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Satzungstext - Kreis Recklinghausen

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ENTWICKLUNGSRÄUME Seite 114<br />

DARSTELLUNG DER ENTWICKLUNGSRÄUME<br />

ERLÄUTERUNGEN UND HINWEISE<br />

Baches und Breiter Teich, Südostrand der Bachaue des Westerbaches,<br />

Sauerkampgraben)<br />

- Waldbereich (Bachauenbereich des Steinrapener Baches zwischen<br />

Steinrapener Weg und Schachtstraße)<br />

- Allgemeiner Siedlungsbereich (Bachauenbereich des Westerbaches im<br />

Stadtbereich Oer-Erkenschwicks, tlw.)<br />

- Gewerbe- und Industriebereich (Bachauenbereich des Westerbaches im<br />

Stadtbereich Oer-Erkenschwicks, tlw.)<br />

Der ökologische Fachbeitrag zum Regionalplan Emscher-Lippe (Stand Okt:<br />

1997) führt folgende Flächen in seinen Katastern:<br />

- VB-MS-4309-006 tlw. (Gewässersystem Dattelner Mühlenbach,<br />

Westerbach, Steinrapener Bach und Dümmerbach mit angrenzenden<br />

Flächen), VB-MS-4309-011 tlw. (Esseler Bruch)<br />

Das LANUV führt folgende Flächen in seinen Katastern:<br />

- Biotopkatasterfläche: BK-4309-0133 (Teich und angrenzende Brachen<br />

im Esseler Bruch), BK-4309-0134 tlw. (Kleingehölze im Esseler Bruch),<br />

BK-4309-0137 tlw. (Alleen nördlich und südlich von Essel), BK-4309-<br />

0138 (Feuchtgrünland nordöstlich von Essel), BK-4309-0146 (Weidegrünland<br />

mit Kleingehölzen östlich von Essel), BK-4309-0150 (Heckenkomplex<br />

am „Breiten Teich“), BK-4309-0151 tlw. (Obstweiden und<br />

Kleingehölze am Westerbach bei „Wiesmann“), BK-4309-0152 (Grünland<br />

und Feldgehölze am Steinrapener Bach), BK-4309-0153 (strukturreiches<br />

Auengrünland zwischen Westerbach und Steinrapener Bach),<br />

BK-4309-0154 (Bachtälchen und Feldgehölz nordwestlich des Westerbaches<br />

bei „Gutacker“)<br />

- Gesetzlich geschützte Biotope: GB-4309-210 (Seggen- und binsenreiche<br />

Nasswiesen), GB-4309-0111 (naturnahes Binnengewässer)<br />

- Alleenkataster: AL-RE-9016 tlw. (Lindenalleen nördlich und südlich von<br />

Essel), AL-RE-9017 (Lindenallee an der L 610 östlich von Erkenschwick),<br />

AL-RE-0098 tlw. (Allee an der Ewaldstraße, K 43)<br />

Entwicklungsziel IV.II<br />

"Anreicherung der<br />

Bachauenbereiche"<br />

- Sicherung und Entwicklung der<br />

Gewässer und ihrer Ufer- und Auenbereiche<br />

als Geschützte Landschaftsbestandteile<br />

oder zentraler<br />

Teil der Landschaftsschutzgebiete<br />

Bei diesem Entwicklungsbereich handelt es sich um die Auenbereiche von<br />

Steinrapener Bach und Westerbach und ihrer Zuflüsse, die im nordöstlichen<br />

Grenzbereich des Landschaftsplanes am ehemaligen Standort des Schlosses<br />

Gutacker und seiner Mühlenteiche den Dattelner Mühlenbach bilden<br />

und der Lippe zufließen. Esseler Bruchgraben und Sauerkampgraben sind<br />

durch mehrere hundert Meter lange Verrohrungen im Bereich des Gewerbegebietes<br />

Hübelkamp und der Ortslage Horneburg in ihrer Gewässerdynamik<br />

stark gestört.<br />

Das zentrale Entwicklungsziel für die Auenbereiche der Bachläufe ist die<br />

Herstellung bzw. Sicherung der räumlichen, ökologischen und gewässerökologischen<br />

Durchgängigkeit der Gewässer, ihrer Uferbereiche und Auen im<br />

Sinne des Biotopverbundes.<br />

Die Bestandteile der Bachsysteme gilt es entsprechend ihrer ökologischen<br />

Wertigkeit als Geschützte Landschaftsbestandteile oder Teile des Landschaftsschutzes<br />

zu entwickeln und einen großräumigen Biotopverbund zu<br />

ermöglichen bzw. zu stärken. Gemeinsam mit den Gewässerauen des Dattelner<br />

Mühlenbaches und seiner Zuflüsse in den Waltroper Flachwellen sind<br />

sie Teil dieses bedeutsamen Biotopverbundes.<br />

Ziel ist die Erhaltung und Optimierung der teilweise noch grünlandgenutzten,<br />

feuchten Bachauen mit quelligen Auwaldresten, Altholzbeständen und dichten<br />

Gehölzbeständen und wo möglich Wiederherstellung als wertvolle Lebensräume<br />

an den Siedlungsrändern und als Vernetzungsbiotope zwischen<br />

Recklinghauser Lößrücken und Waltroper Flachwellen mit dem Dattelner<br />

Mühlenbach als zentraler Achse in diesem Bereich.<br />

In Teilbereichen sind diese Lebensräume bereits stark zurückgedrängt.<br />

Die wasserwirtschaftliche, landschaftsstrukturelle und ökologische Rückgewinnung<br />

der Bachsysteme ist kreis- und gemeindeübergreifende Aufgabe in<br />

Zusammenarbeit mit den jeweils zuständigen Wasser- und Bodenverbänden.<br />

Im Rahmen der Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) sollten<br />

hierzu die Grundlagen und Vorgehensweise der Konzepte zur naturnahen<br />

Entwicklung von Fließgewässern (KNEF) herangezogen werden.<br />

- Erhaltung landschaftsbildprägender<br />

Gelände- und Auenkanten<br />

(insb. LB Nr. 17 / BK-4309-0146, LB Nr. 17 / BK-<br />

4309-0152, LB Nr. 18 / BK-4309-0153)<br />

Im intensiv landwirtschaftlich genutzten und von mehreren Verkehrswegen<br />

zerschnittenen Umfeld begleiten die wertvollen Reste der ehemaligen, strukturreichen<br />

Kulturlandschaft bruchstückhaft die Gewässer und Auen des<br />

Bachsystems.

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