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Satzungstext - Kreis Recklinghausen

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ENTWICKLUNGSRÄUME Seite 104<br />

DARSTELLUNG DER ENTWICKLUNGSRÄUME<br />

ERLÄUTERUNGEN UND HINWEISE<br />

Haard im Bereich zwischen Speckhorn und Alt-Oer verbindet. Seine Optimierung<br />

sollte durch gezielten Ausbau der Biotopstrukturen im Rahmen<br />

eines Suchraumes erfolgen.<br />

- Suchraum für Entwicklungs-, Ausgleichs-<br />

und Ersatzmaßnahmen<br />

- Erhaltung und Optimierung der luftklimatischen<br />

Erneuerungs- und<br />

Austauschfunktionen<br />

- Erhaltung und Sicherung der Erholungsfunktion<br />

Der Entwicklungsteilraum 5.2 - Feldfluren des Silvertbachsystems - mit dem<br />

Entwicklungsziel II - Anreicherung - bildet mit dem Entwicklungsteilraum 5.1<br />

- Bachauenbereiche des Silvertbachsystems - mit dem Entwicklungsziel IV.II<br />

- Anreicherung der Bachauenbereiche - einen gemeinsamen Suchraum für<br />

Entwicklungs-, Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen.<br />

Gemäß § 26 Abs. 3 LG können die Entwicklungs-, Pflege- und Erschließungsmaßnahmen<br />

nach § 26 Abs. 1 LG auch einem im Landschaftsplan<br />

abgegrenzten Landschaftsraum zugeordnet werden, ohne dass die Festsetzungen<br />

an eine bestimmte Grundstücksfläche gebunden sind.<br />

Zum Ausgleich ökologischer Defizite des Raumes, zur Gliederung der Landschaft,<br />

zur Belebung des Landschaftsbildes und zur Förderung der Erholungseignung<br />

können Flächenumwandlungen und / oder -extensivierungen,<br />

die Anlage linearer Vernetzungsstrukturen (z.B. Baumreihen, Alleen, Gehölze,<br />

Raine, Säume, Ackerrandstreifen, Mahdgutübertragung, temp. Grünstreifen<br />

etc.) und/oder die Umsetzungen der „Angebotsplanungen“ im Rahmen<br />

des „Konzepts zur naturnahen Entwicklung des Silvertbaches und seiner<br />

Nebengewässer“ des <strong>Kreis</strong>es <strong>Recklinghausen</strong> erfolgen. Insbesondere<br />

Ausgleichs- und Ersatzbedürfnisse Dritter können entsprechend der Anreicherungserfordernisse<br />

im Rahmen des Vertragsnaturschutzes gem. § 3<br />

BNatSchG direkt oder über einen Ökopool gem. § 5a LG umgesetzt werden<br />

innerhalb der systematisierten ökologischen Vernetzungsstrukturen dieses<br />

Landschaftsplanes.<br />

Die die Talauen des Silvertbachsystems verbindenden Feldfluren des Entwicklungszielraums<br />

5.2 gewährleisten gemeinsam mit diesen den großräumigen<br />

Luftaustausch in den gesamten Recklinghauser Lößrücken hinein.<br />

Grundwasseranreicherung und Schadstoffausfilterung gehören ebenso zu<br />

den Funktionen des Raumes.<br />

Die Landschaftsteile des Entwicklungsraumes 5.2 II (Feldfluren des Silvertbachsystems)<br />

sind thematisch den Bachauenbereichen des Silvertbachsystems<br />

zuzuordnen, einer der Hauptachsen des regionalen Biotopverbundes.<br />

Neben dem vorrangigen Ziel der Biotopentwicklung hat der große,<br />

teilweise siedlungsnahe Raum ebenfalls Bedeutung für die Erholung. Die<br />

vorhandenen Rad- und Wanderwege erschließen den Raum für eine extensive<br />

Nutzung. Insbesondere der Damm der ehemaligen Zechenbahn wird<br />

entsprechend genutzt, erfüllt zudem regionale Durchgangsfunktionen und ist<br />

als Landschaftselement gut integriert.<br />

In Zukunft wird auch der Haldenbereich des Landschaftsbauwerks Bergehalde<br />

Blumenthal 8 (5.3 I.IV) nach endgültiger Ausgestaltung der östlichen<br />

Haldenerweiterung in Verbindung mit den Auenbereichen und Feldfluren<br />

des Silvertbachsystems die Erholungsfunktion in diesem Bereich regional<br />

wirksam verstärken.

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