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Satzungstext - Kreis Recklinghausen

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TEXTLICHE FESTSETZUNGEN, ERLÄUTERUNGEN UND HINWEISE Seite 200<br />

LANDSCHAFTSSCHUTZGEBIETE - ALLGEMEIN<br />

TEXTLICHE FESTSETZUNGEN<br />

ERLÄUTERUNGEN UND HINWEISE<br />

Ausnahmen und Befreiungen<br />

1. Die Untere Landschaftsbehörde erteilt auf Antrag<br />

eine Ausnahme von den Ver- und Geboten unter Ziffer<br />

C.1.2.1 (Allgemeine Festsetzungen für alle Landschaftsschutzgebiete),<br />

wenn sie den Schutzzweck<br />

nicht beeinträchtigt:<br />

a. vom Verbot Nr. 1 - für die Errichtung von Zäunen<br />

oder anderen Einfriedungen;<br />

b. vom Verbot Nr. 2 - für das Aufstellen von Verkaufsbuden,<br />

Verkaufsständen, Bauwagen, Wohnwagen,<br />

Zelten oder sonstigen temporären baulichen Anlagen;<br />

c. vom Verbot Nr. 3 - für das Errichten, Aufstellen, Anbringen<br />

oder Ändern von Werbeanlagen, Schildern,<br />

Werbemitteln und Beschriftungen;<br />

d. vom Verbot Nr. 5 - die Lagerung von landschaftsfremden<br />

Stoffen oder Gegenständen, ausgenommen<br />

der Ablagerung von Abfall einschließlich der Errichtung<br />

von Lagerflächen ohne Oberflächenbefestigung;<br />

e. vom Verbot Nr. 7 - das Abstellen von Anhängern,<br />

Pferdetransportern, Baugeräten, landwirtschaftlichen<br />

Geräten etc. einschließlich der Errichtung von Stellplätzen<br />

ohne Oberflächenbefestigung;<br />

f. vom Verbot Nr. 8 - für die Errichtung, Verlegung und<br />

wesentliche Änderung von Leitungen;<br />

g. vom Verbot Nr. 14 - für die Durchführung von Veranstaltungen;

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