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Satzungstext - Kreis Recklinghausen

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TEXTLICHE FESTSETZUNGEN, ERLÄUTERUNGEN UND HINWEISE Seite 177<br />

NATURSCHUTZGEBIETE<br />

TEXTLICHE FESTSETZUNGEN<br />

ERLÄUTERUNGEN UND HINWEISE<br />

Die Festsetzung erfolgt<br />

gem. § 23 1), 2) und 3) BNatSchG in<br />

Verbindung mit § 33 BNatSchG<br />

Zur Unterstützung der Entwicklung des Gebietes wurde dieses in den Suchraum<br />

Nr. 4 integriert (Kap. 4.11.4).<br />

Gemäß § 26 Abs. 3 LG NRW können Entwicklungs-, Pflege- und Erschließungsmaßnahmen<br />

nach § 26 Abs. 1 LG NRW auch einem abgegrenzten<br />

Landschaftsraum zugeordnet werden, ohne dass diese Festsetzungen hier<br />

an eine bestimmte Grundstücksfläche gebunden sind.<br />

Zudem wurden diesem Schutzgebiet im Kapitel C (Entwicklungs- Pflegeund<br />

Erschließungsmaßnahmen) Maßnahmen der Fließgewässerdynamisierung<br />

(Kap. 4.1.7 und 4.1.8), Waldrandgestaltungen (Kap. 4.8.6) sowie die<br />

Anlage und Pflege von Aufforstungen (Kap. 4.9.1) zugeordnet.<br />

Diese Maßnahmen sollen der langfristigen Entwicklung und Sicherung der<br />

wertbestimmenden Biotopstrukturen in diesem Naturschutzgebiet dienen.<br />

zu 1)<br />

zur Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung<br />

von Lebensstätten,<br />

Biotopen oder Lebensgemeinschaften<br />

bestimmter wild lebender Tier- und<br />

Pflanzenarten sowie stark gefährdeter<br />

oder vom Aussterben bedrohter wildlebender<br />

Tier- und Pflanzenarten,<br />

insbesondere von:<br />

- Bachforelle, Groppe, Eisvogel, gebänderter<br />

Prachtlibelle, Schwarzspecht,<br />

Pirol sowie Höhlennutzern<br />

wie Fledermäusen und Hohltaube;<br />

- seltenen und zum Teil stark gefährdeten<br />

alten Eichenwäldern mit hohem<br />

Totholzanteil, Auen- und<br />

Bruchwaldflächen sowie Stieleichen-Hainbuchen-Wäldern;<br />

- zur Erhaltung und Wiederherstellung<br />

von naturnahen Eichen-, Stieleichen-Hainbuchen-,<br />

Buchen- und<br />

Bruchwäldern sowie von naturnahen<br />

Gewässerstrecken mit Unterwasservegetation,<br />

Nass- und Feuchtgrünland<br />

sowie Kleingewässern,<br />

Seggenriedern und Röhrichten;<br />

- zur Abwehr schädlicher Einwirkungen<br />

auf schutzwürdige Waldbestände<br />

und naturnahe Gewässerabschnitte;<br />

- zur Bewahrung und Wiederherstellung<br />

eines günstigen Erhaltungszustandes<br />

der natürlichen Lebensräume<br />

und wildlebenden Tier- und<br />

Pflanzenarten von gemeinschaftlichem<br />

Interesse gem. Artikel 4<br />

i. V. m. Artikel 2 der FFH-Richtlinie.<br />

Hinweis:<br />

Siehe nachfolgende Kartendarstellung

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