26.03.2014 Aufrufe

Satzungstext - Kreis Recklinghausen

Satzungstext - Kreis Recklinghausen

Satzungstext - Kreis Recklinghausen

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

TEXTLICHE FESTSETZUNGEN, ERLÄUTERUNGEN UND HINWEISE Seite 249<br />

GESCHÜTZTE LANDSCHAFTSBESTANDTEILE<br />

TEXTLICHE FESTSETZUNGEN<br />

ERLÄUTERUNGEN UND HINWEISE<br />

Geschützter Landschaftsbestandteil Nr. 12 „Geländekanten am Kaninchenberg“<br />

Gehölzbestandene Geländekanten<br />

in der Feldflur südöstlich des Naturschutzgebietes<br />

Kaninchenberg.<br />

Größe:<br />

0,12 ha<br />

3 Teilflächen<br />

Der Geschützte Landschaftsbestandteil erstreckt sich über insgesamt ca.<br />

350 m in West-Ost-Ausrichtung in drei in Nord-Süd-Ausrichtung gestaffelten<br />

Linien (255 m, 85m, 10 m) zwischen der eiszeitlichen Kame des Kaninchenberges<br />

und der Aue des Silvertbaches in der ansonsten ausgeräumten Feldflur.<br />

Die bewachsen Geländekanten in offener Feldflur stellen ein kleinteiliges<br />

Biotopverbundelement dar. Durch seine Eichen- und Hainbuchenüberhälter<br />

sind sie besonders prägend für das Landschaftsbild hier.<br />

Es umfasst einen kleinen Teil im<br />

Entwicklungszielraum 5.2 Feldfluren des Silvertbachsystems<br />

mit dem Entwicklungsziel II (Anreicherung)<br />

im Entwicklungsraum 5 - Freiraum Silvertbachsystem<br />

Dieser Landschaftsbestandteil ist im Kataster des LANUV als Teil der Nummer<br />

BK-4309-0125 beschrieben.<br />

Die Festsetzung erfolgt<br />

gem. § 29 1), 2) und 3) BNatSchG<br />

zu 1)<br />

zur Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung<br />

der Leistungs- und<br />

Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes<br />

- insbesondere aufgrund:<br />

- der nutzungsfreien Geländekanten<br />

in intensiver Ackerflur<br />

Die brachliegenden Geländestreifen zwischen Kaninchenberg und Silvertbach<br />

stellen in der intensiv genutzten Landschaft insbesondere durch ihre<br />

Staffelung ein bedeutendes Biotopverbundelement dar.<br />

zu 2)<br />

zur Belebung, Gliederung oder Pflege<br />

des Orts- und Landschaftsbildes<br />

Die mit Überhältern bestandenen Kanten sind im Vordergrund des Kaninchenberges<br />

weithin sichtbar prägend für das Landschaftsbild.<br />

zu 3)<br />

zur Abwehr schädlicher Einwirkungen<br />

Die Überhälter inmitten der landwirtschaftlichen Flächen wirken wind- und<br />

erosionsmindernd.<br />

Es gelten die allgemeinen Ge- und<br />

Verbote gem. Ziffer C.1.4.1

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!