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Satzungstext - Kreis Recklinghausen

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TEXTLICHE FESTSETZUNGEN, ERLÄUTERUNGEN UND HINWEISE Seite 247<br />

GESCHÜTZTE LANDSCHAFTSBESTANDTEILE<br />

TEXTLICHE FESTSETZUNGEN<br />

ERLÄUTERUNGEN UND HINWEISE<br />

Geschützter Landschaftsbestandteil Nr. 10<br />

„Stieleichen-Feldgehölz am Westfeldweg“<br />

Langgestrecktes Stieleichengehölz<br />

In der ausgedehnten Ackerlandschaft<br />

westlich von Alt-Oer<br />

Größe:<br />

1,41 ha<br />

2 Teilflächen<br />

Das nicht durch Wege erschlossene und forstlich kaum genutzte Gehölz<br />

erstreckt sich an einem schwach westgeneigten Hang in West-Ost-<br />

Ausrichtung über ca. 400 m ein knapp 40 m breites Gehölz mit Stieleichen<br />

im mittleren bis starke Baumholzalter (30 - 70 cm Stammdurchmesser) ; am<br />

Ostrand kommen einige Buchen hinzu. Die Krautschicht wird vornehmlich<br />

durch Brennesselfluren, die Strauchschicht durch Holundergebüsch gekennzeichnet.<br />

Naturverjüngung findet sich nur vereinzelt, stärkeres Totholz<br />

fehlt ebenso wie ein Waldmantel. Das Gebiet ist als Trittsteinbiotop in der<br />

ausgeräumten Ackerlandschaft von Bedeutung.<br />

Es umfasst einen kleinen Teil im<br />

Entwicklungszielraum 6.4 Recklinghäuser Lößrücken zwischen <strong>Recklinghausen</strong>,<br />

Speckhorn, Suderwich, Oer-Erkenschwick und Horneburg<br />

mit dem Entwicklungsziel I.I (Erhaltung)<br />

im Entwicklungsraum 6 - Freiraum Vestischer Höhenrücken<br />

Dieser Landschaftsbestandteil ist im Kataster des LANUV als Nummer BK-<br />

4309-0124 beschrieben.<br />

Die Festsetzung erfolgt<br />

gem. § 29 1), 2) und 3) BNatSchG<br />

zu 1)<br />

zur Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung<br />

der Leistungs- und<br />

Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes<br />

- insbesondere aufgrund:<br />

- des gut ausgeprägten alten Stieleichenbestandes<br />

In der weitgehend ausgeräumten Landschaft ist dieser Baumbestand ein<br />

wichtiges Element zum Schutz bedrohter Tierarten. Hierzu zählen unter<br />

anderem Rotkehlchen, Heckenbraunelle und Buntspecht.<br />

zu 2)<br />

zur Belebung, Gliederung oder Pflege<br />

des Orts- und Landschaftsbildes<br />

Der weithin sichtbare Eichenbestand ist ein wesentliches gestaltendes und<br />

gliederndes Element der ansonsten weitgehend ausgeräumten Landschaft<br />

in diesem Bereich westlich von Alt-Oer.<br />

zu 3)<br />

zur Abwehr schädlicher Einwirkungen<br />

Der langgestreckte Landschaftsbestandteil hat in der ausgeräumten Landschaft<br />

durch seine windmindernde Wirkung einen bedeutenden Einfluss auf<br />

das Lokalklima in der unmittelbaren Umgebung und zugleich eine erosionsschützende<br />

Funktion.<br />

Es gelten die allgemeinen Ge- und<br />

Verbote gem. Ziffer C.1.4.1

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