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Satzungstext - Kreis Recklinghausen

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TEXTLICHE FESTSETZUNGEN, ERLÄUTERUNGEN UND HINWEISE Seite 166<br />

NATURSCHUTZGEBIETE<br />

TEXTLICHE FESTSETZUNGEN<br />

ERLÄUTERUNGEN UND HINWEISE<br />

Naturschutzgebiet Nr. 5 „Quellbereich des Wiesentalbaches“<br />

Der heterogene Quellbereich des<br />

Wiesentalbaches unmittelbar nördlich<br />

von Scherlebeck<br />

Größe:<br />

1,17 ha<br />

1 Teilfläche<br />

Das Naturschutzgebiet besteht aus feuchten Grünländern, Streuobstwiesen<br />

und Feldgehölzen. Entlang des Oberlaufes des Wiesentalbaches stehen<br />

zahlreiche Kopfbäume.<br />

Der südliche Bereich des Schutzgebietes wird von einer neu angelegten<br />

Streuobstwiese eingenommen, auf der alte Obstbaumsorten gepflanzt wurden.<br />

Nördlich dieser Wiese liegt ein kleines heterogenes Feldgehölz, das mit<br />

zahlreichen Nisthilfen für heimische Vogelarten ausgestattet wurde.<br />

Es umfasst teilweise den<br />

Bereich für das Entwicklungsziel 3.1 Bachauenbereiche von Loemühlenbach<br />

(mit Kleverbecke, Elper Bach und Wiesentalbach), Bockholter<br />

Bach, Loekampbach und Freerbruchbach<br />

mit dem Entwicklungsziel IV.II (Anreicherung der Bachauenbereiche)<br />

im Entwicklungsraum 3 - Freiraum Loemühlenbachsystem<br />

Der kleinstrukturierte Quellbereich hat in diesem stark durch Industrialisierung<br />

und Überformung geprägten Raum wichtige Trenn- und Ausgleichsfunktionen<br />

wahrzunehmen.<br />

Die Festsetzung erfolgt<br />

gem. § 23 (1) 1) BNatSchG<br />

zu 1)<br />

zur Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung<br />

von Lebensstätten,<br />

Biotopen oder Lebensgemeinschaften<br />

bestimmter wild lebender Tier- und<br />

Pflanzenarten.<br />

Als Lebensstätten, Biotope oder Lebensgemeinschaften<br />

gelten hier insbesondere:<br />

- Kopfbaum- und Streuobstwiesenbestände,<br />

Feuchtgrünland und<br />

Bachquellen<br />

- Wiederherstellung der Quellstruktur<br />

Es gelten die allgemeinen<br />

Ge- und Verbote gem. Ziffer C.1.1.1<br />

Als Ursprung eines Loemühlenbachzuflusses hat er eine besondere Bedeutung<br />

im Biotopverbundsystem.<br />

Zur Unterstützung der Entwicklung des Gebietes wurde dieses in den Suchraum<br />

Nr. 2 integriert (Kap. 4.11.2).<br />

Gemäß § 26 Abs. 3 LG NRW können Entwicklungs-, Pflege- und Erschließungsmaßnahmen<br />

nach § 26 Abs. 1 LG NRW auch einem abgegrenzten<br />

Landschaftsraum zugeordnet werden, ohne dass diese Festsetzungen hier<br />

an eine bestimmte Grundstücksfläche gebunden sind.<br />

Zudem wurden diesem Schutzgebiet im Kapitel C (Entwicklungs- Pflegeund<br />

Erschließungsmaßnahmen) Maßnahmen zur Anlage nutzungsfreier<br />

Uferstreifen und Säume (Kap. 4.10.1) zugeordnet.<br />

Zudem sind in diesem Naturschutzgebiet mittelfristig Maßnahmen zur Vermehrung<br />

des extensiven Grünlandanteiles sowie der Umbau der noch bestehenden<br />

Pappelbestände angezeigt.<br />

Diese Maßnahmen sollen der langfristigen Entwicklung und Sicherung der<br />

wertbestimmenden Biotopstrukturen in diesem Naturschutzgebiet dienen.<br />

Das Schutzgebiet bietet auf kleinem Raum zahlreichen schützenswerten<br />

Tierarten einen weitgehend ungestörten, stadtnahen Rückzugsraum.<br />

Die vorgenannten Lebensstätten Streuobstwiesen und Feldgehölz befinden<br />

sich in diesem Bereich zum Teil erst im Initialstadium ihre Entwicklung. Die<br />

Ausweisung als Naturschutzgebiet soll diese Entwicklung dauerhaft sichern.<br />

Der im östlichen Teil des Schutzgebietes gelegene Quellbereich des Wiesentalbaches<br />

ist zurzeit noch in einem naturfernen Zustand. Insbesondere<br />

für diesen Quellbereich gilt der Ausweisungsgrund „Wiederherstellung“ einer<br />

Lebensstätte.<br />

Hinweis:<br />

Auf das Gebot Nr. 2:<br />

Für alle Naturschutzgebiete sind vom Landrat des <strong>Kreis</strong>es <strong>Recklinghausen</strong><br />

als Untere Landschaftsbehörde Pflege- und Entwicklungspläne<br />

aufzustellen, die die zur nachhaltigen Erhaltung oder Wiederherstellung<br />

von Lebensgemeinschaften oder Lebensstätten wildlebender Pflanzenund<br />

Tierarten erforderlichen Schutz-, Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen<br />

nach Art, Umfang und Rangfolge näher bestimmen.

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