<br />

kulturhistorischen Besonderheiten.<br />

Größe: ca. 2587,24 ha<br />

Dieses Entwicklungsziel wird für Räume gewählt, die den Zielen von Naturschutz<br />

und Landschaftspflege gem. § 1 BNatSchG hinsichtlich der<br />

- Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes<br />

- Regenerationsfähigkeit und nachhaltigen Nutzungsfähigkeit der Naturgüter<br />

- Tier- und Pflanzenwelt einschließlich ihrer Lebensstätten und -räume<br />

- Vielfalt, Eigenart und Schönheit sowie des Erholungswertes von Natur<br />

und Landschaft<br />

noch weitgehend entsprechen. Dies ist in der Regel in kleinteilig strukturierten<br />

Landschaften mit hoher Nutzungsvielfalt und vereinzelt extensiver Nutzungsform<br />

der Fall. Solche Landschaftsräume bieten wildlebenden Tier- und<br />

Pflanzenarten vielfältige Lebensstätten und sind damit die Grundlage noch<br />

relativ stabiler Ökosysteme der Agrar- oder Waldlandschaften.<br />

Das Entwicklungsziel dient der Erhaltung dieser Struktur- und Nutzungsgefüge<br />

mit ihren Wechselbeziehungen und somit der Verhinderung nachteiliger<br />

Veränderungen.<br />

Das Entwicklungsziel "Erhaltung" bedeutet nicht, dass die Erhaltung ausschließlich<br />

auf eine "Konservierung" der Landschaft abzielen soll, zumal<br />

gem. § 18 (2) LG die im Plangebiet zu erfüllenden öffentlichen Aufgaben<br />

und die wirtschaftlichen Funktionen der Grundstücke, insbesondere die<br />

land-, forst-, berg-, abgrabungs-, wasser- und abfallwirtschaftlichen Zweckbestimmungen<br />

zu berücksichtigen sind. Notwendige Nutzungsänderungen<br />

werden somit durch dieses Entwicklungsziel nicht ausgeschlossen. Sie sind<br />

aber als Teil eines Systems zu betrachten, das in seinem Wirkungsgefüge<br />

und seiner Leistungsfähigkeit erhalten bleiben soll. Das Entwicklungsziel<br />

steht ergänzenden Maßnahmen zur Entwicklung, Pflege und Erschließung<br />

der Landschaft gem. § 26 LG nicht entgegen.<br />

Nachfolgende Entwicklungsräume mit dem Schwergewicht der Landschaftsentwicklung<br />

-Erhaltung- sind in ihren Grenzen in der Karte der Entwicklungsziele<br />

im Maßstab 1 : 15.000 sowie textlich dargestellt und erläutert:<br />

1.2 Telgenbusch und Bertllicher Heide im Arenbergischen Forst<br />

3.2 Feldfluren und Waldbereiche zwischen Marl und Herten<br />

4.3 Feldfluren und Waldbereiche am Sickingmühlenbach<br />

6.3 Feldfluren zwischen <strong>Recklinghausen</strong>, Scherlebeck und Speckhorn<br />

6.4 Recklinghäuser Lößrücken zwischen <strong>Recklinghausen</strong>, Speckhorn,<br />

Suderwich, Oer-Erkenschwick und Horneburg - Feldfluren<br />

und Waldbereiche

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