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Satzungstext - Kreis Recklinghausen

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TEXTLICHE FESTSETZUNGEN, ERLÄUTERUNGEN UND HINWEISE Seite 206<br />

LANDSCHAFTSSCHUTZGEBIETE<br />

TEXTLICHE FESTSETZUNGEN<br />

ERLÄUTERUNGEN UND HINWEISE<br />

Landschaftsschutzgebiet Nr. 3 „Westlicher Höhenrücken“<br />

Der landwirtschaftlich geprägte<br />

Freiraum zwischen Herten-<br />

Scherlebeck und -Disteln im Westen<br />

und Recklinghäuser Westviertel,<br />

Hochlar und Speckhorn im Osten<br />

entlang der Nordflanke und<br />

Wasserscheide des Vestischen<br />

Höhenrückens.<br />

Größe:<br />

461,64 ha<br />

6 Teilflächen<br />

Das Landschaftsschutzgebiet grenzt im Süden unmittelbar an die dicht besiedelten<br />

Stadtteile Herten-Scherlebeck und <strong>Recklinghausen</strong>-Hochlar. Im<br />

Norden reicht er an in die Bauerschaften Bockholt, Siepen und Speckhorn<br />

und reicht es bis auf die höchsten Erhebungen des westlichen Höhenrückens<br />

entlang des nördlichen Siedlungsrandes <strong>Recklinghausen</strong>s. Der Freiraumbereich<br />

wird von zahlreichen bedeutenden Verkehrsachsen durchtrennt.<br />

Es umfasst den<br />

- Entwicklungsraum 6 - Freiraum Vestischer Höhenrücken, tlw.<br />

mit den Bereichen:<br />

6.1 Bachauenbereiche von Resser Bach (Marpenwiesen) mit Marpenbach<br />

(Kellergatt) - und Breuskes Mühlenbach (Pothgraben)<br />

mit dem Entwicklungsziel IV.II<br />

(Anreicherung der Bachauenbereiche)<br />

6.3 Feldfluren zwischen <strong>Recklinghausen</strong>, Scherlebeck und Speckhorn<br />

mit dem Entwicklungsziel I.I (Erhaltung)<br />

Die Festsetzung erfolgt<br />

gem. § 26 (1) 1), 2)und 3)<br />

BNatSchG.<br />

zu 1)<br />

zur Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung<br />

der Leistungs- und<br />

Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts.<br />

Bei diesem weitgehend intensiv landwirtschaftlich genutzten Landschaftsschutzgebiet<br />

mit hochwertigen und ertragsreichen Böden in der flachwelligen<br />

Topographie des Recklinghauser Lößrückens mit seinen flachen Talungen,<br />

tiefen Einschnitten und historischen Hohlwegen handelt es sich um<br />

einen Freiraum mit teilweise guter Ausstattung an naturnahen Landschaftselementen.<br />

Täler und Mulden mit steilen, artenreich bestockten Hängen und<br />

eingelagerten Wiesen oder mit standortgerecht bewaldeten Flächen, von<br />

kleinen Bächen durchflossen, ein alter Buchen-Eichenwald und ausgedehnte<br />

alte Alleen sind zugleich wichtiger Rückzugsbereich für Flora und Fauna<br />

und von besonderem Wert für den Arten- und Biotopschutz. Sie tragen im<br />

Verbund mit der offenen Kulturlandschaft wesentlich zur Funktionsfähigkeit<br />

des Naturhaushalts und besonderen Vielfalt des Landschaftsbildes bei.<br />

Ein bedeutender Aspekt dieses Landschaftsraumes sind die zahlreichen<br />

Alleen des Bereiches zwischen der BAB 43 und der Halterner Straße. Im<br />

Rahmen dieses Landschaftsplanes wird auf eine gesonderte Ausweisung<br />

außerhalb des Landschaftsschutzes verzichtet, da der überwiegende Teil<br />

dieser Baumreihen durch den § 47a des LG NRW gesondert ausgewiesen<br />

sind.<br />

Die Ausweisung dieses Landschaftsschutzgebietes soll seine bestehenden<br />

positiven Funktionen für den Naturhaushalt, das Landschaftsbild, die Bodenfruchtbarkeit<br />

für die landwirtschaftliche Nutzung und die Erholung sichern.<br />

Es soll wichtige Trenn- und Ausgleichsfunktionen erfüllen; Grundwasserneubildung,<br />

Schadstofffilterung und Frischluftentstehung in den offenen<br />

Räumen gehören ebenso zu seinen Aufgaben. Hier entstehende Kalt- und<br />

Frischluftströme reichen weit in die besiedelten Bereiche hinein.<br />

Die gute Erschließung des Raumes mit Wegen auch abseits der Hauptverkehrsadern<br />

ermöglicht eine intensive stadtnahe Erholungsnutzung dieses<br />

Landschaftsschutzgebietes mit seiner guten Ausstattung und hohen Eignung<br />

für die stadtnahe Erholung. Allerdings schränken A 43 und L 511 den<br />

Zugang zur freien Landschaft durch ihre überwiegende Dammlage und<br />

Über- und Unterführungen ein.<br />

Die Auflistung der verschiedenen im Raum vorkommenden Landschaftselemente<br />

zeigt, dass der Naturhaushalt und seine Leistungsfähigkeit über<br />

das Vorkommen von Einzelkomponenten beschrieben wird, die in ihrer Vielzahl,<br />

Ausprägung, Zuordnung und Zusammenwirkung den Naturhaushalt<br />

eines Raumes - das Ökosystem einer Wald-, Agrar- oder Stadtlandschaft -<br />

bestimmen.

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