Amtsblatt - Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus
Amtsblatt - Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus
Amtsblatt - Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
232<br />
KWMBl II Nr. 3/2003<br />
ligen Veranstaltungen eine Bekanntmachung<br />
der Zuordnung veranlasst.“<br />
b) In Absatz 1 Satz 4 wird die Zahl „150“ durch die<br />
Zahl „160“ sowie die Zahl „30“ durch die Zahl<br />
„40“ ersetzt.<br />
c) In Absatz 6 Buchst. a wird dem 4. Punkt (Reine<br />
Mathematik) folgender Klammerzusatz angefügt:<br />
„(außer Lineare Algebra I <strong>und</strong> II, Analysis I –<br />
III).“<br />
d) Absatz 6 Buchst. c erhält folgende neue Fassung:<br />
„Bei Wahl des Nebenfachs Physik im Diplom-<br />
Studiengang muss eine der folgenden Varianten<br />
gewählt werden:<br />
– Festkörperphysik I <strong>und</strong> Theoretische Physik<br />
III<br />
– Festkörperphysik I <strong>und</strong> entweder Festkörperphysik<br />
II oder eine experimentelle Spezialvorlesung<br />
(4 V + 2 Ü)<br />
– Theoretische Physik III <strong>und</strong> entweder Theoretische<br />
Physik IV oder eine theoretische<br />
Spezialvorlesung (4 V + 2 Ü)<br />
Mit Erfüllung dieser Verpflichtung sind 20 LP<br />
erbracht.“<br />
e) Absatz 6 Buchst. e erhält folgende neue Fassung:<br />
„Bei Wahl des Nebenfachs Betriebswirtschaftslehre<br />
muss zusätzlich das Spezialisierungsfach<br />
Electronic Commerce gewählt werden, aus<br />
dem 16 zusätzliche LP einzubringen sind. Die<br />
Prüfer für das Nebenfach Betriebswirtschaftslehre<br />
<strong>und</strong> Electronic Commerce bestimmen die<br />
Prüfungsmodule, die im Rahmen des Nebenfaches<br />
bestanden werden müssen. Damit für die<br />
Studenten die Planbarkeit ihres Studiums gegeben<br />
ist, ist darauf zu achten, dass die Prüfungsmodule<br />
zu Beginn des Hauptstudiums<br />
von den Prüfern bekannt gemacht werden. Des<br />
weiteren wird ein Katalog von Prüfungsmodulen<br />
bestimmt, aus dem die noch verbleibenden<br />
LP für das Nebenfach erbracht werden können.<br />
Dieser Wahlpflichtkatalog muss ausreichend<br />
viele Prüfungsmodule zur Erbringung der<br />
durch den Pflichtteil nicht abgedeckten LP enthalten<br />
<strong>und</strong> muss mindestens jeweils zu Beginn<br />
eines Semesters bekannt sein. Prüfungsmodule,<br />
die zum Zeitpunkt des Bestehens Teil des<br />
Pflicht- bzw. Wahlpflichtkataloges waren, können<br />
auch dann entsprechend eingebracht werden,<br />
wenn sich diese nicht mehr im jeweiligen<br />
Katalog befinden. Alle Prüfungsmodule des<br />
Pflichtteils sind zu bestehen. Aus dem Wahlpflichtteil<br />
können nur diejenigen Prüfungsmodule<br />
eingebracht werden, die auch bestanden<br />
wurden.“<br />
9. Dem § 17 Absatz 2 werden folgende Sätze 2 <strong>und</strong> 3<br />
angefügt:<br />
„Dies gilt nicht im Falle der Inanspruchnahme der<br />
Schutzfristen des § 3 Abs. 2 <strong>und</strong> des § 6 Abs. 1 des<br />
Mutterschutzgesetzes sowie der Fristen für die<br />
Gewährung von Erziehungsurlaub nach Art. 88<br />
Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 <strong>Bayerisches</strong> Beamtengesetz,<br />
§§ 12 – 15 Urlaubsverordnung. In diesen Fällen<br />
verlängert sich die Frist um die Zeit der Inanspruchnahme<br />
der Schutzfristen sowie der Fristen<br />
für die Gewährung von Erziehungsurlaub.“<br />
10. In § 19 Abs. 3 wird die Zahl „30“ durch die Zahl<br />
„40“ ersetzt.<br />
11. § 20 wird wie folgt geändert:<br />
a) In Absatz 1 wird nach dem Wort „Betriebspraktikum“<br />
der Passus „gem. § 16 Abs. 1“ eingefügt.<br />
Der Passus „gem. § 16 Abs. 1“ nach dem<br />
Wort „absolviert“ wird gestrichen.<br />
b) In Absatz 2 wird nach dem Wort „sich“ der Passus<br />
„zu drei Vierteln“ gestrichen; der Passus<br />
„<strong>und</strong> zu einem Viertel aus“ nach dem Wort<br />
„Modulnoten“ wird gestrichen. Vor dem Passus<br />
„der Diplomarbeitsnote“ wird das Wort „inklusive“<br />
eingefügt.<br />
12. § 24 Satz 2 erhält folgende neue Fassung:<br />
„Hiervon sind 20 LP aus Betriebswirtschaftslehre<br />
<strong>und</strong> Electronic Commerce <strong>und</strong> 40 Leistungspunkte<br />
aus der Informatik <strong>und</strong> der in § 16 Abs. 2 genannten<br />
Veranstaltung über Dokumentations<strong>und</strong><br />
Präsentationstechniken einzubringen.“<br />
13. Dem § 25 Abs. 3 werden folgende Sätze 2 <strong>und</strong> 3<br />
angefügt:<br />
„Dies gilt nicht im Falle der Inanspruchnahme der<br />
Schutzfristen des § 3 Abs. 2 <strong>und</strong> des § 6 Abs. 1 des<br />
Mutterschutzgesetzes sowie der Fristen für die<br />
Gewährung von Erziehungsurlaub nach Art. 88<br />
Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 <strong>Bayerisches</strong> Beamtengesetz,<br />
§§ 12 – 15 Urlaubsverordnung. In diesen Fällen<br />
verlängert sich die Frist um die Zeit der Inanspruchnahme<br />
der Schutzfristen sowie der Fristen<br />
für die Gewährung von Erziehungsurlaub.“<br />
§2<br />
Inkrafttreten <strong>und</strong> Übergangsregelung<br />
(1) Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung<br />
in Kraft.<br />
(2) Für Studenten, die im WS 2000/2001, SS 2001<br />
bzw. WS 2001/2002 in Informatik eingeschrieben<br />
sind, kann das Gr<strong>und</strong>studium des Nebenfaches Physik<br />
auch aus folgenden Modulen bestehen:<br />
Physikalisches Praktikum für Anfänger<br />
sowie<br />
Theoretische Physik I oder Experimentalphysik I<br />
oder II.<br />
Ausgefertigt aufgr<strong>und</strong> der Beschlüsse des Senats der<br />
Universität Augsburg vom 18. Juli 2001 <strong>und</strong> der Genehmigung<br />
des Bayerischen <strong>Staatsministerium</strong>s für Wissenschaft, Forschung<br />
<strong>und</strong> Kunst durch Schreiben vom 31. Oktober 2001 Nr.<br />
X/4-5e69eIX-10b36 502.