Satzungstext - Kreis Recklinghausen
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TEXTLICHE FESTSETZUNGEN, ERLÄUTERUNGEN UND HINWEISE Seite 166<br />
NATURSCHUTZGEBIETE<br />
TEXTLICHE FESTSETZUNGEN<br />
ERLÄUTERUNGEN UND HINWEISE<br />
Naturschutzgebiet Nr. 5 „Quellbereich des Wiesentalbaches“<br />
Der heterogene Quellbereich des<br />
Wiesentalbaches unmittelbar nördlich<br />
von Scherlebeck<br />
Größe:<br />
1,17 ha<br />
1 Teilfläche<br />
Das Naturschutzgebiet besteht aus feuchten Grünländern, Streuobstwiesen<br />
und Feldgehölzen. Entlang des Oberlaufes des Wiesentalbaches stehen<br />
zahlreiche Kopfbäume.<br />
Der südliche Bereich des Schutzgebietes wird von einer neu angelegten<br />
Streuobstwiese eingenommen, auf der alte Obstbaumsorten gepflanzt wurden.<br />
Nördlich dieser Wiese liegt ein kleines heterogenes Feldgehölz, das mit<br />
zahlreichen Nisthilfen für heimische Vogelarten ausgestattet wurde.<br />
Es umfasst teilweise den<br />
Bereich für das Entwicklungsziel 3.1 Bachauenbereiche von Loemühlenbach<br />
(mit Kleverbecke, Elper Bach und Wiesentalbach), Bockholter<br />
Bach, Loekampbach und Freerbruchbach<br />
mit dem Entwicklungsziel IV.II (Anreicherung der Bachauenbereiche)<br />
im Entwicklungsraum 3 - Freiraum Loemühlenbachsystem<br />
Der kleinstrukturierte Quellbereich hat in diesem stark durch Industrialisierung<br />
und Überformung geprägten Raum wichtige Trenn- und Ausgleichsfunktionen<br />
wahrzunehmen.<br />
Die Festsetzung erfolgt<br />
gem. § 23 (1) 1) BNatSchG<br />
zu 1)<br />
zur Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung<br />
von Lebensstätten,<br />
Biotopen oder Lebensgemeinschaften<br />
bestimmter wild lebender Tier- und<br />
Pflanzenarten.<br />
Als Lebensstätten, Biotope oder Lebensgemeinschaften<br />
gelten hier insbesondere:<br />
- Kopfbaum- und Streuobstwiesenbestände,<br />
Feuchtgrünland und<br />
Bachquellen<br />
- Wiederherstellung der Quellstruktur<br />
Es gelten die allgemeinen<br />
Ge- und Verbote gem. Ziffer C.1.1.1<br />
Als Ursprung eines Loemühlenbachzuflusses hat er eine besondere Bedeutung<br />
im Biotopverbundsystem.<br />
Zur Unterstützung der Entwicklung des Gebietes wurde dieses in den Suchraum<br />
Nr. 2 integriert (Kap. 4.11.2).<br />
Gemäß § 26 Abs. 3 LG NRW können Entwicklungs-, Pflege- und Erschließungsmaßnahmen<br />
nach § 26 Abs. 1 LG NRW auch einem abgegrenzten<br />
Landschaftsraum zugeordnet werden, ohne dass diese Festsetzungen hier<br />
an eine bestimmte Grundstücksfläche gebunden sind.<br />
Zudem wurden diesem Schutzgebiet im Kapitel C (Entwicklungs- Pflegeund<br />
Erschließungsmaßnahmen) Maßnahmen zur Anlage nutzungsfreier<br />
Uferstreifen und Säume (Kap. 4.10.1) zugeordnet.<br />
Zudem sind in diesem Naturschutzgebiet mittelfristig Maßnahmen zur Vermehrung<br />
des extensiven Grünlandanteiles sowie der Umbau der noch bestehenden<br />
Pappelbestände angezeigt.<br />
Diese Maßnahmen sollen der langfristigen Entwicklung und Sicherung der<br />
wertbestimmenden Biotopstrukturen in diesem Naturschutzgebiet dienen.<br />
Das Schutzgebiet bietet auf kleinem Raum zahlreichen schützenswerten<br />
Tierarten einen weitgehend ungestörten, stadtnahen Rückzugsraum.<br />
Die vorgenannten Lebensstätten Streuobstwiesen und Feldgehölz befinden<br />
sich in diesem Bereich zum Teil erst im Initialstadium ihre Entwicklung. Die<br />
Ausweisung als Naturschutzgebiet soll diese Entwicklung dauerhaft sichern.<br />
Der im östlichen Teil des Schutzgebietes gelegene Quellbereich des Wiesentalbaches<br />
ist zurzeit noch in einem naturfernen Zustand. Insbesondere<br />
für diesen Quellbereich gilt der Ausweisungsgrund „Wiederherstellung“ einer<br />
Lebensstätte.<br />
Hinweis:<br />
Auf das Gebot Nr. 2:<br />
Für alle Naturschutzgebiete sind vom Landrat des <strong>Kreis</strong>es <strong>Recklinghausen</strong><br />
als Untere Landschaftsbehörde Pflege- und Entwicklungspläne<br />
aufzustellen, die die zur nachhaltigen Erhaltung oder Wiederherstellung<br />
von Lebensgemeinschaften oder Lebensstätten wildlebender Pflanzenund<br />
Tierarten erforderlichen Schutz-, Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen<br />
nach Art, Umfang und Rangfolge näher bestimmen.